Halten die Staaten ihre finanziellen Versprechen, die sie an internationalen Geberkonferenzen medienwirksam abgeben?
17.3403 · Interpellation · 2017-06-08
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Es besteht die Tradition, dass sich Staaten nach humanitären Katastrophen, seien sie menschlichen oder natürlichen Ursprungs (z. B. Kriege, Erdbeben, Hungersnöte usw.), auf Geberkonferenzen dazu verpflichten, durch finanzielle Beiträge die Not der betroffenen Menschen zu lindern zu versuchen. So hat die Schweiz beispielsweise an einer solchen Geberkonferenz in Genf Ende April 2017 zugesagt, die notleidenden Menschen in Jemen mit 14 Millionen Franken zu unterstützen. Insgesamt haben sich die an dieser Konferenz beteiligten Staaten dazu verpflichtet, der jemenitischen Bevölkerung mit 1,1 Milliarden Franken unter die Arme zu greifen. Es stellen sich folgende Fragen:
1. An welchen Geberkonferenzen hat die Schweiz in den letzten zehn Jahren welche Finanzhilfen zugesagt?
2. Wurden diese Gelder dem ordentlichen Entwicklungshilfebudget entnommen, oder waren dafür jeweils ausserordentliche Zusatzfinanzierungen notwendig?
3. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Schweizer Delegationen und, falls die Konferenzen von der Schweiz organisiert worden sind, für die Durchführung dieser Konferenzen?
4. Welche Staaten haben an jenen Geberkonferenzen, an denen auch die Schweiz in den letzten zehn Jahren Verpflichtungen eingegangen ist, ebenfalls finanzielle Unterstützungen zugesagt, und welcher Staat hat letztlich wie viel bezahlt?
Die verlangten Zahlen sind in Schweizerfranken anzugeben und in tabellarischer Form aufzuschlüsseln, nach Geberkonferenz, allen Teilnehmerstaaten (hier wiederum unterteilt in versprochene Zahlungen und tatsächlich geleistete Zahlungen) sowie Schweizer Delegationskosten und, sofern die Konferenz von der Schweiz organisiert worden ist, Durchführungskosten der Konferenz.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz ist einer der wichtigsten staatlichen Akteure in der internationalen humanitären Hilfe: Die Schweiz nimmt in den Steuerungsgremien der wichtigsten multilateralen Organisationen Einsitz und engagiert sich dafür, dass deren Gelder wirksam und effizient eingesetzt werden können, um in Notsituationen Leben zu retten und Leiden zu lindern. Zudem unterstützt die Schweiz die Vereinten Nationen in der Mobilisierung zusätzlicher finanzieller Mittel, beispielsweise durch die Organisation von humanitären Geberkonferenzen. Als zentraler internationaler Standort für humanitäre Angelegenheiten verleiht Genf der Schweiz zusätzliche Ausstrahlungskraft. Da das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nicht über alle Informationen zu den Zahlungsversprechen und effektiven Zahlungen aller Staaten über die letzten zehn Jahre verfügt, werden die Fragen 1 und 4 anhand aktueller Beispiele beantwortet.
1. Angesichts der massiv steigenden humanitären Bedürfnisse in den letzten Jahren sind Geberkonferenzen ein effektives Instrument, um die Staatengemeinschaft und die Öffentlichkeit auf humanitäre Notlagen aufmerksam zu machen und die Hilfe zu mobilisieren. Solche Konferenzen dienen zudem dazu, gemeinsam Prioritäten zu setzen, die Hilfe der verschiedenen Geber zu koordinieren und wichtige Politikfragen zu diskutieren, beispielsweise wie der Zugang zu den Notleidenden sichergestellt werden kann. Die Schweiz ist auch an Geberkonferenzen vertreten. Sie spricht diejenigen Beiträge, welche sie im jeweiligen humanitären Kontext in einem Jahr mindestens einzusetzen plant. So hat die Schweiz beispielsweise an den vergangenen vier Geberkonferenzen zu Syrien die folgenden Beiträge gesprochen: 2014, 30 Millionen Franken (effektiv: 55 Millionen Franken); 2015, 50 Millionen Franken (effektiv: 75 Millionen); 2016, 50 Millionen Franken (effektiv: wie geplant); 2017, 66 Millionen Franken. 2017 hat die Schweiz zudem zugunsten der Region um den Tschad-See (21 Millionen Franken) sowie zugunsten von Jemen (14 Millionen Franken) an Geberkonferenzen finanzielle Zusagen gemacht.
