Die Zugehörigkeit der Schweiz zur negationistischen und unter dem Einfluss von politischen Partikularinteressen stehenden Unesco ist nicht (mehr) mit der Neutralität vereinbar
17.4045 · Motion · 2017-12-07
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Austritt der Schweiz aus der Unesco zu beschliessen.
Begründung
Die Unesco hat 2016 in einem politisch motivierten Entscheid eine Resolution mit dem Titel "Besetztes Palästina" verabschiedet, die von palästinensischer Seite und mehreren arabischen Staaten initiiert wurde und die vorsieht, dass Ost-Jerusalem und das Gebiet der Al-Aksa-Moschee ausschliesslich als arabisch angesehen werden.
Im Laufe des Jahres 2017 ist die Unesco noch weiter gegangen, als sie das Grab der Patriarchen Abraham, Isaak und Jakob in Hebron als muslimisches Kulturerbe bezeichnete, was zum Austritt der USA und Israels aus der UN-Organisation geführt hat.
Mit solchen Initiativen wird versucht, 3000 Jahre Geschichte auszulöschen. Denn die Ersten, die sich in den betroffenen Gebieten niederliessen, waren die Juden, gefolgt von den Christen, und erst dann kamen die Muslime. Vor einigen Tagen hingegen hat US-Präsident Donald Trump Jerusalem als Hauptstadt Israels anerkannt.
Die Unesco leugnet mit ihrem Vorgehen die historischen Fakten, was zeigt, dass diese Organisation alles andere als unparteiisch und objektiv ist: Vielmehr ist sie eine Marionette von Gruppen, die Partikularinteressen vertreten. Sie verfolgt eine islam- und palästinenserfreundliche und israelfeindliche Politik, in der sich die (neutrale) Schweiz nicht wiedererkennen kann.
Der Verbleib der Schweiz in der Unesco ist in einer solchen Situation nicht vereinbar mit unserer Neutralität. Und die Schweiz kann auch keine widersinnigen Beschlüsse durchwinken, wie die Resolution "Besetztes Palästina", mit denen die christlich-jüdischen Werte mit Füssen getreten werden, die unserer Gesellschaft und unserer Demokratie zugrunde liegen.
Es wird darum vorgeschlagen, dass die Schweiz dem Beispiel der USA und Israels folgt und aus der Unesco austritt. Dies würde im Übrigen zu jährlichen Einsparungen von mehr als 3,7 Millionen Franken führen (Voranschlag 2018: 3,742 Millionen Franken).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Unesco ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Sie hat den Auftrag, durch die internationale Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu Frieden und nachhaltiger Entwicklung beizutragen.
Die Unesco erfüllt ihren Auftrag unter anderem, indem sie zum Ausbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten beiträgt, die internationale Zusammenarbeit fördert und an die Vertragsparteien appelliert, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Dies gilt auch für den Bereich des Schutzes und der Bewahrung des Welterbes.
Dort, wo sich Kulturgüter in Konfliktzonen befinden, steht das Mandat der Unesco häufig in Konflikt mit den identitären Forderungen der betroffenen Parteien. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Organisation unter diesen Umständen eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung des Dialogs zwischen den Parteien spielen kann, um den Schutz des Kulturerbes zu fördern. Er stellt deshalb das Engagement der Schweiz bei der Unesco nicht infrage.
Was die Altstadt von Jerusalem anbelangt, unterstützt die Schweiz seit mehreren Jahren die Entsendung einer Mission unabhängiger Sachverständiger zur Durchführung einer faktenbasierten Lagebeurteilung. Die Resolutionen der Unesco anerkennen "die Bedeutung der Altstadt von Jerusalem und ihrer Mauern für die drei monotheistischen Religionen": Dies ist ein Element, auf dessen Grundlage die betroffenen Parteien zu einer konstruktiven Zusammenarbeit ermutigt werden können. Auch der Entscheid, die Altstadt von Hebron zum Weltkulturerbe zu erklären, erfolgte in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei der Abrahamsmoschee bzw. den Patriarchengräbern um eine aussergewöhnliche Stätte handelt, die es drei Religionen ermöglicht, eine Reihe von Riten und Praktiken zu teilen.
Die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt des Staates Israel durch die USA beeinträchtigt einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern auf der Grundlage einer auf dem Verhandlungsweg erzielten Zweistaatenlösung. Die Schweiz hat zur Kenntnis genommen, dass der Status quo in Bezug auf die heiligen Stätten in Jerusalem gewahrt werden soll.
Die Schweiz ist der Auffassung, dass eine Lösung des Konflikts im Nahen Osten in Übereinstimmung mit der Resolution 478 des Uno-Sicherheitsrates insbesondere auf einer umfassenden, verhandelten Regelung über den endgültigen Status von Jerusalem beruhen muss, welche die Rechte und Forderungen aller interessierten Parteien wahrt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.