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17.3879 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Organisatoren von Kultur- und Sportanlässen weisen immer wieder darauf hin, dass Eintrittskarten von professionellen und semiprofessionellen Ticket-Wiederverkäufern ohne entsprechende Erlaubnis zu überteuerten Preisen verkauft werden. Gewisse dieser Händler verfügen über eine ausgeklügelte Software, die es ihnen ermöglicht, unmittelbar bei Eröffnung des offiziellen Ticketverkaufs eine grosse Anzahl Tickets zu kaufen und diese dann zu exorbitanten Preisen weiterzuverkaufen.

Insbesondere die Plattform Viagogo mit Sitz in Genf steht seit Anfang 2017 massiv in der Kritik. Die Preise der wiederverkauften Tickets sind doppelt bis dreimal so hoch wie die offiziellen Ticketpreise des Veranstalters. Zudem fehlt es an Transparenz, was die Zuschläge und Gebühren angeht, die nach Abschluss der Bestellung hinzukommen. Die Kundinnen und Kunden werden somit vor vollendete Tatsachen gestellt. Hinzu kommt, dass Viagogo sich manchmal als offizieller Ticketverkäufer einer Veranstaltung ausgibt oder Tickets unter einer falschen Kategorie verkauft. Diese Praktiken haben den Westschweizer Konsumentenverband Fédération romande des consommateurs (FRC) veranlasst, Ende September 2017 gegen Viagogo Strafklage einzureichen.

Die FRC hatte bereits im April 2017 beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Beschwerde gegen die Praktiken von Viagogo eingereicht. Das Seco hat daraufhin mitgeteilt, dass es das Dossier prüfen und über das weitere Vorgehen zu gegebener Zeit informieren werde ("La Liberté" vom 5. Mai 2017). Bis jetzt hat es keine Information des Seco gegeben.

Der Bundesrat war bisher immer der Meinung, dass die geltende Gesetzgebung einen genügenden Schutz vor Täuschungen beim Weiterverkauf von Tickets bietet und dass es nicht Sache des Bundes sei zu intervenieren, weil er damit gegen den Grundsatz des freien Wettbewerbs verstossen würde. Diese Position hat er namentlich in seiner Antwort vom 19. Juni 2015 auf das Postulat 15.3397, "Wiederverkauf von Veranstaltungstickets zu überhöhten Preisen. Sanktionen", vertreten.

1. Die Missbräuche beim Weiterverkauf von Tickets, insbesondere durch die Plattform Viagogo, die zu einer Verzerrung des freien Wettbewerbs führen, nehmen zu. Ist der Bundesrat bereit, seine Position vom 19. Juni 2015 zu überdenken?

2. Welche Schritte gedenkt das Seco angesichts der Beschwerde der FRC vom April 2017 gegen die Praktiken von Viagogo zu unternehmen?

3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Viagogo das geltende Recht respektiert? Wenn nein, welche Massnahmen gedenkt er zu treffen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das per 1. April 2012 in Kraft getretene revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) verleiht dem Bund Interventionsrechte, falls unlautere Geschäftspraktiken öffentliche Interessen verletzen (Art. 10 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 und 2). Als Interventionsmittel stehen die Zivil- und/oder die Strafklage zur Verfügung. Die Wahrnehmung der dem Bund zustehenden Klagerechte ist dem Seco übertragen (Art. 1 der Verordnung über das Klagerecht des Bundes im Rahmen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb; SR 241.3). Dies vorausgeschickt, kann der Bundesrat die Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:

1. In seiner Antwort auf die Interpellation Fässler Hildegard 10.3078, "Graumarkt für Tickets für Konzert- und Sportveranstaltungen", sowie in seinen Stellungnahmen zur Motion Frehner 14.3478, "Weiterverkaufte Tickets dürfen nicht teurer werden", und zum Postulat Feller 15.3397, "Wiederverkauf von Veranstaltungstickets zu überhöhten Preisen. Sanktionen", hat der Bundesrat dargelegt, dass das geltende Recht einen gewissen Schutz gegen Missbräuche und Täuschungen beim Weiterverkauf von Tickets bietet. Unter anderem können bei gravierenden Missbräuchen die einleitend erwähnten Interventionsmittel des Bundes bzw. des Seco eingesetzt werden. Ferner haben auch die Veranstalter die Möglichkeit, nebst der Ergreifung organisatorischer Massnahmen, sich vor den Zivil- oder Strafbehörden gegen allfällige Missbräuche zu wehren. Der Bundesrat vertritt deshalb auch heute noch die Meinung, dass zuerst die geltenden Gesetzesgrundlagen ausgelotet werden müssen, bevor zusätzliche Gesetzesbestimmungen zu erlassen sind.

2./3. Das Seco hat am 21. September 2017 im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Zivilklage gegen die Firma Viagogo AG eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass die Website dieser Ticketwiederverkaufs-Börse weltweit transparenter wird. Das Seco hat über die letzten beiden Jahre nicht nur die Verzeigung der Fédération romande des consommateurs, sondern über 260 Beschwerden gegen einzelne Geschäftspraktiken der Viagogo AG erhalten, davon auch viele aus dem Ausland. Die Seco-Zivilklage verlangt unter anderem, dass Viagogo stets den tatsächlich zu bezahlenden Preis bzw. den Endpreis der Tickets auf ihrer Website klar bekanntzugeben hat. Dieser muss die Mehrwertsteuer und andere nichtoptionale Zuschläge wie Service- und Liefergebühren im Preis einschliessen. Ferner soll Viagogo verpflichtet werden, auf ihrer Website klar anzugeben, dass es sich um eine Plattform für den Wiederverkauf von Tickets handelt. Auch soll es Viagogo untersagt werden, künstlichen Druck auf die Interessenten auszuüben und gewisse irreführende Ausdrücke zu benutzen. Das Seco hat nach Rechtshängigkeit der Klage die Öffentlichkeit am 3. Oktober 2017 über seine Intervention informiert.

Antwort des Bundesrates.