2. Die von der Schweiz an Geberkonferenzen zugesicherten Beiträge werden grundsätzlich dem ordentlichen Budget der humanitären Hilfe und des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des EDA entnommen. Hinzu kommen allfällige Nachtragskredite, welche das Parlament auf Antrag des Bundesrates bei ausserordentlichen humanitären Krisen und Katastrophen beschliessen kann, wie dies 2014 und 2015 im Zusammenhang mit dem Syrien-Konflikt und der Flüchtlingskrise erfolgt ist. Die in den beiden Jahren ausbezahlten Beträge lagen daher höher als die an den Geberkonferenzen zugesicherten Beträge (vgl. Antwort 1).
3. Die Schweizer Delegationen für Geberkonferenzen sind schlank ausgestaltet. Die Gesamtkosten für Reisen und Übernachtungen am jeweiligen Austragungsort liegen jeweils im tieferen vierstelligen Bereich. Auch diese Reisekosten werden dem ordentlichen Budget des EDA entnommen. Die Kosten einer Konferenz, welche von der Schweiz selber durchgeführt wird, lassen sich am Beispiel der Jemen-Konferenz vom 25. April 2017 beziffern: Die Konferenz wurde auf Anfrage des Uno-Generalsekretärs Antonio Guterres gemeinsam mit Schweden organisiert und fand in den Räumlichkeiten der Vereinten Nationen in Genf statt. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf 67 426 Franken. An der Konferenz wurden Finanzbeiträge im Umfang von 1,1 Milliarden US-Dollar zugunsten der notleidenden Bevölkerung in Jemen gesprochen, womit die humanitären Bedürfnisse in Jemen statt wie bisher nur zu 8 Prozent nun zur Hälfte gedeckt werden können. Die Schweiz und Schweden teilen sich die Konferenzkosten, wobei die Schweiz ihren Anteil von 33 713 Franken dem angekündigten Finanzbeitrag von 14 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe in Jemen anrechnet. Die Geberkonferenz erlaubte es, auf das Ausmass der humanitären Krise in Jemen aufmerksam zu machen und eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel zu erwirken.
4. Die Schweiz setzt sich konsequent dafür ein, dass die von der internationalen Gemeinschaft in Aussicht gestellten Mittel auch tatsächlich einbezahlt werden. Sie ruft die Staatengemeinschaft regelmässig zur Einhaltung ihrer Zusagen auf. In diesem Sinn wird sie auch im Nachgang zur Geberkonferenz für Jemen mit Schweden an die Geberländer appellieren. Von den angekündigten 1,1 Milliarden sind bis am 7. Juni bereits 612 Millionen US-Dollar einbezahlt worden (56 Prozent, eine detaillierte Auflistung liegt der Deza vor). Dies liegt unter anderem auch daran, dass nicht alle Mittel direkt in den Yemen Humanitarian Pooled Fund der Uno einbezahlt werden, sondern teils direkt mit humanitären Partnern vor Ort geplant und umgesetzt werden, was mehr Zeit in Anspruch nimmt. Aus diesem Grund hat auch die Schweiz bis am 7. Juni erst 63,7 Prozent der zugesicherten Beiträge für das Jahr 2017 ausbezahlt.
Oft setzt die internationale Gemeinschaft letztlich sogar noch mehr Gelder für humanitäre Hilfe ein, als sie an den Geberkonferenzen angekündigt hatte. Ein Jahr nach der Syrien-Konferenz vom 4. Februar 2016 in London gingen 8 Milliarden US-Dollar für die notleidende Bevölkerung in Syrien und den Nachbarstaaten ein. Dies entspricht 2 Milliarden mehr, als an der Konferenz zugesichert worden waren. Auch die Schweiz hat zusätzliche Beiträge geleistet (vgl. Antwort 1).
Die Schweiz stellt sicher, dass sie die von ihr zugesicherten Beiträge jeweils voll ausbezahlt. Trotz der Mobilisierungswirkung von Geberkonferenzen bleiben die humanitären Bedürfnisse aber in zahlreichen Kontexten unterfinanziert: Von den im Jahr 2016 benötigten 22 Milliarden US-Dollar allein für die humanitäre Arbeit der Vereinten Nationen konnte lediglich die Hälfte finanziert werden. In Gambia, Libyen ("Flash Appeal"), Honduras, der Zentralafrikanischen Republik ("Regional Refugee Response Plan") und Mauretanien war es gemäss Uno sogar weniger als ein Viertel, womit zahlreiche Menschen in Not ohne ausreichende Hilfe blieben. Dies geht aus der Zusammenstellung der Uno hervor (http://Unocha.org/stateofaid > Previous Appeals > Global Humanitarian Overview 2017, Seite 11).
Antwort des Bundesrates.