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17.4030 · Interpellation · 2017-12-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, welches das Praktizieren des Ramadan für die Sicherheit im Strassenverkehr darstellt?

2. Erlauben es die verfügbaren Statistiken, die Anzahl der Verkehrsunfälle während der Zeit des Ramadan mit jener der restlichen Zeit des Jahres zu vergleichen?

3. Erachtet der Bundesrat es als notwendig, während der Zeit des Ramadan Vorsichts- oder Präventionsmassnahmen zu treffen, und wenn ja, welche?

4. Glaubt der Bundesrat, dass der Ramadan auch in anderen Bereichen zusätzliche Risiken birgt, zum Beispiel bei der Sicherheit im öffentlichen Verkehr, auf Baustellen oder sogar in der Armee?

Begründung

Musliminnen und Muslime ab einem bestimmten Alter dürfen während des Ramadan von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder essen, trinken, rauchen noch sexuell aktiv sein.

Studien, vor allem aus Nordafrika, zeigen, dass die Anzahl der Verkehrsunfälle während dieser Zeit deutlich ansteigt (https://www.realites.com.tn/2017/06/securite-routiere-le-nombre-des-morts-sur-les-routes-en-hausse-pendant-le-ramadan/).

Der Hauptgrund für diesen Anstieg liegt darin, dass einigen Autofahrerinnen und Autofahrern nach stundenlangem Fasten und kurzen Nächten die Konzentrationsfähigkeit fehlt und sie deshalb im Sinne von Artikel 31 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes nicht mehr fahrfähig sind, insbesondere in den letzten Stunden vor dem Fastenbrechen (http://www.afrik.com/article12641.html).

Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz über 5 Prozent Musliminnen und Muslime leben, wirft der Ramadan auch bei uns Fragen zur öffentlichen Sicherheit auf - und zwar nicht nur auf den Strassen, sondern auch im Zusammenhang mit anderen Aktivitäten oder Berufen (zum Beispiel bei Angestellten im öffentlichen Verkehr, Arbeiterinnen und Arbeitern oder gar Militärangehörigen im Dienst).

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass mit der Teilnahme am Ramadan eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einhergehen würde. Die Unfallstatistik zeigt hierzu keine Auffälligkeiten. Demnach ist aufgrund des Ramadans im Strassenverkehr nicht mit einer erhöhten Gefährdung zu rechnen.

3. Nein.

4. Dem Bundesrat sind auch in anderen Bereichen keine Probleme bekannt, welche auf den Ramadan zurückzuführen wären.

Antwort des Bundesrates.

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