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17.3361 · Postulat · 2017-05-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in einem Bericht zu überprüfen und zu analysieren. Der Bericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten:

1. Welche Auswirkungen wird die Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm Dazit) auf die NZE haben?

2. Welche NZE vollzieht die EZV, und mit welchen Stellen des Bundes, der Kantone und des Auslands arbeitet sie dafür zusammen, und welche Aufgaben nimmt die EZV beim Vollzug von NZE wahr?

3. Sind in den Erlassen die Kompetenzen der Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone klar geregelt? Wird sichergestellt, dass es keine Mehrfachkontrollen gibt und die Unternehmen damit unnötig administrativ belastet werden?

4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Vollzug durch die EZV effizient und effektiv ist? Wie steuert der Bundesrat die Kontrolltätigkeit der EZV? Wie werden die Kontrollen durch die EZV priorisiert (welcher NZE hat Vorrang), und nach welchen Kriterien führt die EZV Kontrollen durch?

5. Wird regelmässig überprüft, ob die NZE noch erforderlich sind und die Kontrollen die erforderliche Wirkung erzeugen?

6. Wie wird sichergestellt, dass dort, wo die Hilfeleistung der EZV von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht wird, die EZV die Leistungen auch tatsächlich erbringt?

7. Mit welchem personellen Aufwand ist der Vollzug der NZE verbunden?

Begründung

Gemäss Artikel 95 des Zollgesetzes wirkt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) beim Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes (NZE) mit. Diese NZE finden sich heute in zahlreichen Rechtsgebieten, so bei der Abgabenerhebung, dem Vollzug aussenwirtschaftlicher und aussenpolitischer Massnahmen (Beschränkungen und Überwachung der Einfuhr und der Ausfuhr), als Massnahmen im Bereich Bevölkerung und Umwelt (Lebensmittelkontrollen und andere Gesundheitsschutzmassnahmen, Tier-, Pflanzen- und Artenschutz, Fischerei, Gifte und umweltgefährdende Stoffe, Transport gefährlicher Güter, radioaktive Stoffe, Edelmetallkontrolle, Immaterialgüterrecht) und als Massnahmen im Bereich Sicherheit und Polizei (internationale Sicherheit, Migrationsgesetzgebung, Waffengesetzgebung, Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände, strategische Güter, Kriegsmaterial, Strassenverkehrsrecht).

Die EZV vollzieht im Auftrag der federführenden Bundesbehörden 150 NZE. Mit Blick auf die Botschaft zum Programm Dazit hält der Bundesrat fest, dass eine Anpassung der NZE erforderlich ist (17.021 n / Seiten 1728, 1740).

Es ist erforderlich, dass Transparenz geschaffen wird, damit das Parlament sieht, welche Erlasse die EZV mit welchem Aufwand und in welchem Verfahren vollzieht. Ebenso muss die Gelegenheit genutzt werden, um Vereinfachungen und den Abbau administrativer Belastungen zu überprüfen und im Rahmen von Dazit den Nutzen der Digitalisierung maximal auszunutzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.