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17.4015 · Postulat · 2017-12-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, Optionen zur verursachergerechten und innovativen Finanzierung der internationalen Klimafinanzierung zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Begründung

Parallel zum internationalen Klimaabkommen wurde auch die Finanzierung von Klimamassnahmen in den Nichtindustrieländern verhandelt. Ab 2020 sollen 100 Milliarden Dollar jährlich für Vermeidung und Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung stehen. Auch die Schweiz wird sich mit einigen Hundert Millionen Franken beteiligen. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hatte deshalb den Bundesrat mit dem Postulat 15.3798 aufgefordert, Lösungsvorschläge für die Finanzierung vorzulegen. Die Fragen sind im vom Bundesrat vorgelegten Bericht vom 10. Mai 2017 nicht vollständig beantwortet worden. Der Bundesrat spricht die Erwartung aus, dass ein stattlicher Anteil über den Privatsektor mobilisiert werden soll. Wie sich das genau verwirklichen lässt, lässt er offen. Ein weiterer Teil soll aus dem Budget der Entwicklungszusammenarbeit kommen. Keine Antwort gibt es vom Bundesrat, wenn es darum geht, wie auch neue und zusätzliche Quellen angegangen werden können, obschon er dies mehrfach angekündigt hat (so beispielsweise in den Stellungnahmen zu den Interpellationen Nussbaumer 15.3990, Leutenegger Oberholzer 15.4233, Ingold 16.3027). Seit 2011 existiert ein verwaltungsinterner Bericht, welcher solche Optionen aufzeigt. Dieser Bericht war fünf Jahre in der Schublade verschwunden, und erst 2016 wurde er öffentlich. Darin werden erste verursachergerechte und innovative Finanzierungsmodelle aufgeführt und analysiert. Es gibt also bereits Erkenntnisse dazu. Neben den Optionen soll auch die Frage geklärt werden, inwieweit es zur Umsetzung solcher innovativer Finanzierungsoptionen neue Verfassungsgrundlagen bräuchte. Auch dazu liegt bereits ein älteres Rechtsgutachten des Bafu vor. Um 2020 für die globale Herausforderung gewappnet zu sein, muss jetzt gehandelt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bericht des Bundesrates vom Mai 2017 in Erfüllung des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates 15.3798 legt bereits dar, zu welchen Beiträgen an die internationale Klimafinanzierung die Schweiz ab 2020 verpflichtet werden könnte und wie diese zu finanzieren wären. Demgemäss dürfte sich der faire Anteil der Schweiz am gemeinsamen Ziel der Industriestaaten (ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus verschiedenen Quellen, einschliesslich mobilisierter privater Mittel) auf 450 bis 600 Millionen US-Dollar belaufen. Ferner zeigt der Bericht die Absicht des Bundesrates, einen massgeblichen Teil davon via mobilisierte private Mittel zu erbringen und die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung wie bis anhin schwergewichtig aus den Rahmenkrediten für die internationale Zusammenarbeit und ergänzend aus dem Rahmenkredit Globale Umwelt aufzubringen. Eine erneute Prüfung von Optionen für neue staatliche Finanzierungsquellen erachtet der Bundesrat daher nicht als notwendig. Zwecks stärkerer Mobilisierung des Privatsektors für klimafreundliche Investitionen in Entwicklungsländern wird zurzeit geprüft, inwieweit in der internationalen Zusammenarbeit vermehrt Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden sollen oder neue Partnerschaftsmodelle mit dem Privatsektor möglich sind. Dabei soll auch das Mobilisierungspotenzial multilateraler Entwicklungsbanken und internationaler Klimafonds, bei denen die Schweiz Mitglied ist, berücksichtigt werden. Ein zusätzlicher Bericht zu innovativen, neuen Finanzierungsinstrumenten für Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern ist aus Sicht des Bundesrates deshalb nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.