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17.3901 · Motion · 2017-09-29

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenhang mit der offiziellen Stellungnahme der Regierung am Fernsehen für Gleichbehandlung zu sorgen. Dazu muss den Initiativ- und den Referendumskomitees bei Vorlagen, die dem Volk unterbreitet werden, gleich viel Redezeit gewährt werden.

Begründung

Vor jeder Volksabstimmung äussert sich der Bundesrat auf den nationalen Fernsehkanälen zu den Initiativen und den Referenden. Bei dieser Gelegenheit macht er seine offizielle Haltung bekannt und hat somit die Möglichkeit, die Meinung der Wählerinnen und Wähler zu beeinflussen. Die Referendumsbefürworterinnen und -befürworter sowie die Initiantinnen und Initianten haben anders als der Bundesrat keine entsprechende Plattform bei der SRG, um ihre Meinung bekanntzumachen, obwohl sie von einem grossen Teil der Bevölkerung unterstützt werden. In Artikel 93 der Bundesverfassung steht, dass Radio und Fernsehen die Ereignisse sachgerecht darstellen und die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Ziel dieser Motion ist es, auch denjenigen Respekt zu zollen, die Initiativen und Referenden lancieren und damit viel Arbeit auf sich nehmen, um es dem Volk zu ermöglichen, in einer Sache das letzte Wort zu haben. Die SRG darf nicht nur eine Plattform für den Bundesrat sein, denn sie gehört allen Bürgerinnen und Bürgern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Mitglieder des Bundesrates treten seit 1971 im Vorfeld von Abstimmungen landesweit an Radio und Fernsehen auf. Die Statements der Bundesrätinnen und Bundesräte auf den SRG-Sendern sind seither ein etablierter Bestandteil der behördlichen Information im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen. Der Bundesrat gibt diese Radio- und TV-Statements im Rahmen seiner in Verfassung und Gesetz verankerten Informationspflicht ab, die Stimmberechtigten und die Öffentlichkeit kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen zu informieren (Art. 180 Abs. 2 der Bundesverfassung, BV, Art. 10a Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPRM, SR 161.1).Bis 2007 war die SRG gesetzlich verpflichtet, auf Anordnung der Konzessionsbehörde behördliche Erklärungen zu verbreiten oder einer Behörde angemessene Sendezeit einzuräumen, um sich zu äussern. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40), die am 1. April 2007 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber diese Verpflichtung abgeschafft. Seither handelt es sich bei den Ansprachen um Sendungen, die von der SRG SSR im Rahmen der publizistischen Freiheit aufgezeichnet und verbreitet werden.Der Motionär möchte erwirken, dass der Bundesrat den Komitees von eidgenössischen Volksinitiativen und fakultativen Referenden im Schweizer Radio und Fernsehen die gleiche Redezeit zur Verfügung stellt. Der Bundesrat nimmt jedoch auf das Programm der SRG SSR keinen Einfluss (Art. 93 Abs. 3 BV).Die SPK-N hat das Thema der unentgeltlichen Sendezeiten vor Volksabstimmungen für Initiativ- und Referendumskomitees sowie im Parlament in einer Fraktion vertretene Parteien schon einmal behandelt und zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Andreas Gross 03.436 einen Gesetz- und Verordnungsentwurf ausarbeiten lassen. Der Nationalrat hat im Jahr 2009 Nichteintreten beschlossen.Anders als die Komitees ist der Bundesrat gesetzlich verpflichtet, die Stimmberechtigten sachlich zu informieren und die Grundsätze der Vollständigkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit einzuhalten (Art. 10a BPR). Für die Komitees gibt es keine Einschränkungen. Sie sind entsprechend freier. Zudem stehen ihnen für die Darlegung ihrer Standpunkte und Argumente zahlreiche Kampagneninstrumente wie z. B. Plakate, Inserate, Flyer und Broschüren offen. Der Bundesrat sieht auch aus diesem Grund keine Notwendigkeit, eine Praxis zu ändern, die sich bewährt hat.

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