17.4027 · Interpellation · 2017-12-07
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Sexismus und sexuelle Übergriffe haben auch das Parlament erreicht. Ein weiteres Problem zumindest im Nationalratssaal ist ebenfalls bekannt: die Lautstärke im Plenumssaal. Deshalb, glaube ich, wäre es an der Zeit, dass wir respektive das Büro überlegen sollten, wie die Mitglieder des Parlamentes miteinander (respektvoller) umgehen, sich (angemessen) verhalten und allenfalls stärker in die Pflicht genommen werden könnten. Deshalb bitte ich das Büro um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie erreichen wir, dass sich die Mitglieder des Nationalrates im Plenumssaal in Bezug auf die Lautstärke angemessen verhalten? Beispielsweise sind Telefonate, laute Äusserungen oder Gruppendiskussionen zu vermeiden.2. Wie können wir die Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates verpflichten, sich untereinander und gegenüber Mitarbeitenden, Besucherinnen und Besuchern und weiteren Personen respektvoll(er) zu verhalten, persönliche Grenzen zu akzeptieren und einzuhalten und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern? 3. An wen können sich Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates wenden, wenn sie sich in ihrer persönlichen Integrität verletzt fühlen? Könnte dafür eine Vertrauensperson bezeichnet werden?4. Besteht allenfalls eine Möglichkeit, dass alle Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates eine "Absichtserklärung" mit vorerwähnten Themenbereichen (oder Teilen davon resp. auch zusätzlichen Punkten) unterschreiben würden?
Antrag des Bundesrates
Antwort des Büros
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Büro hat sich bereits mehrmals mit dem teilweise sehr hohen Lärmpegel im Nationalratssaal befasst. Das Büro hat verschiedene Massnahmen geprüft, um die Situation zu verbessern, ohne dadurch den Ratsbetrieb zu überreglementieren oder seine Lebendigkeit zu unterdrücken. So hat es 2015 beschlossen, dass Telefongespräche im Saal verboten, Gespräche im Flüsterton zu führen sind und Diskussionen von mehr als zwei Personen ausserhalb des Saales zu erfolgen haben. Trotz aller Bemühungen muss das Büro heute feststellen, dass die Lärmproblematik aber nach wie vor besteht; dies nicht zuletzt deshalb, weil die Regeln noch nicht von allen Ratsmitgliedern verinnerlicht wurden und deshalb auch nicht konsequent befolgt werden. Das Büro wird in Zukunft mit Unterstützung der Fraktionspräsidien die geltenden Bestimmungen verstärkt in Erinnerung rufen und auf ihre Umsetzung hinwirken. Insbesondere appelliert das Büro dabei auch an die Eigenverantwortung jedes einzelnen Ratsmitglieds. 2. Dem Büro ist ein respektvoller Umgang sowohl zwischen Ratsmitgliedern als auch mit Mitarbeitenden ebenso wichtig wie die Gleichstellung der Geschlechter. Das Büro sieht es aber nicht als seine Aufgabe an, Ratsmitglieder zu verpflichten, sich respektvoll(er) zu verhalten oder die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern - dies ist in der Verantwortung jedes Ratsmitglieds und allenfalls der Fraktionspräsidien. Das Präsidium würde dann eingreifen, wenn wiederholt gegen Ordnungsvorschriften verstossen wird. In diesem Fall könnte das Präsidium Disziplinarmassnahmen gegen einzelne Ratsmitglieder ergreifen (Art. 13 ParlG). 3. Die Verwaltungsdelegation hat am 12. Dezember 2017 in Absprache mit den Fraktionspräsidien ein Merkblatt zur Thematik der sexuellen Belästigung verfasst und hält darin fest, dass es gegen jede Form der sexuellen Belästigung entschieden vorgeht. Alle Ratsmitglieder, die sich in diesem Sinn in ihrer persönlichen Integrität verletzt fühlen, können sich an ihre Fraktionspräsidien und/oder an eine unabhängige Fachstelle wenden. 4. Das Büro ist der Auffassung, dass die Unterschrift unter eine Absichtserklärung kaum zu Verhaltensänderungen im Rat führen wird, da dies weder kontrollier- noch durchsetzbar ist. Auch hier liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Ratsmitglieds, sein Handeln den allgemein erwarteten Formen anzupassen.