17.3416 · Motion · 2017-06-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verhandlungen mit der Europäischen Union hinsichtlich einer baldigen Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus plus, wenn möglich bereits ab 2018, umgehend wieder aufzunehmen.
Begründung
Am 27. April 2017 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020 verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die seit 2014 geltende Übergangslösung für Erasmus plus bis 2020 zu verlängern. Dafür beantragt er einen Kredit von 114,5 Millionen Franken für die Jahre 2018 bis 2020, 8 Millionen weniger als 2013 beschlossen. Er bekräftigt auch seine Entschlossenheit, den Schwerpunkt auf die individuelle internationale Mobilität zu legen (Leitaktion 1). Ausserdem beabsichtigt der Bundesrat, sich erst ab 2021 wieder mit der Frage einer Wiederassoziierung an das europäische Austauschprogramm zu beschäftigen. Dieser Antrag ist inakzeptabel und gleicht einer reinen Sparmassnahme im Bereich der Bildung und der Mobilität.
Die Übergangslösung deckt nicht alle Bereiche von Erasmus plus ab und ermöglicht jungen Schweizerinnen und Schweizern, Studierenden und Auszubildenden nur eine beschränkte Teilnahme an den Austauschprogrammen. Der beruflichen Bildung wird in der Übergangslösung übrigens kaum Beachtung geschenkt. Wir fordern einen breiteren Zugang zu Erasmus plus für den nichtuniversitären Sektor. Wird die Übergangslösung einfach fortgeführt, bedeutet dies im Grunde genommen nichts anderes, als dass eine ganze Generation ihrer Möglichkeit, im Ausland zu studieren und Kompetenzen zu erwerben, beraubt wird.
Ausserdem benachteiligt die Übergangslösung die Hochschulen unseres Landes und den Wissenschaftsstandort Schweiz, weil sie international weniger in Erscheinung treten und an Einfluss verlieren. Der Zugang zu den besten Universitäten Europas wird nach und nach eingeschränkt. Bei den Hochschulen führt dies zudem zu beträchtlicher Unsicherheit und grossem administrativem Aufwand, weil sie neue Partnerschaftsverträge mit anderen europäischen Universitäten aushandeln müssen.
Angesichts des Ernstes der Lage fordern wir vom Bundesrat, die Verhandlungen mit der Europäischen Union augenblicklich wieder aufzunehmen, um für eine baldige Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus zu sorgen, wenn möglich bereits ab 2018.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in der Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020 und seiner Antwort auf die Interpellation Reynard 17.3351 dargelegt, ist der Bundesrat nach Evaluation der Ausgangslage zum Schluss gekommen, dass zurzeit die Vorteile einer Schweizer Lösung 2018-2020 die Nachteile überwiegen.
Die Erfahrungen mit der Übergangslösung seit 2014 zeigen, dass die Qualität der internationalen Mobilitätsaktivitäten weiterhin gewährleistet ist. Immer mehr junge Menschen aus der Schweiz beteiligen sich daran, trotz gewisser Einschränkungen, und nutzen die Gelegenheit, im internationalen Umfeld ihre Kompetenzen zu erweitern. Die ausgehenden Mobilitätszahlen in praktisch allen Bildungsbereichen konnten seit 2014 pro Jahr um jeweils 10 Prozent gesteigert werden (2014: 5093; 2015: 5566; 2016: 6141). Dieser positive Trend gilt ebenfalls für den Bereich der Berufsbildung. Die Schweizer Lösung bietet eine raschestmögliche Rechts- und Planungssicherheit über drei Jahre und erlaubt es so Schweizer Institutionen, mit ihren ausländischen Partnern mehrjährige interinstitutionelle Vereinbarungen einzugehen. Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, Pilotprojekte ausserhalb der EU zu unterstützen.
Eine Assoziierung für die Periode 2018-2020 wäre aufgrund extern vorgegebener Fristen frühestens ab 2019 möglich. Sie würde deutlich mehr finanzielle Mittel erfordern als veranschlagt und während der noch verbleibenden Programmlaufzeit einen signifikanten organisatorischen Mehraufwand mit sich bringen. Zudem liesse sich mit der mit einer Assoziierung verbundenen Erhöhung der Gesamtkosten kaum ein auch nur annähernd so hoher Ausbau der schweizerischen Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten erzielen. Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, in etwa die ursprünglich für eine Vollbeteiligung bewilligten Mittel für die Schweizer Lösung einzusetzen. Es kann demnach nicht von einer Sparübung gesprochen werden.
Der Bundesrat erachtet es daher als effizienter, sich auf eine mögliche Assoziierung der Schweiz ans Nachfolgeprogramm von Erasmus plus ab 2021 zu konzentrieren. Der Bundesrat wird dabei im Sinne einer Gesamtbeurteilung auch das langfristige Risiko einer reduzierten Visibilität des Schweizer Bildungsstandorts berücksichtigen. Die Gespräche mit der Europäischen Kommission werden wieder aufgenommen, sobald Informationen über das Nachfolgeprogramm zu Erasmus plus vorliegen, voraussichtlich im Jahr 2019.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.