Lexipedia

17.3991 · Interpellation · 2017-11-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Kanton Luzern sind drei Wildtierkorridore auf einem Abschnitt von rund 20 Kilometern geplant (WTK LU 02 Neuenkirch, WTK LU 12 Knutwil, WTK LU 05 Langnau bei Reiden). Für die Erstellung der Korridore werden mitunter Enteignungen der lokalen Grundbesitzer in Kauf genommen.

Angesichts der Kosten von gut 10 Millionen Schweizerfranken pro Wildtierübergang und der angespannten budgetären Verhältnisse beim Bund, des Eingriffs in die Eigentumsrechte der betroffenen Grundbesitzer und der potenziellen negativen Folgeerscheinungen solcher Korridore bitte ich den Bundesrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Welchen konkreten Nutzen erkennt er in der Erstellung derartiger Wildtierkorridore?

2. Gibt es Alternativen zu Wildtierübergängen, die einen ebenso effektiven Schutz der Biodiversität ermöglichen, aber kostengünstiger sind und keinen Eingriff in die Eigentumsrechte der betroffenen Landwirte und Landeigentümer erfordern?

3. Ist es effektiv notwendig, auf einer Strecke von 20 Kilometern drei Wildtierübergänge zu erstellen?

4. Erachtet er vor dem Hintergrund der Kosten und einer drohenden Enteignung den Bau solcher Wildtierübergänge als verhältnismässig, und müsste deshalb nicht darauf verzichtet werden?

5. Welche Kompensationen sind für betroffene Landeigentümer vorgesehen?

Sind genügend Mittel vorhanden für eine Entschädigung, bzw. können die entsprechenden Flächen für einen möglichen Realersatz zur Verfügung gestellt werden?

6. Mit welchen Unterhalts- und Erhaltungskosten rechnet der Bund für die erstellten Wildtierkorridore?

7. Wie beurteilt er in Anbetracht beunruhigender Meldungen über die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest via Polen nach Deutschland die Problematik von Tierkrankheiten, welche sich aufgrund der neuerstellten Wildtierübergänge schneller verbreiten könnten?

8. Welche Massnahmen sieht er vor, um diese nichtgewollten Negativfolgen von Wildtierübergängen zu verhindern?

9. Wie hoch sind die Bundesausgaben zum Naturschutz und zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität im Vergleich zum Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur?

Stellungnahme des Bundesrates

1.Verkehrsinfrastrukturen bilden für viele wildlebende Tiere unüberwindbare Barrieren und engen ihren Lebensraum sowie den genetischen Austausch sehr stark ein. Diese Zerschneidung von Lebensräumen durch Verkehrsinfrastrukturen ist einer der Hauptgründe für den Artenrückgang in der Schweiz. Eine Studie aus dem Jahr 2013 beziffert die externen Kosten des Schweizer Verkehrssystems auf Natur und Landschaft auf 954 Millionen Franken pro Jahr (Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz, ARE, 2016). Wildtierkorridore und wildtierspezifische Bauwerke können diese Defizite teilweise beheben. Wildtierübergänge dienen nicht zuletzt auch der Verkehrssicherheit: Zwischen 2011 und 2016 wurden alleine auf Autobahnen trotz Zäunen 15 Wildtierunfälle mit Personenschaden und 1196 Wildtierunfälle mit Sachschaden registriert. Da letztere nicht alle polizeilich registriert werden, dürfte diese Zahl effektiv höher liegen.

2. Wildtierpassagen dienen der grossräumigen Vernetzung im landesweiten Kontext. Damit Infrastrukturen in der Dimension einer Autobahn überwunden werden können, sind Wildtierübergänge notwendig. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass kostengünstigere Konstruktionen wie z. B. Unterführungen von gewissen Zielarten wenig bis gar nicht genutzt werden (z. B. dem Hirsch). Es gibt bislang keine gleichwertigen Alternativen zu den bekannten Wildtierübergängen.

