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17.3940 · Motion · 2017-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Verantwortlichkeit für die Integration von anerkannten Flüchtlingen sowie vorläufig Aufgenommenen künftig alleine beim Bund liegt.

Begründung

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bleiben oftmals für immer in der Schweiz. Werden sie nicht in die Gesellschaft und vor allem in den Arbeitsmarkt integriert, bedeutet dies in der Regel die Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen. Wenn sich deshalb ein längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz abzeichnet, müssen die Personen aktiv integriert werden. Dazu braucht es einheitliche Vorgaben für alle Kantone. Der Bund soll deshalb klare Regelungen und Weisungen über die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erlassen. Diese müssen dann von den Kantonen umgesetzt werden. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Für den Fall, dass ein Kanton die Vorgaben nicht oder nur zögerlich umsetzen sollte, sollen finanzielle Sanktionen, beispielsweise in Form von Rückforderungen der Beiträge, vorgesehen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Bundesrat ist die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft von zentraler Bedeutung.

Die Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verabschiedet und damit die bestehende Ausrichtung der Integrationspolitik bestätigt. Artikel 56 AIG legt die Umsetzung der Integrationsförderung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden fest. Gemäss Artikel 58 AIG ergänzen die finanziellen Beiträge des Bundes die Aufwendungen der Kantone. Weiter ist zu beachten, dass gestützt auf Artikel 54 AIG die Integration in erster Linie in bestehenden Regelangeboten wie beispielsweise jenen der Berufsbildung, der Arbeitswelt oder der Volksschule unterstützt werden muss.

Bund und Kantone haben sich in der Integrationsförderung auf gemeinsame strategische Ziele geeinigt. Die Umsetzung erfolgt über kantonale Integrationsprogramme (KIP). Die sprachliche und berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen bildet einen der wichtigsten Schwerpunkte der KIP. Der Bundesrat hat am 25. Januar 2017 beschlossen, die KIP für den Zeitraum 2018-2021 fortzusetzen. Diese sollen wie bis anhin durch Bund und Kantone gemeinsam finanziert werden.

Die Umsetzung der KIP fällt in die Zuständigkeit der Kantone, dazu bestehen verbindliche Vorgaben. In den entsprechenden Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen ist unter anderem geregelt, in welchen Fällen der Bund finanzielle Mittel zurückfordern kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Kantone die vereinbarten strategischen Ziele aus selbstverschuldeten Gründen nicht erreichen.

Um die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen weiter zu stärken und auch spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zur nachobligatorischen Bildung zu ermöglichen, haben sich das Staatssekretariat für Migration, das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und die Kantone im Frühling 2017 darauf geeinigt, gemeinsam eine "Integrationsagenda Schweiz" zu erarbeiten. Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz werden zurzeit gemeinsame Ziele festgelegt sowie die Finanzierung der vereinbarten Massnahmen geregelt. Zudem werden Bund und Kantone eine Anpassung des bestehenden Finanzierungssystems prüfen, um Anreize für eine rasche und nachhaltige Integration zu setzen.

Das gemeinsame Vorgehen von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der Integrationsförderung entspricht nicht nur den Vorgaben des am 16. Dezember 2016 vom Parlament verabschiedeten AIG, sondern auch den föderalistischen Strukturen der Schweiz.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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