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17.3379 · Interpellation · 2017-06-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist er auch der Meinung, dass es sich beim Abschnitt Luterbach-Schönbühl der A1 um einen Engpass handelt, der im Anschluss an den Sechs-Spur-Ausbau des Abschnittes Härkingen-Luterbach ebenfalls entsprechend ausgebaut werden soll?

2. Ist er bereit, als Übergangslösung bis zur Fortführung des Sechs-Spur-Ausbaus auf der Strecke Luterbach-Schönbühl eine Pannenstreifen-Umnutzung vorzusehen?

Begründung

Der Bundesrat hat den Ausbau der Strecke Härkingen-Luterbach der A1 auf sechs Spuren beschlossen; das Ausführungsprojekt soll im November 2017 öffentlich aufgelegt werden. Aufgrund der Frequenzen ist es zweifellos gerechtfertigt, diesen Ausbau als logische Fortsetzung auch für die weiterführende Strecke Luterbach-Schönbühl vorzusehen. Bei Stausituationen beispielsweise auf der Strecke Kriegstetten-Subingen-Deitingen belastet jeweils ein massiver Ausweichverkehr die Gemeinden entlang der Ausweichroute. Ausbauvorhaben, Sanierungs- und intensivierte Unterhaltsarbeiten sind die Folge - notabene zulasten der Gemeinden und des Kantons Solothurn, welche diesen Mehrverkehr ab der Nationalstrasse zu übernehmen haben. Die Problematik wird verschärft durch die vorgesehene Sanierung der Strecke Kantonsgrenze Bern/Solothurn-Alchenflüh. Das Pilotprojekt einer Pannenstreifen-Umnutzung während der Verkehrsspitzen auf der Strecke Morges-Ecublens ist offenbar erfolgreich verlaufen, sodass das Modell für andere Nationalstrassenabschnitte übernommen werden kann. Die Strecke Luterbach-Schönbühl als Ganze oder zumindest in Teilen drängt sich hiefür geradezu auf.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ja. Der Bundesrat teilt die Meinung, wonach es sich beim Abschnitt Luterbach-Schönbühl der A1 um einen absehbaren Engpass handelt, der ausgebaut werden muss. Der Abschnitt Kirchberg-Schönbühl (der Strecke Luterbach-Schönbühl) ist bereits im Programm zur Engpassbeseitigung (Modul 3) enthalten. Was den östlichen Abschnitt Kirchberg-Luterbach betrifft, wird der Bundesrat dem Parlament, wie in der Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds vorgesehen, im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms (Step 2018) einen Vorschlag unterbreiten. Die entsprechende Vorlage wird der Bundesrat voraussichtlich Anfang 2018 in die Vernehmlassung schicken.

2. Derzeit lässt sich nicht sagen, ob eine Pannenstreifen-Umnutzung (PUN) als Übergangslösung gewählt werden soll, da eine PUN nicht immer und überall eine geeignete Lösung darstellt; dies vor allem dann nicht, wenn sie sich über mehrere Anschlüsse erstrecken würde und entsprechend dieselben Verfahren zu durchlaufen hätte wie ein Sechs-Spur-Ausbau. Zudem ist die Realisierung einer PUN nur dann sinnvoll, wenn sich die getätigten Investitionen bis zur Realisierung eines Sechs-Spur-Ausbaus auch finanziell rechtfertigen lassen.

Antwort des Bundesrates.