Die europäischen Urwälder in Rumänien und Polen sind in Gefahr. Was kann die Schweiz tun?
17.3994 · Interpellation · 2017-11-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Wald im Fagaras-Gebirge in den rumänischen Südkarpaten ist einer der letzten Urwälder Europas. Der einzigartige Buchenwald gehört zum Weltnaturerbe der Unesco, womit die internationale Gemeinschaft seine Bedeutung unterstreicht. Ausserordentlich ist insbesondere auch die Artenvielfalt des Waldes: Mehr als 3000 Tierarten sind auf den unberührten Wald angewiesen.
Seit der Wende von 1990 würden jedoch nach Angaben des rumänischen Rechnungshofes fast 400 000 Hektar des Urwaldes abgeholzt. Heute steht der Rest des Waldes unter enormem Druck. Immer noch werden drei Hektar pro Stunde mit behördlicher Erlaubnis gerodet.
Die Situation ähnelt jener in Polen, wo ebenfalls ein Urwald von internationaler Bedeutung stark abgeholzt wurde. Der Wald Bialowieza gilt als letzter Urwald Europas im Flachland. Erst kürzlich konnte die Rodung gestoppt werden, da der Europäische Gerichtshof das weitere Fällen der Bäume unter Strafe gestellt hat. Zu diesem Urteil wäre es wohl ohne diplomatischen Druck vonseiten einzelner Staaten und verschiedener NGO nicht gekommen.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welchen Beitrag könnte die Schweiz leisten, um die Abholzung des Urwaldes in Rumänien zu stoppen?
2. Gibt es (europäische) Projekte zum Schutz dieser einzigartigen Gebiete, an denen sich die Schweiz beteiligen könnte?
3. Gibt es diplomatische Beziehungen mit Rumänien, die das Abholzen der europäischen Urwälder thematisieren?
4. Welche diplomatischen Massnahmen gedenkt der Bundesrat vorzunehmen, um den Holzschlag in Rumäniens Urwäldern zu stoppen?
5. Importiert die Schweiz Holz oder Produkte aus Holz aus den geschützten Wäldern Rumäniens oder Polens? Wäre ein Importverbot für diese Produkte möglich?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Übergang zur Marktwirtschaft in den Ländern Osteuropas wirkte sich auch auf die Eigentümerschaft der Wälder aus. In Rumänien verlief dieser Prozess stockend, denn zum einen bestand Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse vor 1948, und zum andern war die Restitution von häufigen Gesetzesänderungen geprägt. Aus diesem Grund erfolgten die Verwaltung und Bewirtschaftung der rumänischen Wälder nicht nachhaltig. Erst in jüngerer Zeit sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen, namentlich bei der Inventur der Waldflächen: Dank der Einrichtung eines Inspektionssystems konnte der illegale Holzschlag stark eingedämmt werden.
1./2. Im Rahmen ihres Beitrags für den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union hat die Schweiz in Rumänien ein Projekt für nachhaltige Waldwirtschaft unterstützt. Ziel dieses Projekts war die Stärkung der Kapazitäten der Waldeigentümer, namentlich des nationalen Dachverbands Nostra Silva. Das Projekt im Umfang von über 400 000 Franken dauerte drei Jahre (bis Juni 2017). Es trug massgeblich zur Einführung eines Zertifizierungsstandards bei, der dank höherer Preise für Walderzeugnisse einen Anreiz für die rumänischen Waldeigentümer schafft, ihre Wälder nachhaltig zu bewirtschaften (Programme for Endorsement of Forest Certification).
Ein weiteres Projekt, welches von der Schweiz im Rahmen des Kooperationsprogramms Schweiz-Rumänien unterstützt und im April 2017 abgeschlossen wurde, trug signifikant zum Schutz und zur Erhaltung der Natur und der Waldflächen in den südwestlichen Karpaten bei. Diese Region zählt inzwischen zum Unesco-Welterbe.
Auch die EU leistet technische und finanzielle Hilfe für jedes ihrer Mitgliedländer, welches sich am Netzwerk Natura 2000 beteiligen möchte. Dieses Netzwerk bietet geschützte Lebensräume für seltene und gefährdete Arten und insbesondere für Vögel. Rumänien und Polen beherbergen eine gewisse Anzahl Flächen, die zu diesem Netzwerk zählen, darunter auch Waldflächen.
3./4. Die Schweiz beabsichtigt keine diplomatischen Demarchen im Zusammenhang mit dem illegalen Holzschlag in Rumänien oder Polen. Die Schweizerischen Botschaften in diesen beiden Ländern beobachten indessen die Entwicklung auf diesem Gebiet. Das Engagement der Schweiz im Rahmen der beiden Projekte in Rumänien zeigt, dass ein eher kooperativer Ansatz verfolgt wird.
Indessen hat sich die Schweiz auf multilateraler Ebene dem Vorstoss der Berner Konvention angeschlossen, die den Europarat auffordert, dem Nationalpark Biaowieza das Europäische Diplom abzuerkennen.
5. Die EU schreibt beim ersten Inverkehrbringen von Holz oder von Holzprodukten eine Sorgfaltspflicht vor. Damit soll die Vermarktung von Erzeugnissen verhindert werden, die aus Abholzungen stammen, welche nach der Gesetzgebung des Herkunftslandes verboten sind. Es ist daher a priori auszuschliessen, dass aus einem EU-Land Holz oder Holzprodukte illegaler Herkunft in die Schweiz eingeführt werden. In der Schweiz wiederum besteht die Pflicht, die Konsumentinnen und Konsumenten über Art und Herkunft des Holzes oder der Holzprodukte bei deren Aushändigung zu informieren. Ein Importverbot wäre unter dem geltenden Recht nicht möglich. Indessen haben der Nationalrat und der Ständerat am 17. Dezember 2017 die Motionen 17.3855 beziehungsweise 17.3843 angenommen, in denen der Bundesrat beauftragt wird, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Regelung zu schaffen, die mit derjenigen in der EU identisch ist.
Antwort des Bundesrates.