Abschaffung regulatorischer Hürden für die Entwicklung von Kleinstbetrieben und neuer Landwirtschaftsmodelle, insbesondere im Zusammenhang mit der Permakultur
17.3932 · Interpellation · 2017-09-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten auf meine Interpellation 17.3422, "Permakultur und Agrarökologie in der Schweiz. Wie könnte man das Potenzial am besten nützen?". Die Antworten bieten interessante Einblicke in die Tätigkeit des Bundes im Bereich der Förderung der Agrarökologie, sie sind jedoch weniger vollständig, was die gezielte Förderung der Permakultur angeht - insbesondere im Rahmen von Kleinstbetrieben - und neuer landwirtschaftlicher Modelle. In Fortsetzung der genannten Interpellation stelle ich dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
1. Ist das System der Standardarbeitskräfte (SAK) für kleine Betriebe angemessen? Das System bestimmt, ob eine Landwirtin oder ein Landwirt Subventionen und verzinsliche Darlehen erhält. Von der Kleinbauern-Vereinigung wurde es als diskriminierend kritisiert. Werden mit dem System nicht die Kleinstbetriebe, die in der Permakultur häufig anzutreffen sind, benachteiligt?
2. Der Umfang an SAK eines Betriebs berechnet sich nach der Anzahl Hektaren der einzelnen Kulturen. Ist dieses System für die Permakultur angemessen? Denn diese setzt vermehrt auf gemischte Kulturen und Anbaumethoden, die mehr Handarbeit erfordern als die herkömmliche Landwirtschaft.
3. Das SAK-System ist zudem ausschlaggebend bei Baubewilligungen und Nutzungsänderungen im Zusammenhang mit Agrotourismus. Gerade Agrotourismus ist unter kleinen Permakultur-Betrieben sehr geschätzt, denn diesen Betrieben ist es unter anderem ein Anliegen, die Konsumentinnen und Konsumenten an landwirtschaftliche Tätigkeiten heranzuführen, und sie wählen dabei oft pädagogische Ansätze. Ist dies nicht ein Problem?
4. Für neue Landwirtschaftsmodelle, die vor allem in Permakultur-Kreisen entwickelt werden, wird manchmal die Form der Konsumentengenossenschaft mit angestellter Gärtnerin oder angestelltem Gärtner gewählt. Für diese Art von Betrieb werden meines Wissens jedoch keine Direktzahlungen gewährt. Wird damit nicht die Entwicklung innovativer Landwirtschaftsmodelle gebremst?
5. Ist der Bundesrat bereit, die potenziell problematischen Bestimmungen des Bundesrechts zu analysieren und falls erforderlich anzupassen und damit sicherzustellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sich nicht hemmend auf die Entwicklung von Permakultur-Systemen, von Kleinstbetrieben und neuer Landwirtschaftsmodelle auswirken?
Stellungnahme des Bundesrates
In seinem Bericht vom 20. Juni 2014 evaluiert der Bundesrat das System der Standardarbeitskräfte (SAK) in Erfüllung der Postulate von Siebenthal 12.3234, Birrer-Heimo 12.3242 und Müller Leo 12.3906. Die SAK sind ein standardisiertes Mass für die Betriebsgrösse, welches sich an der Arbeitszeit bei landesüblicher Bewirtschaftung und Mechanisierung orientiert. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das SAK-System in zwei Schritten angepasst werden muss. In einem ersten Schritt, der bereits umgesetzt wurde, sollen die SAK-Faktoren an die tatsächliche durchschnittliche Arbeitsbelastung angepasst, die Normalarbeitszeit gekürzt und SAK-Zuschläge zur Berücksichtigung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten mit Geltungsbereich für das bäuerliche Bodenrecht und die Strukturverbesserungen vorgesehen werden. In einem zweiten Schritt soll im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ein Vorschlag ausgearbeitet werden, um im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts eine vertiefte einzelbetriebliche Prüfung der Förderungswürdigkeit aus wirtschaftlicher Sicht und ein standardisiertes, im Landwirtschaftsgesetz verankertes Verfahren zur Anpassung der SAK an den technischen Fortschritt einzuführen.
1. Gemäss Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe a des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) muss der Betrieb, allenfalls zusammen mit einem nichtlandwirtschaftlichen Erwerb, längerfristig eine Existenz bieten und zur Bewirtschaftung ein angemessenes Arbeitsaufkommen, mindestens aber eine Standardarbeitskraft, erfordern, damit Strukturverbesserungsmassnahmen unterstützt werden.
2. Die SAK sind ein standardisiertes Mass für die Betriebsgrösse, welches sich an der Arbeitszeit bei landesüblicher Bewirtschaftung und Mechanisierung orientiert. Das SAK-System ist einfach gestaltet und basiert auf einem Standardwert für eine durchschnittliche Arbeitsleistung pro Hektar. Dieses einfache System ist damit auch für die Arbeitsleistung von Permakulturen angemessen, da diese je nach Betrieb sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
3. Permakultur-Betriebe, die Nahrungsmittel produzieren, dürften in der Landwirtschaftszone grundsätzlich zonenkonform sein. Inwieweit bauliche Massnahmen respektive nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe - worunter auch agrotouristische Angebote fallen - zulässig sind, bestimmt sich nach den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700). Zwar spielen die SAK bei der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit von Vorhaben eine Rolle, sie sind jedoch nicht das einzig ausschlaggebende Kriterium. Der Kritik, wonach nur grosse Landwirtschaftsbetriebe agrotouristische Aktivitäten anbieten können, hat der Gesetzgeber kürzlich insoweit Rechnung getragen, als er zum einen die SAK-Grenze gesenkt und zum andern den agrotouristischen Aktivitäten SAK-Werte zugewiesen hat.
4. Direktzahlungsberechtigt sind nur Bewirtschafter von Landwirtschaftsbetrieben, die die Anforderungen bezüglich Alter und Ausbildungen erfüllen. Als Bewirtschafter gilt die natürliche oder juristische Person oder die Personengesellschaft, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führt und damit das Geschäftsrisiko trägt.
Eine genossenschaftlich organisierte juristische Person ist für die Leitung eines Betriebs nicht geeignet, da alle Mitglieder die Anforderungen bezüglich Alter und Ausbildung erfüllen müssen. Ausserdem muss eine Genossenschaft immer aus sieben Mitgliedern bestehen, um ihre materielle Existenz zu wahren. Die Vermarktung der Produkte des Landwirtschaftsbetriebs kann jedoch an eine innovative, genossenschaftlich organisierte Einheit, in der Produzenten und Konsumenten zusammengeschlossen sind, übertragen werden.
5. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat diesen Sommer eine Studie lanciert, um zu eruieren, welche Massnahmen Personen, die nicht aus Bauernfamilien stammen, den Zugang zur Landwirtschaft oder zur Schaffung von neuen Formen von Betrieben, der Zusammenarbeit und der Organisation erleichtern. Die Ergebnisse der Studie sollten im Lauf des zweiten Halbjahres 2018 vorliegen und werden in die Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2022 plus einfliessen.
Antwort des Bundesrates.