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17.3413 · Interpellation · 2017-06-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz und Italien haben am 23. Februar 2015 eine Roadmap zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien in Steuer- und Finanzfragen ("Roadmap on the Way Forward in Fiscal and Financial Issues Between Italy and Switzerland") unterzeichnet. Damit soll der Zugang zum grenzüberschreitenden Markt verbessert werden.

Im Abschnitt über laufende Verhandlungen ("Ongoing dialogue") ist eine Passage zu finden, die ausdrücklich den Finanzdienstleistungen gewidmet ist. Wörtlich ist da zu lesen: "Swiss and Italian authorities will continue to investigate possible solutions to improve reciprocal provision of cross-border financial services in light of developments of EU legislation and of the evolution in the agreements between the EU and Switzerland, including the issue of the compatibility of the legislation that Switzerland will adopt after the popular vote on the initiative of February 9th with the Swiss-EU treaty on free movement of persons, and also in light of bilateral agreements concluded between Switzerland and other EU member states."

Trotz dieser Bereitschaft zum Dialog über dieses Thema wurde dem italienischen Parlament dieser Tage ein Dekret unterbreitet zur Anwendung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Mifid II). Dieses Dekret sieht vor, dass alle Finanzintermediäre (einschliesslich der Banken) aus Nicht-EU-Ländern, die in Italien Finanzdienstleistungen anbieten, eine Zweigniederlassung in Italien haben müssen. Damit schliesst es aber die Dienstleistungsfreiheit im Finanzbereich aus.

Die EU-Regelung stellt es in diesem Bereich den Mitgliedstaaten frei, eine Zweigniederlassungspflicht einzuführen oder nicht. Hätte sich Italien nicht für die Zweigniederlassungspflicht ausgesprochen, so hätte es den gesetzgeberischen Handlungsspielraum genutzt. Gleichzeitig hätte es sich an die in der erwähnten Roadmap dargelegten Absichten gehalten.

Angesichts dessen frage ich den Bundesrat:

1. Hat er Kenntnis von diesen Entwicklungen in Italien im Bereich der Vorschriften, mit denen Schweizer Finanzintermediäre daran gehindert würden, in Italien Finanzdienstleistungen zu erbringen?

2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass Italien, auch wenn es den gegebenen Handlungsspielraum ausschöpft, seinen offiziell in der Roadmap von 2015 dargelegten Absichten widerspricht?

3. Wie gedenkt er gegenüber Italien vorzugehen, damit die Interessen der Schweizer Finanzintermediäre gewahrt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Zusammenhang mit der im Februar 2015 unterzeichneten Roadmap wurde vereinbart, dass im Rahmen eines bilateralen Dialogs mit Italien mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung des Marktzugangs für das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft geprüft werden. Italien verknüpfte diesen Dialog mit Verbesserungen bei der internationalen Aufsichtszusammenarbeit und einer mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) konformen Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung.

Seither haben zahlreiche Treffen zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und dem italienischen Wirtschafts- und Finanzministerium stattgefunden, auch unter Teilnahme der jeweiligen Finanzmarktaufsichtsbehörden. Im Rahmen dieser Gespräche hat sich die Schweiz vor allem für die Beibehaltung der im italienischen Bankengesetz heute vorgesehenen Lizenzmöglichkeit für Drittstaatenbanken ("Libera Prestazione Servizi") eingesetzt.

Gestützt auf die Ergebnisse des erwähnten Dialogs mit Italien wurde jedoch klar, dass die italienische Regierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie Mifid II die erwähnte Lizenzmöglichkeit für das grenzüberschreitende Geschäft mindestens teilweise abschaffen und an deren Stelle für Wertpapierdienstleistungen ein Niederlassungserfordernis einführen würde.

Der Bundesrat ist über diese Haltung Italiens informiert. Bundespräsidentin Doris Leuthard hat anlässlich ihres Treffens am 5. Mai 2017 mit dem italienischen Ministerratspräsidenten Paolo Gentiloni für eine für beide Seiten befriedigende Lösung beim Marktzugang für Finanzdienstleistungen plädiert.

2./3. Die Schweiz wird sich weiterhin für die Einhaltung der Roadmap mit Italien und damit auch für Verbesserungen beim Marktzugang für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen aus der Schweiz einsetzen.

Sofern Italien ein zwingendes Niederlassungserfordernis einführt, wird die Schweiz im Rahmen des erwähnten Dialogs mit Italien verlangen, dass es für Schweizer Banken mit einer Niederlassung in Italien erlaubt wird, Dienstleistungen aus der Schweiz direkt nach Italien zu erbringen. In diesem Zusammenhang werden auch die Zusammenarbeit zwischen den Finanzmarktaufsichtsbehörden und der entsprechende Informationsaustausch thematisiert.

Antwort des Bundesrates.