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17.3907 · Motion · 2017-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Fach Informatik (Programmierung, Digitalisierung usw.) in die Liste der benoteten Fächer der schweizerischen Matura aufzunehmen.

Begründung

Die Gesellschaft verändert sich unter dem Einfluss der Computer und der Digitalisierung, sowohl im beruflichen Bereich wie im Bereich der Freizeit. Das lässt sich nicht mehr wegdiskutieren.

Wenn sich die Schweiz ihre Fähigkeit, auf die neuen Herausforderungen der Zeit angemessen zu reagieren, und namentlich ihren Spitzenplatz unter den innovativsten Ländern bewahren will, ist es angezeigt, neuen Personengruppen die Möglichkeit zu eröffnen, sich die hierfür nötigen Kompetenzen zu erwerben. Das beginnt schon in der Grundschule. Um die gewünschte Entwicklung jedoch sicherzustellen, wird hier vorgeschlagen, dass eine Note im Fach Informatik in den Katalog der benoteten Maturafächer aufgenommen wird. Das könnte als Schwerpunktfach oder als Ergänzungsfach realisiert werden.

Diese neue Note könnte sich ergeben aufgrund von Kursen und darin erworbenen Kenntnissen, in denen es um Informatikaspekte im engeren Sinn geht, wie etwa das Programmieren, aber auch aufgrund von Fähigkeiten in der Benützung digitaler Mittel in anderen Bereichen, wie etwa bei der Erarbeitung von Karten im Geografieunterricht, bei der Zusammenstellung von Dossiers im Sprachunterricht oder in anderen Fächern. Die Fähigkeiten im Programmieren und diejenigen in der Benützung digitaler Instrumente sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden; sie sollten sich ergänzen.

Dieser Vorstoss möchte frühere im Parlament eingereichte Vorstösse unterstützen, aber auch die Anfang dieses Jahres von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) angestossene Auseinandersetzung mit dem Thema aufgreifen. Damit der Informatikunterricht in der ganzen Schweiz obligatorisch wird, ist ein konzertiertes Vorgehen angezeigt, nämlich eine parallele Anpassung des Maturitätsanerkennungsreglements der EDK und der Maturitätsanerkennungsverordnung des Bundes.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. Das Schulwesen liegt in der Kompetenz der Kantone; diese sind in erster Linie für die gymnasialen Maturitätsprüfungen zuständig. So koordinieren der Bund und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zusammen die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen. Als rechtliche Grundlage dienen die Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV; SR 413.11) auf Bundesseite sowie das gleichlautende Maturitätsanerkennungsreglement (MAR; 4.2.1.1.) auf Kantonsseite. Der Bund organisiert im Auftrag der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) zudem die Schweizerische Maturitätsprüfung gemäss der entsprechenden Verordnung (SR 413.12).

Der Unterricht an den Schweizer Gymnasien basiert auf dem gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan der EDK. Das Unterrichtsfach Informatik wurde 2008 als Ergänzungsfach dem Rahmenlehrplan hinzugefügt. Es ist aber nicht Maturitätsprüfungsfach.

Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass es für ein ressourcenarmes Land wie die Schweiz von zentraler Bedeutung ist, die Chancen, die sich durch die Digitalisierung ergeben, bestmöglich zu nutzen. Der Bund unterstützt und fördert deshalb im Rahmen seiner Kompetenzen die gegenwärtigen Bemühungen der EDK, das Fach Informatik an den Gymnasien zu stärken. Die EDK hat an ihrer Jahresversammlung vom 26./27. Oktober 2017 beschlossen, Informatik als obligatorisches Fach einzuführen. Dies wird demnächst durch eine Revision der obenerwähnten Rechtsgrundlagen in die Wege geleitet.

Dem Anliegen des Motionärs, dem Fach Informatik im Rahmen der gymnasialen Ausbildung mehr Gewicht zu geben, wird mit Einführung der Informatik als obligatorisches Fach teilweise Rechnung getragen. Erst eine Einführung als Grundlagenfach würde die vom Motionär gewünschte Wirkung entfalten. Diese Frage wird der Bundesrat daher in den kommenden Gesprächen mit der EDK speziell erörtern.

Wenn Informatik an den kantonalen Gymnasien den Stellenwert eines obligatorischen Fachs erhalten wird, ist eine Einführung der Informatik als Grundlagenfach einzig bei den Schweizerischen Maturitätsprüfungen nicht sinnvoll. Nur wenn das Fach Informatik im nun eröffneten Revisionsverfahren von MAV/MAR als Grundlagenfach eingeführt würde, läge anschliessend auch eine Einführung bei den Schweizerischen Maturitätsprüfungen nahe. Der Bundesrat beantragt daher, die Motion abzulehnen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.