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17.3950 · Motion · 2017-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen, um die im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel definierten Ziele innerhalb definierter Fristen zu erreichen. In erster Linie sind dabei Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, welche durch die Verursacher getragen werden (Kostendeckungsprinzip).

Begründung

Die Schweizer Gewässer und Böden sind stark mit Pestiziden belastet. Das ist nicht nur ökologisch problematisch, sondern hat auch Konsequenzen für unser Trinkwasser. Die hohe Belastung hat die im April erschienene Studie der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) erneut bestätigt. Schweizer Kleingewässer weisen eine Vielzahl von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden in zu hohen Konzentrationen auf. Sowohl die geltenden als auch die zukünftigen ökotoxikologischen Grenzwerte wurden in keinem der untersuchten Gewässer eingehalten. Es ist offensichtlich, dass ein akuter Handlungsbedarf besteht. Um die nötige Senkung der Risiken zu erreichen, muss vor allem bei der Landwirtschaftspolitik angesetzt werden.

Nicht nur die Daten und Studien zeigen, dass der Handlungsbedarf gross ist, sondern es steigt auch der Unwillen in der Bevölkerung über die grosse Pestizidbelastung. So werden zurzeit Unterschriften zu zwei Volksinitiativen aus Bürgerkreisen mit dem Ziel der Pestizidreduktion gesammelt. Dabei scheint insbesondere die Volksinitiative "für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" mit bereits über 77 000 gesammelten Unterschriften den Nerv der Zeit zu treffen. Die Bereitschaft der Bevölkerung, längerfristig Steuermittel im bisherigen Umfang in die Landwirtschaft zu investieren, sinkt offensichtlich, wenn die Lebensgrundlage und Gesundheit der Menschen durch die Verschmutzung der Böden und Gewässer mit Pestiziden anhält. Auch viele Landwirte sind verunsichert und wünschen sich eine Verbesserung der Situation.

Es ist deshalb unabdingbar, dass der Bundesrat für die Massnahmen des Aktionsplans die notwendigen Mittel sicherstellt und eine rasche Umsetzung an die Hand nimmt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Festlegung des allgemeinen Ziels, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu senken, hat der Bundesrat seinen Willen, in diesem Bereich zu handeln, klar signalisiert. Der Aktionsplan enthält mehr als 50 konkrete Massnahmen, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen.

Der Bundesrat hat zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von jährlich 2,6 Millionen Franken für die Umsetzung der Massnahmen in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) gewährt.

Der Gewässerschutz ist ein Kernziel des Aktionsplans. Mehrere spezifische Massnahmen sind darauf ausgerichtet, die Einträge von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in die Gewässer drastisch zu senken. Die Mehrzahl dieser neuen Massnahmen in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) kann schrittweise ohne zusätzliche Mittel umgesetzt werden, indem sie in bereits bestehende Tätigkeitsprogramme integriert werden. So werden beispielsweise im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel neue Anwendungsbeschränkungen festgelegt, um die Abschwemmung in Gewässer zu reduzieren. Ein weiteres Beispiel ist der finanzielle Beitrag zur Aufrüstung von Feldspritzen mit automatischen Spülsystemen, der mit der Revision der Direktzahlungsverordnung eingeführt wurde. Die Zahlungen für die neuen Massnahmen aus dem Aktionsplan, welche bereits 2018 eingeführt werden, werden über das bestehende Direktzahlungsbudget finanziert. Im Budget 2018 sind 3,8 Millionen Franken für Beiträge zur Ressourceneffizienz im Zusammenhang mit der Risikoreduktion bei Pflanzenschutzmitteln veranschlagt.

Auch im Rahmen der bestehenden Forschungsprogramme werden die Prioritäten neu gewichtet. Derzeit fliessen rund 15 Prozent der Ressourcen von Agroscope in den Bereich Pflanzenschutz im Zusammenhang mit den Zielen des Aktionsplans. Agroscope wird im Forschungsportfolio 2018-2021 u. a. die Bereiche "ökonomisch tragbare Alternativen zum Herbizideinsatz im Feldgemüse- und Ackerbau", "Strategien zur Reduktion von PSM-Anwendungen und -Emissionen in Kulturen mit hohen Qualitätsansprüchen an das Erntegut (Obst, Gemüse und Beeren)", "Nutzung von natürlichen Gegenspielern gegen Schädlinge in verschiedenen Kulturen" oder "Ausbau von Prognosesystemen für Schädlinge und Krankheiten" stärken. Ziel ist, in drei bis vier Jahren erste neue Lösungen in der Praxis zu testen und, falls sie sich bewähren, einzuführen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den gewährten Mitteln beträchtliche Fortschritte erzielt werden können. Ausserdem soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Optimierungspotenzial bei den bereits umgesetzten Massnahmen, namentlich im Bereich der Einhaltung der Anwendungsvorschriften, ausgeschöpft werden. Ein erster Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans ist dem Bundesrat 2023 vorzulegen; dann soll beurteilt werden, ob zur Zielerreichung zusätzliche Massnahmen oder Mittel in Betracht zu ziehen sind. Dazu müssen auch bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik die Aspekte der Risikoreduktion beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bzw. deren Finanzierung berücksichtigt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.