Lexipedia

17.3380 · Postulat · 2017-06-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkungen die Schaffung von kantonsübergreifenden Gesundheitsversorgungsregionen haben könnte, und zwar namentlich auf:

1. die Qualität der Versorgung,

2. die Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems,

3. die Steuerungsfähigkeit bezüglich Spezialärzten, Grundversorgern und weiteren Gesundheitsfachleuten,

4. die Steuerungsfähigkeit im ambulanten und stationären Sektor,

5. die Steuerungsfähigkeit bezüglich geografischer Distribution von Gesundheitsfachleuten.

Begründung

In seinem Bericht vom 3. März 2017 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass er auch mit den bisher diskutierten Mitteln der Zulassungssteuerung, Lockerung des Vertragszwangs oder Steuerung über die Tarifstruktur nur einen begrenzten Steuerungseffekt auf die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten erzeugen kann. Die Gründe dafür liegen unter anderem darin, dass einerseits die wesentlichen Kompetenzen bei den Kantonen liegen, dass diese jedoch andererseits vielfach zu klein sind, ihre Kompetenzen in sinnvoller Weise wahrzunehmen. Unter Fachleuten besteht die Überzeugung, dass es sinnvoll wäre, für die Steuerung des Gesundheitssystems grössere, kantonsübergreifende Versorgungsregionen (mit mindestens einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern) zu schaffen. Auch das Positionspapier "Steuerung der Anzahl und der Verteilung der Ärztinnen und Ärzte" der SAMW kommt zu diesem Schluss. Allerdings gibt es bis heute noch kein Dokument, in dem dieses Konzept und namentlich dessen Auswirkungen systematisch überprüft und dargestellt sind. Da die Kantone wenig geneigt sind, einen solchen Bericht zu erstellen, könnte ihnen der Bund - aus eigenem Interesse - diese Arbeit abnehmen und so im Idealfall den Anstoss geben zu neuen und wünschenswerten Entwicklungen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Roadmap der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW; Steuerung der Anzahl und der Verteilung der Ärztinnen und Ärzte, Swiss Academies Communications Nr. 11, 2016) zufolge haben internationale Erfahrungen gezeigt, "dass in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem eine Steuerung der personellen und dabei namentlich der ärztlichen Ressourcen notwendig ist". In der föderalistischen Kompetenzaufteilung ist die Gewährleistung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung Sache der Kantone. Der Bundesrat hält eine Koordination allerdings für notwendig, weshalb er Prioritäten festgelegt hat und im Rahmen seiner umfassenden Strategie Gesundheit 2020 Massnahmen umsetzt, die insbesondere den Empfehlungen der SAMW entsprechen.

In Bezug auf den ambulanten Bereich hat der Bundesrat dem Parlament am 3. März 2017 in Erfüllung des Postulates der SGK-S 16.3000 einen Bericht über die Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten überwiesen. Basierend auf den Schlussfolgerungen dieses Berichtes hat der Bundesrat am 5. Juli 2017 einen Entwurf zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, in dem es um die nachhaltige Regelung der Zulassung von zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätigen Leistungserbringern geht. Dieser Entwurf sieht insbesondere vor, dass sich die Kantone bei der Bestimmung der Anzahl Ärztinnen und Ärzte auf eine Höchstzahl mit den anderen Kantonen koordinieren.

Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Revision des Krankenversicherungsgesetzes gewährte den Kantonen im stationären Bereich eine Frist von drei Jahren, um ihre Planung zu erstellen. Dabei wurden sie zur Koordination untereinander verpflichtet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Mai 2015 einen Zwischenbericht zur Evaluation der Auswirkungen dieser Revision veröffentlicht (verfügbar auf der Internetseite des BAG: www.bag.admin.ch > Service > Publikationen > Evaluationsberichte > Kranken- und Unfallversicherung > KVG-Revision und Spitalfinanzierung); der Schlussbericht wird 2019 publiziert. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) verpflichtete die Revision die Kantone, gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung zu erstellen. In seinem am 25. Mai 2016 verabschiedeten Bericht über die Planung der HSM in Erfüllung des Postulates der SGK-N 13.4012 nimmt der Bundesrat eine Evaluation vor und legt seine Erwartungen dar. Mitte 2019 wird er die Situation erneut evaluieren.

Das vorliegende Postulat beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht die allfälligen Auswirkungen der Schaffung von kantonsübergreifenden Gesundheitsversorgungsregionen anhand verschiedener Aspekte darzulegen. In seinem Bericht vom 3. März 2017 hat sich der Bundesrat bereiterklärt, sich gemeinsam mit den Kantonen und den betroffenen Akteuren an Studien zu beteiligen, die prüfen, ob Versorgungsregionen definiert werden können. Die Festlegung eines Steuerungsmodells, wie von der SAMW vorgeschlagen, erfordert eine Abklärung des reellen Bedarfs und des passenden Angebots, was detaillierte Kenntnisse der professionellen Ressourcen und ihrer künftigen Entwicklung voraussetzt. Die ersten Arbeiten haben im Rahmen der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" bereits stattgefunden. Das Obsan hat hierzu ein konzeptionelles Modell zur Bestimmung des künftigen Ärztebedarfs nach Fachrichtung erstellt. Allerdings stehen die Daten, die notwendig sind, um die Konturen der Versorgungsregionen zu umreissen und die Folgen abzuschätzen, nicht vor 2019 zur Verfügung.

Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass es in erster Linie den Kantonen zukommt, die Möglichkeit zur Schaffung von Versorgungsregionen und die allfälligen Auswirkungen einer solchen Umgestaltung zu prüfen. Er wird sich jedoch weiterhin in diesem Sinne einsetzen, sowohl im Rahmen seiner Projekte als auch bei seinen Diskussionen mit den Kantonen beziehungsweise mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.