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17.3362 · Motion · 2017-05-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament künftig die Höhe der Bundesmittel für die Entwicklungszusammenarbeit bei der Botschaft für die internationale Zusammenarbeit und dann im jährlichen Budget ohne Anlehnung an die Bruttonationaleinkommens-Quote zu unterbreiten. Der Bundesrat soll sich vielmehr am Zustand der Bundesfinanzen orientieren.

Eine Minderheit (Hadorn, Brélaz, Gasche, Gmür Alois, Gschwind, Gysi, Heim, Kiener Nellen, Schneider Schüttel, Weibel, Wermuth) beantragt die Ablehnung der Motion.

Begründung

Das Parlament beschloss mit den Bundesbeschlüssen zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe zugunsten der Deza (vgl. BBl 2011 2919) bzw. des Seco (vgl. BBl 2011 2921) vom 28. Februar 2011, die Mittel für die Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen (APD-Quote). Der Bundesrat hat sich seither in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit an dieser Zielgrösse orientiert. So verweist er in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 vom 17. Februar 2016 auf diesen parlamentarischen Beschluss hin (vgl. BBl 2016 2334).

Dieses Ziel wurde erreicht, und die Schweiz hat 2016 ihre APD/BNE-Quote sogar auf 0,54 Prozent gesteigert. Die Mittel der Schweiz beliefen sich 2016 auf über 3,5 Milliarden Franken. Innert zehn Jahren hat die Schweiz ihren Beitrag zugunsten der Entwicklungshilfe verdoppelt.

Nun erwartet der Bund defizitäre Aussichten für den Finanzhaushalt in den nächsten Jahren aufgrund des steten Ausgabenwachstums. In dieser Situation ist es angebracht, die fixe Quote von 0,5 Prozent des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe abzuschaffen. Es ist langfristig nachhaltiger, dies jetzt zu tun, bevor ein schiefer Bundeshaushalt die Volkswirtschaft so schädigt, dass die effektiven Zahlungen über eine Senkung des BNE zurückgehen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern hat die Schweiz zudem schon zu Beginn der Neunzigerjahre 0,3 Prozent ihres BNE in öffentliche Entwicklungshilfe investiert und diesen - in effektiven Zahlen beträchtlichen - Beitrag über die Jahre konstant gehalten. Die Schweiz hat sich somit schon immer stark humanitär engagiert und wird diesen Einsatz auch weiterhin beibehalten.

Da das Parlament in den erwähnten Bundesbeschlüssen festgelegt hat, die Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des BNE zu erhöhen, ist es auch am Parlament, diese Festlegung auf 0,5 Prozent des BNE durch die Überweisung der vorliegenden Motion wieder aufzuheben. Es ist zielführender, wenn Bundesrat und Parlament vom gleichen Orientierungspunkt in Bezug auf die Höhe der Mittel für die internationale Zusammenarbeit (IZA) - dem Zustand der Bundesfinanzen - ausgehen. So kann der Bundesrat die Projekte und Programme der IZA besser planen, und es können zusätzliche Aufwendungen bei der Abwicklung der Projekte und Programme (teilweise Neukonzipierung), die durch allfällige Kürzungen im Rahmen der parlamentarischen Beratung verursacht werden, vermieden werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Parlament hatte 2011 festgelegt, dass bis 2015 die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) betragen soll. Der Bundesrat muss die Entwürfe des Voranschlags und der Rahmenkredite aber so ausgestalten, dass sie im Einklang mit der Schuldenbremse stehen. Er orientiert sich also bereits heute am Zustand der Bundesfinanzen, womit das Anliegen der Motion erfüllt ist.

Der Bundesrat hat dem Parlament nach dem Beschluss von 2011 Aufstockungen der Mittel für die internationale Zusammenarbeit (IZA) beantragt. Von 2006 bis 2016 stiegen die APD-anrechenbaren Ausgaben der Schweiz von 2,06 Milliarden auf 3,51 Milliarden Franken, was einer Zunahme von 70 Prozent entspricht. Abzüglich der APD-anrechenbaren Aufwendungen im Asylbereich betrug die Zunahme der APD im selben Zeitraum hingegen 49 Prozent. Aufgrund der sich verschlechternden Prognosen für den Bundeshaushalt sowie von Beschlüssen des Parlamentes, die zu Mehrausgaben führen, hat der Bundesrat in den letzten Jahren Massnahmen ergriffen, um strukturelle Defizite zu vermeiden. Die IZA ist davon überproportional betroffen. Bereits in seiner Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) beantragte der Bundesrat weniger Mittel, als nach damaligen Prognosen für das Halten der Zielgrösse von 0,5 Prozent nötig gewesen wären: Die Botschaft richtete sich auf eine tiefere APD-Quote von 0,48 Prozent aus, da der Bundesrat im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 (BBl 2016 4691) eine Reduktion der IZA-Mittel um 587 Millionen Franken vorsah.

Der Bundesrat hat demnach die Bundesmittel für die IZA jeweils den finanziellen Möglichkeiten angepasst. Die erwarteten Auswirkungen der Mittelbemessung auf die APD-Quote dienen einzig zur Information. Ohne diese Orientierungsgrösse würde dem Parlament aber eine wichtige Referenz fehlen, um die Höhe der IZA-Mittel politisch einzuordnen. Sowohl die Rahmenkredite als auch die Voranschlagskredite werden vom Parlament anschliessend frei festgelegt.

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Chevalley 16.3476 festgehalten hatte, ist die APD-Quote ohnehin kein finanzpolitisches Steuerungsinstrument. Prognosen zur APD-Quote unterliegen Schwankungen, da wesentliche Komponenten, namentlich die wirtschaftliche Entwicklung (BNE) und die Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylsuchenden anfallen, schwer vorhersehbar sind. So ist beispielsweise 2016 der Anteil der anrechenbaren Asylkosten stark gestiegen und machte fast einen Fünftel der APD aus, während der Anteil der IZA-Mittel an der APD-Quote (Aufgabengebiet 3.2) von 0,41 Prozent im Jahr 2015 auf 0,39 Prozent des BNE sank.

Die APD-Quote ist die einschlägige internationale Statistik, um nach Jahresabschluss die Beiträge der OECD-Staaten, darunter auch der Schweiz, zur Lösung der Herausforderungen von Entwicklungsländern auszuweisen und zu vergleichen. Eine Annahme der Motion hätte hier eine negative Signalwirkung, was der Glaubwürdigkeit der Schweizer Aussenpolitik schaden und ihren Handlungsspielraum verringern könnte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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