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17.3419 · Interpellation · 2017-06-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 4. April 2017 läuft die Anhörung zum Sachplan Asyl (SPA). Der SPA sieht insbesondere die Schaffung eines Bundeszentrums für Asylsuchende mit 480 Unterbringungsplätzen am Standort der Militärkaserne in den Gemeinden Moudon und Syens vor. Nach dem vorliegenden Zeitplan wird die Armee den Standort noch bis 2025 nutzen. Die Inbetriebnahme des Bundeszentrums für Asylsuchende ist für 2029 vorgesehen.

Nun beherbergt die Gemeinde Moudon, die am 31. Dezember 2016 6003 Einwohnerinnen und Einwohner zählte, aber schon 150 Asylsuchende, die in der Asylunterkunft des Etablissement vaudois d'accueil des migrants untergebracht sind. Die Ankunft von weiteren 480 Asylsuchenden würde deren Anteil an der Bevölkerung von Moudon auf mehr als 10 Prozent erhöhen. Dies ist eine beachtliche Steigerung. Kommt hinzu, dass der Ausländeranteil in Moudon 46,2 Prozent beträgt.

Für die Gemeinde Syens, die am 31. Dezember 2016 145 Einwohnerinnen und Einwohner zählte, würde die Ankunft von 480 Asylsuchenden - proportional zur Gesamtbevölkerung - eine Zunahme von 330 Prozent bedeuten.

Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. In seiner Antwort auf die Interpellation Feller 13.4054 meinte der Bundesrat, es sei nicht möglich, proportional zur Bevölkerung der Standortgemeinden eine Höchstgrenze festzulegen, damit die Unterbringung unter guten Bedingungen geschehen kann. Hat sich die Einschätzung des Bundesrates diesbezüglich seither geändert, insbesondere angesichts der internationalen Migrationslage?

2. Natürlich muss unser Land Asylsuchende aufnehmen. Wird bei der Auswahl von Standorten für die Schaffung von Bundeszentren für Asylsuchende berücksichtigt, dass die Gemeinde Moudon bereits einen grossen Beitrag zur Unterbringung von Asylsuchenden leistet?

3. Besteht nicht die Gefahr, dass die weithin anerkannten Anstrengungen der Gemeinde Moudon zur Integration der ausländischen Bevölkerung und zur Förderung des Zusammenlebens durch die Ankunft von 480 zusätzlichen Asylsuchenden untergraben werden?

4. Wie gedenkt der Bundesrat der Meinung von Bevölkerung und lokalen sowie kantonalen Behörden Rechnung zu tragen, bevor er über die Standorte der Bundeszentren für Asylsuchende entscheidet?

Stellungnahme des Bundesrates

An der Abstimmung vom 5. Juni 2016 hat das Schweizer Stimmvolk die Asylgesetzrevision mit 66,8 Prozent deutlich angenommen. Die Beschleunigung der Asylverfahren beruht insbesondere auf der Erhöhung der Unterbringungsplätze in den Bundesunterkünften und auf der gleichzeitigen Reduktion der bestehenden Plätze in den Kantonen. Für die Region Westschweiz bedeutet dies, dass 1280 Unterbringungsplätze und rund 150 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen müssen, um die beschleunigten Verfahren durchzuführen. Die Richtwerte wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden, der Kantone und des Bundes in der gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 einstimmig beschlossen.

1. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen hält der Bundesrat an seiner Haltung fest, die er in der Antwort auf die Interpellation Feller 13.4054 vertreten hat: Der Anteil der Asylsuchenden an der Gemeindebevölkerung ist nicht bestimmend für die Standortwahl eines Bundesasylzentrums.

In der Schweiz ist die Zahl der Asylgesuche in den letzten Monaten zwar zurückgegangen, aber die Entwicklung auf internationaler Ebene ist nach wie vor schwer vorhersehbar. Vor diesem Hintergrund müssen die Gemeinden, die Kantone und der Bund weiterhin intensiv daran arbeiten, dass die Planung der Bundeszentren im Jahr 2017 abgeschlossen und die Asylgesetzrevision im Jahr 2019 umgesetzt werden kann.

2. Die Kriterien für die Auswahl der Standorte der Bundesasylzentren wurden im Rahmen der gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 bestimmt: eine entsprechende Grösse (Richtwerte für Warte- und Ausreisezentren: mindestens 250 Plätze; Richtwerte für Verfahrenszentren: mindestens 350 Plätze), ganzjährig gute Erreichbarkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit sowie angemessene Verteilung innerhalb der Region. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Feller 13.4054 ausgeführt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Bund aus wirtschaftlichen Gründen in erster Linie seine eigenen Bauten berücksichtigen muss. Militärisch nicht mehr genutzte Grossanlagen werden grundsätzlich auf ihre Eignung als künftiges Asylzentrum geprüft. Zudem prüft der Bund alle Liegenschaften, die ihm als Asylzentrum angeboten werden, unter Berücksichtigung der genannten Kriterien.

3. Nach dem revidierten Asylgesetz halten sich Asylsuchende maximal 140 Tage in Bundeszentren auf. Eine Integration ist in diesem relativ kurzen Zeitraum nicht vorgesehen. Wie bisher wird die Wegweisung von Asylsuchenden, die die Schweiz verlassen müssen, durch die Kantone vollzogen. Sie werden dabei vom Bund unterstützt. Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden ist Sache der Kantone.

4. Gemäss der gemeinsamen Erklärung der Asylkonferenz vom 28. März 2014 wurden die betroffenen Gemeinden und Städte in die Erarbeitung des Standortkonzepts für die Regionen einbezogen.

Zudem wurde die Meinung der Bevölkerung, der Gemeinden und der Kantone zu den Standorten der Bundesasylzentren in der Vernehmlassung zum Sachplan Asyl eingeholt. Gestützt auf die Stellungnahmen der Vernehmlassung, die bis am 4. Juli 2017 dauerte, wird der Bundesrat in den kommenden Monaten entscheiden.

Antwort des Bundesrates.