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17.3733 · Interpellation · 2017-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat scheint zu zögern, was die Klarstellung der Rechtslage zur Verwendung von zivilen Drohnen betrifft.

Die Risiken von zivilen Drohnen in der Nähe von Flughäfen oder anderen kritischen Infrastrukturen, offene Fragen in Bezug auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte, die Lärmbelastung und die Gefahren für Tiere wurden wiederholt angesprochen.

Nichtsdestotrotz scheint der Bundesrat nicht willens zu sein, die potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung von zivilen Drohnen zu beurteilen und die Rechtslage klarzustellen, indem er dem Parlament die notwendige gesetzliche Grundlage vorlegt. Die Antwort des Bundesrates auf die Vorstösse, die um eine Klarstellung der Rechtslage im Zusammenhang mit der Verwendung von zivilen Drohnen ersucht haben, war, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Aber die Anzahl der Vorfälle, die sich bei der Verwendung dieser ferngesteuerten Fluggeräte regelmässig ereignen, sowie die Anzahl der (vergeblich) eingereichten Vorstösse sagt alles: Es besteht Handlungsbedarf.

Warum lehnt es der Bundesrat ab, eine vertiefte und umfangreiche Analyse der Problematik von Drohnen und der Implikationen ihrer Verwendung aus rechtlicher, ökologischer und sicherheitspolitischer Sicht durchzuführen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat im Februar 2016 einen umfassenden Bericht über zivile Drohnen publiziert. Dieser enthält eine Definition von Drohnen, zeigt das technische und wirtschaftliche Potenzial auf, erläutert die aktuellen Rechtsgrundlagen und Bewilligungen und beleuchtet die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb von Drohnen. In seinen Antworten auf die Interpellationen 16.4032 und 16.3837 zeigte der Bundesrat auf, dass zurzeit kein Handlungsbedarf für den Ausbau nationaler gesetzlicher Grundlagen betreffend den Einsatz von Drohnen besteht. Er unterstützt jedoch die Arbeiten an harmonisierten Bestimmungen für Drohnen auf europäischer Ebene. Erste europäische Regelungen für den Betrieb von Drohnen werden im ersten Quartal 2018 erwartet. Die Schweiz wird diese voraussichtlich im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens (LVA) mit der EU übernehmen. Ein Alleingang der Schweiz wäre nicht zielführend.

Der Bundesrat erkannte in den letzten Jahren den Handlungsbedarf für eine Fernidentifizierung von Drohnen, um die Rechtsdurchsetzung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund unterstützte das Innovation Management Office (IMO) des Bazl namentlich mit Blick auf die internationale Harmonisierung die Entwicklung eines sogenannten "Urban Space" (U-Space). Dabei handelt es sich um ein System, mit dem für Drohnen eine automatisierte Verkehrsleitung eingeführt werden kann. Werden Drohnen dieser automatisierten Leitung unterstellt, sind ihre Identifizierung, die Überwachung im Luftraum, die Koordination mit anderen Luftverkehrsteilnehmenden sowie der Schutz von besonders sensiblen Gebieten sichergestellt. Da sämtliche notwendigen Elemente für die Rechtsdurchsetzung darin enthalten sind, soll U-Space zukünftig das tragende Element des sicheren, kontrollierten Betriebs von Drohnen werden und europaweit als Grundlage dienen.

Am 14. September 2017 fand in Genf die weltweit erste U-Space-Demonstration statt; Ende September konnte der erste Pilotbetrieb über Zürich bewilligt werden. Die Flugsicherung Skyguide ist als wichtiger Partner und Pionier an diesen Vorhaben beteiligt. U-Space wird in naher Zukunft bei weiteren Projekten zum Einsatz gelangen, um Erfahrungen zu sammeln und damit das System zu optimieren. Die Schweiz ist in diesem Bereich führend.

Um ein vollständiges und objektives Bild zu erhalten, fordert das Bazl die Akteure im Schweizer Luftverkehr regelmässig dazu auf, sämtliche Vorfälle im Zusammenhang mit Drohnen zu melden. Bis Ende Oktober 2017 gab es in der Schweiz insgesamt 147 Vorfallmeldungen zu Drohnen. Unfälle mit Verletzten wurden keine gemeldet. Im Vergleich zu den letzten Jahren gingen mehr Meldungen ein - bedingt durch eine bessere Meldekultur und eine erhöhte mediale Aufmerksamkeit. Die Risikosituation hat sich jedoch nach der Beurteilung des Bazl gegenüber den vergangenen Jahren nicht verändert. Die umfassende Gesamtsicht erlaubt dem Bazl eine auf den realen Fakten basierende Beurteilung und die rechtzeitige Ergreifung von Massnahmen.

Antwort des Bundesrates.