Empfehlungen für ein positives Körperbild als Grundlage für eine gesunde psychische und physische Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen
17.4000 · Postulat · 2017-11-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den betroffenen Organisationen und Fachpersonen einen Bericht mit Empfehlungen zu erarbeiten, um in der Bevölkerung ein positives Körperbild zu fördern/stärken.
Ziel ist es:
1. insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aller Geschlechter bei der Bildung eines positiven Selbst- und Körperbilds (Healthy Body Image) zu unterstützen. Dafür können entweder eigene Ansätze erarbeitet, erfolgreiche bestehende Massnahmen erweitert und Regulierungen aus anderen Staaten übernommen oder adaptiert werden;
2. in einem Bericht erfolgreiche Massnahmen und Regulierungen zur Förderung eines positiven Körperbilds in anderen Ländern, namentlich in europäischen Staaten, sowie die Unterstützung durch die Wirtschaft und die Wirkung der Massnahmen und Regulierungen zusammenzustellen;
3. darzulegen, welche Massnahmen ohne zusätzliche Regulierung in der Schweiz rasch umgesetzt werden können und wo der Bundesrat Handlungs- und Regulierungsbedarf sieht.
Begründung
In der Deutschschweiz sind lediglich ein Drittel der Mädchen und nur gut die Hälfte der Knaben mit ihrem Körpergewicht zufrieden. Dieser Wert hat sich innert 20 Jahren nahezu halbiert. Es ist erwiesen, dass Jugendlichen, denen es gelingt, die verbreiteten Schönheitsstandards als unrealistisch zu erkennen und zu relativieren, psychisch deutlich gesünder sind.
In der Schweiz wird im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten die Entwicklung eines positiven Körperbilds noch zu wenig unterstützt, obwohl die lebenslangen und damit langfristigen Auswirkungen gross sind. Es fehlt zudem eine Übersicht über erfolgreiche Strategien und Best Practice für Healthy Body Image, wie beispielsweise eine wirkungsvolle Kennzeichnung von retuschierten Darstellungen (Werbefotos) oder die Unterbindung krankmachender Arbeitsbedingungen (Magermodels).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Relevanz des Themas Healthy Body Image (HBI) bewusst. Er unterstützt entsprechende Massnahmen in diesem Bereich im Rahmen der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie; www.bag.admin.ch/ncd), welche gemeinsam von Bund, Kantonen und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) umgesetzt wird.
In den von GFCH unterstützten kantonalen Aktionsprogrammen (KAP) werden Massnahmen für ein gesundes Körperbild hauptsächlich in den Modulen "Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen" und "Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen" umgesetzt und zudem mit verschiedenen Begleitmassnahmen unterstützt. Dazu gehören verschiedene Projekte der Fachstelle Prävention Essstörungen praxisnah (PEP), die zur Stärkung eines gesunden Verhältnisses zum eigenen Körper beitragen und sich spezifisch an Jugendliche und Kleinkinder richten (z. B. Workshops zu selbstbewusstem und kritischem Umgang mit Schönheitsnormen und körperorientierten Leistungsidealen). Eine durch PEP eingesetzte Expertengruppe arbeitet gegenwärtig an der Definition eines "Goldstandards" für Projekte zur Förderung eines positiven Körperbildes. Ziel der Arbeiten ist es, eine einfache, gut kommunizierbare Definition zu entwickeln sowie eine Übersicht zu den wirkungsvollen Elementen zu erstellen, die von Projekten im Bereich HBI berücksichtigt werden sollten.
Weitere Schwerpunkte von GFCH zum Thema HBI sind die Vernetzung auf europäischer Ebene (z. B. vertrat GFCH die Schweiz in der europäischen Kooperation "Appearance Matters") sowie die Wissensgenerierung und -vermittlung. So bereitet GFCH Weiterbildungsmaterialien auf zu den Themen "soziale und emotionale Kompetenzen" sowie "Selbstwertgefühl" und sorgt für die Verbreitung von internationalen Materialien zum Thema HBI. Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, hat GFCH seit 2013 für Fachwelt und Politik drei Veranstaltungen unter dem Titel "Healthy Body Image" organisiert und verschiedene Grundlagenpapiere zum Thema erstellt (z. B. Arbeitspapier 3 "Gesundes Körperbild - 'Healthy Body Image'", Arbeitspapier 29 "Positives Körperbild bei Jugendlichen", Arbeitspapier 35 "Das gesunde Körperbild von Jugendlichen in der Deutschschweiz", siehe www.gesundheitsfoerderung.ch > Public Health > Healthy Body Image). Kommunikationsmassnahmen wie z. B. eine Broschüre für Eltern sind im Rahmen der KAP geplant.
Im Bereich der Bildung - welche in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt - wird die Thematik HBI in den sprachregionalen Lehrplänen aufgegriffen. Ziel ist hierbei grundsätzlich die Stärkung der Ressourcen und Lebenskompetenzen der Kinder. Bildung und Gesundheit Netzwerk Schweiz unterstützt die Kantone dabei, und gemeinsam werden für die nächsten drei Jahre Massnahmen für psychische Gesundheit in Schweizer Schulen vorbereitet.
Massnahmen für ein freiwilliges Engagement der Wirtschaft in diesem Themenfeld sind denkbar, falls die erwähnten Abklärungen von GFCH Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Ein Erfahrungsaustausch zum Thema Wirtschaftsvereinbarungen auf freiwilliger Basis mit GFCH und verschiedenen Bundeseinheiten ist in Planung (siehe auch Antwort des Bundesrates zur Interpellation Feri Yvonne 17.4001, "Für ein positives Körperbild bei Jungen und Mädchen. Die Unternehmen einbinden?").
Des Weiteren beinhaltet auch Jugend und Medien - die nationale Plattform zur Förderung von Medienkompetenzen des Bundesamtes für Sozialversicherungen - Massnahmen im Bereich positives Körperbild. Ein 2017 veröffentlichtes Video klärt zum Thema retuschierte Bilder auf (www.jugendundmedien.ch > Medienkompetenz > Eltern > Präventionsvideos VR > Video 6: Medienwirklichkeit), und eine neue Rubrik "Selbstdarstellung und Schönheitsideale" soll im Frühling 2018 auf der Website www.jugendundmedien.ch publiziert werden.
Der Bundesrat lehnt daher unter Verweis auf die laufenden und geplanten Aktivitäten das Postulat ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.