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17.4050 · Interpellation · 2017-12-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie verteilen sich die Steuern der Postkonzerngesellschaften auf die Kantone, und wie hoch sind die jeweiligen Steuerbeträge?

2. Wie hat sich diese Verteilung im Laufe der letzten vier Jahre entwickelt?

3. Welche Prognosen können zur Steuerverteilung in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung der laufenden Reformen der Postkonzerngesellschaften abgegeben werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Schliessung von Poststellen und der Entwicklung der Finanz- und Informatikgeschäfte?

Begründung

Seit dem Steuerjahr 2013 besteht die Post aus mehreren Konzerngesellschaften, die auf Kantons- und Gemeindeebene der Gewinn- und Kapitalsteuer unterliegen. Diese Postkonzerngesellschaften füllen eine Steuererklärung aus. Da sich die Hauptsitze in Bern und in Zürich befinden, senden diese beiden Kantone den anderen Kantonen eine definitive interkantonale Steuerausscheidung zu. Nach Eingang dieser Steuerausscheidungen fordern die Kantone von jeder Postkonzerngesellschaft die Kantonssteuern ein.

Bei der Post CH AG wird die kantonale Verteilung aufgrund der kapitalisierten Mieten und Löhne nach üblichen Ansätzen berechnet. Die kontinuierliche Schliessung der Poststellen (langfristig von 1400 auf 800 oder 900) führt nicht nur zu einer Schwächung des Service public der Post und der Beschäftigung in den Regionen und Kantonen, sondern auch zu einem starken Rückgang der Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden - mit Ausnahme von Bern und Zürich.

Dies ist umso seltsamer, als der Gewinn der Post CH AG in den letzten Jahren gestiegen ist.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit der Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im Jahr 2013 wurde die Post vollumfänglich steuerpflichtig, d. h., sie ist bei der Besteuerung privaten Kapitalgesellschaften gleichgestellt (Art. 10 POG; SR 783.1).

Die Gesellschaften der Post sind dort steuerpflichtig, wo eine Geschäftstätigkeit stattfindet. Die grossen Konzerngesellschaften wie Post CH AG, Postfinance AG, Postauto Produktions AG und Post Immobilien AG sind grundsätzlich in sämtlichen Kantonen steuerpflichtig. Die Steuerausscheidung mit den Kantonen erfolgt nach steuerlich anerkannten Ausscheidungsregeln.

Die Post hat gemäss eigenen Angaben im Jahr 2016 Gewinn- und Kapitalsteuern im Umfang von total rund 126 Millionen Franken bezahlt, wovon ein Drittel an den Bund, ein Drittel an den Kanton Bern und ein Drittel an die übrigen Kantone entfiel. Laut der Post erklärt sich der hohe Anteil des Kantons Bern im Jahr 2016 mit der Tatsache, dass die grossen Postgesellschaften ihren Sitz in Bern haben.

2. In den letzten vier Jahren gab es keine nennenswerten Veränderungen.

3. Die Post hat sich verpflichtet, bei Poststellenschliessungen den Kundinnen und Kunden Ersatzlösungen wie Agenturen oder Hausservices anzubieten. Das Zugangsnetz wird damit nicht redimensioniert, sondern umgestaltet.

Es trifft zu, dass mit der Schliessung einer Poststelle der steuerliche Anknüpfungspunkt wegfällt. Die Post CH AG bezahlt jedoch den Agenturen eine Entschädigung für die ausgelagerten Dienstleistungen. Für diese Entschädigungen obliegt die Steuerpflicht bei den Agenturpartnern.

Nach Angaben der Post können zur Steuerverteilung in den nächsten Jahren zum heutigen Zeitpunkt keine Prognosen abgegeben werden.

Antwort des Bundesrates.