Keine weiteren Erhöhungen der Krankenkassenprämien! Verbot von Prämienanstiegen in der obligatorischen Versicherung für zehn Jahre
17.3928 · Motion · 2017-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlass vorzulegen, wonach während zehn Jahren eine Erhöhung der Krankenkassenprämien-Gesamtsumme der obligatorischen Grundversicherung verboten ist. Sollten die Prämienbeiträge nicht reichen, um die Kosten der Leistungserbringer zu decken, so werden die Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte, Apotheken, Pharma, Kantone, übrige Leistungserbringer und Krankenkassen) angehalten, ihre Ausgaben entsprechend ihrem Gesamtkostenanteil zu reduzieren.
Begründung
Der ungebremste Prämienanstieg in der Krankenversicherung beschäftigt und belastet Familien und Haushalte immer stärker. Alle sind gefordert, dies umgehend zu ändern. Der Prämienanstieg betrug gemäss BAG im Durchschnitt der letzten zehn Jahre 3,7 Prozent.
Zu Recht schreibt der Bundesrat, er sehe sich indessen nicht in der alleinigen Verantwortung, das Kostenwachstum wirksam einzudämmen. Alle Akteure seien im Rahmen ihrer Kompetenzen gefordert, ihren Beitrag zu leisten und die ihnen zugedachte Verantwortung wahrzunehmen. So steuern die Kantone das stationäre Angebot sowie Arztzulassungen. Versicherer und Leistungserbringer sind gefordert, Tarifvereinbarungen zu treffen, die sowohl Versorgungsqualität sicherstellen als auch eine effiziente Leistungserbringung gewährleisten. Doch diese vom Bundesrat erwähnte Verantwortungsteilung wird Wunschdenken bleiben ohne Zwang zu Einsparungen. Heute schützen sich alle im Gesundheitswesen gegenseitig. Zu bequem dieser Stillstand, zu hoch die Gewinne - bezahlen müssen es ja die Prämienzahler sowieso. Dank Moratorium bzw. Einfrieren der Prämien-Gesamtsumme der obligatorischen Grundversicherung auf dem heutigen Stand wird sich dies ändern. Die Akteure wissen dann, dass sie nicht mehr nach Belieben zusätzliche Kosten verrechnen können und keine weiteren Anstiege toleriert werden. Alle müssten den Kostenanstieg bremsen - entsprechend den Anteilen, die ihre Kosten an den Gesamtprämien ausmachen. "Krankenkassenprämien steigen immer mehr, ohne konstruktive Vorschläge gegen den chronisch kranken Prämienanstieg. Dabei ist es ganz einfach: "Entziehen wir dem System das Geld", so schrieb der "K-Tipp" schon 2010. Nur mit Druck kann verhindert werden, dass das Gesundheitswesen noch mehr "Ein gutes Geschäft für alle, ausser die Versicherten" ("Saldo") wird. Innert den zehn Jahren können die Auswirkungen dieses Prämienanstieg-Stopps evaluiert bzw. kann er verlängert werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt nur Prämien für ein bestimmtes Jahr, welche innerhalb dieses Rechnungsjahres kostendeckend sind. Würde die Erhöhung der Krankenversicherungsprämien während den nächsten zehn Jahren verboten, währenddessen die Gesundheitskosten weiterhin steigen, wären die Prämien nicht mehr kostendeckend. Damit würde zwar ein Druck auf die Kosten entstehen, die vorgeschlagene Übertragung der entstehenden Defizite auf die Leistungserbringer ist aber keine Lösung. Dies würde insbesondere dazu führen, dass die Leistungserbringer in finanzielle Engpässe geraten würden und notwendige Behandlungen nicht mehr durchführen könnten, schlimmstenfalls müssten manche sogar Konkurs anmelden.
Der Bundesrat teilt aber die Anliegen des Motionärs, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen und die Belastung der privaten Haushalte durch die Prämienentwicklung zu dämpfen. So ist die Kostendämpfung in der Krankenversicherung eine der Prioritäten des Bundesrates im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 (www.bag.admin.ch > Themen > Strategien & Politik > Strategie Gesundheit 2020).
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) hat Ende 2016 zudem eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung beauftragt, nationale und internationale Erfahrungen zur Steuerung des Mengenwachstums auszuwerten und schnell umsetzbare, das Kostenwachstum dämpfende Massnahmen vorzuschlagen, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung entlasten sollen. Der Bericht der Expertengruppe (www.admin.bag.ch > Themen > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung) wurde am 25. Oktober 2017 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Gestützt auf den Expertenbericht hat der Bundesrat entschieden, die Anstrengungen zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen zu intensivieren. Das EDI beauftragte er, bis im Frühling 2018 das weitere Vorgehen für die vorgeschlagenen Massnahmen aufzuzeigen. Diese setzen insbesondere beim medizinisch nicht begründbaren Mengenwachstum an und sollen Fehlanreize korrigieren, welche zu unnötigen Kosten führen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.