17.3894 · Motion · 2017-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Strassenverkehrsgesetz ist wie folgt zu ändern: Auch wenn die Ampel auf Rot steht, darf rechts abgebogen werden, es sei denn, es ist explizit per Schild verboten oder es gibt eine separate Ampel für Rechtsabbieger.
Begründung
Der Verkehr wird immer dichter, und die Menschen stehen immer länger im Stau. Wichtig ist deshalb, dass der Verkehrsfluss mit einfachen, ungefährlichen Mitteln gestärkt wird. In Kanada, Italien oder Deutschland wurden mit der "Rechts trotz Rot"-Regel diesbezüglich Erfolge erzielt. Das Gesetz des "grünen Pfeils" kann Unfälle und Staus an Kreuzungen verhindern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich bereits in seinen Stellungnahmen zum Postulat Hochreutener 06.3553 und zur Interpellation Hiltpold 07.3823 ausführlich mit der Thematik "Rechtsabbiegen bei Rotlicht" auseinandergesetzt und sich gegen eine solche Massnahme ausgesprochen. Begründet wurde die Ablehnung unter anderem mit der damit einhergehenden erhöhten Gefahr von Fahrzeugkollisionen und der Schaffung von neuen Konfliktsituationen mit Fussgängerinnen und Fussgängern. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass sich der Verkehrsfluss mit der Massnahme nur in bescheidenem Ausmass verbessern liesse, da schon ein einzelnes Fahrzeug, das geradeaus oder nach links fahren will, dahinterstehende Fahrzeuge, die rechts abbiegen wollen, blockieren würde.
Studien belegen, dass in Deutschland und in den USA, wo das Rechtsabbiegen bei Rot zugelassen ist, Kollisionen zwischen Fussgängerinnen bzw. Fussgängern und anderen kreuzenden Verkehrsströmen zunehmen.
Aus Sicht des Bundesrates besteht kein Anlass, von dieser Einschätzung abzuweichen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.