3. Wildtierübergänge werden unter Berücksichtigung der grossräumigen, teilweise saisonalen Bewegungsmuster der Wildtiere und der Verkehrsunfälle mit Wildtieren räumlich festgelegt. Weiter spielen bei der Festlegung der Wildtierübergänge die Topografie, natürliche oder künstliche Wanderungshindernisse wie Seen, grössere Siedlungen und weitere Infrastrukturanlagen sowie nicht zuletzt die Trassierung der betroffenen Strassenabschnitte und das Vorhandensein von grossen Kunstbauten eine Rolle. Gesamtschweizerisch entspricht die Anzahl Wildtierpassagen pro Kilometer Autobahn in etwa derjenigen unserer Nachbarländer oder liegt gar leicht darunter.

4. Die Strategie Biodiversität der Schweiz vom 25. April 2012 weist Verkehrsinfrastrukturen eine erhebliche beeinträchtigende Wirkung auf die Biodiversität zu. Deshalb sieht der Bundesrat im Aktionsplan zur Strategie vom 6. September 2017 ein Pilotprojekt zur Wiederherstellung der Vernetzung und Förderung von Lebensräumen entlang des Nationalstrassennetzes vor. Ein inhaltlich analoges Ziel hatte der Bundesrat schon im Landschaftskonzept Schweiz 1997 beschlossen. Die OECD hat in ihrem Umweltprüfbericht Schweiz vom 27. November 2017 festgehalten, dass der Druck auf die Biodiversität in der Schweiz weiterhin hoch sei, insbesondere durch die Zerschneidung der Landschaft durch Infrastrukturen. Für den Bundesrat sind die Wildtierübergänge also nicht nur verhältnismässig, sondern zwingend erforderlich.

5. Bei nachträglich zum Bau der Nationalstrassen erstellten Wildtierübergängen (beispielsweise im Rahmen von Sanierungen) verfügt der Bund keine Realersatzflächen. Die für den Bau eines Wildtierüberganges ausserhalb der Trasse benötigte Fläche ist allerdings bescheiden und kann grösstenteils weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Für das beanspruchte Land oder für allfällige Bewirtschaftungseinschränkungen werden die Landeigentümer gemäss Nationalstrassengesetz (SR 725.11) entschädigt.

6. Die Erstellungskosten für einen Wildtierübergang liegen zwischen 5 und 10 Millionen Franken. Die jährlichen Unterhalts- und Erhaltungskosten betragen 0,5 bis 1 Prozent der Erstellungskosten, demnach rund 25 000 bis 100 000 Franken.

7. Das Risiko für eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die Schweiz liegt zurzeit vor allem bei menschlichen Aktivitäten (illegaler Import, Jagdtourismus usw.). Es ist davon auszugehen, dass Wildtierübergänge bei der Verbreitung eine gewisse Rolle spielen können.

8. Die Vorgaben des Tierseuchenrechts ermöglichen es, bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in der Schweiz auch Massnahmen bei Wildschweinen zu treffen (Art. 121 der Tierseuchenverordnung; SR 916.401). Dies beinhaltet auch die vorübergehende Schliessung von Wildtierübergängen.

9. Das Astra investiert Mittel für die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung (bspw. für Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen, Strassenabwasserreinigungsanlagen usw.). Für die Biodiversität im engeren Sinne (Wildtierübergänge, Kleintierdurchlässe, Böschungsunterhalt) setzte das Astra in den letzten Jahren pro Jahr etwa 2 bis 3 Millionen Franken ein. Für die Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität wird das Astra in den Jahren 2019 bis 2023 9,2 Millionen Franken pro Jahr ausgeben. Im Vergleich dazu hat das Astra für Unterhalt und Ausbau der Nationalstrasseninfrastruktur inklusive Engpassbeseitigung 2017 rund 1,4 Milliarden Franken investiert, diese Ausgaben steigen mit der Einführung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds

auf jährlich rund 1,6 Milliarden Franken. Der Anteil der Biodiversitätsmassnahmen an den Gesamtausgaben liegt unter 1 Prozent. Das Bundesamt für Umwelt investierte 2017 rund 85 Millionen Franken für Schutz und Förderung der Biodiversität, davon 70 Millionen Franken (82 Prozent) in Form von Programmvereinbarungen mit den Kantonen. Die Programmvereinbarungen sehen eine Beteiligung der Kantone im gleichen Umfang vor; damit werden die Investitionen zugunsten der Biodiversität mindestens verdoppelt. Das Bundesamt für Landwirtschaft schüttet von den jährlich total rund 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen rund 400 Millionen Franken als Biodiversitätsförderbeiträge aus.

Antwort des Bundesrates.