17.4061 · Interpellation · 2017-12-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 8. Dezember 2017 wurde der Abschluss des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen Japan und der Europäischen Union (EU) verkündet. Die parlamentarische Gruppe Schweiz-Japan ist besorgt, dass dies für Schweizer Unternehmen bedeuten könnte, dass sie im japanischen Markt in absehbarer Zeit stärkerer Konkurrenz aus der EU ausgesetzt sein werden.
Zwar war die Schweiz seit 2009 der einzige Staat in Europa, welcher über ein FHA mit Japan verfügt hat, doch mit dem neueren Abkommen der EU geht dieser Wettbewerbsvorteil verloren: Eine Weiterentwicklung des bilateralen FHA zwischen der Schweiz und Japan ist daher so bald wie möglich anzustreben.
1. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um angesichts der neuen Situation das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan von 2009 zu erneuern und somit Schweizer Unternehmen auch in Zukunft einen mindestens gleichwertigen Marktzugang, wie ihn Firmen aus der EU haben werden, zu ermöglichen?
2. In welchem Zeitrahmen scheint dem Bundesrat die Aufnahme von Verhandlungen mit Japan realistisch?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Nachdem die EU und Japan im Juli 2017 eine politische Grundsatzeinigung erzielt hatten, wurde am 8. Dezember 2017 effektiv der Abschluss eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) bekanntgegeben. Die EU-Kommission rechnet damit, dass das WPA mit Japan im Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten wird.
Die Schweiz verfügt seit 2009 über ein umfassendes Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) mit Japan. Dieses sieht insbesondere den zollfreien Zugang zum japanischen Markt für alle Schweizer Industriegüter vor. Das WPA EU-Japan könnte allerdings zum Wegfall gewisser Wettbewerbsvorteile der Schweiz oder sogar zu Diskriminierungen in bestimmten Bereichen wie dem Marktzugang für Basisagrarprodukte und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte führen.
Die Texte des WPA EU-Japan wurden erst vor Kurzem öffentlich zugänglich gemacht, und das Seco ist derzeit daran, den Inhalt des Abkommens und dessen Auswirkungen für die einzelnen Sektoren im Vergleich zum FHWPA Schweiz-Japan eingehend zu prüfen.
Gestützt auf die Ergebnisse dieser Analyse wird die Schweiz Japan namentlich beim nächsten Treffen des Gemischten Ausschusses, das 2018 stattfinden sollte, eine entsprechende Aktualisierung des FHWPA in den betreffenden Bereichen vorschlagen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Schweiz gestützt auf die Entwicklungs- und Verhandlungsklauseln im FHWPA gegenüber Japan bereits wiederholt ihr Interesse an einer Weiterentwicklung des Abkommens signalisiert hat. Letztmals hat die Schweiz Japan anlässlich des dritten Treffens des Gemischten Ausschusses des FHWPA im Oktober 2016 eine gezielte Überarbeitung des Abkommens in den Bereichen Warenhandel, zolltechnische Aspekte und Handelserleichterungen sowie nachhaltige Entwicklung vorgeschlagen. Bisher wollte Japan keine Änderungen am FHWPA vornehmen, da es mit dem Inhalt und der Funktionsweise des bestehenden Abkommens zufrieden ist.
Der Bundesrat wird sich jedoch weiterhin aktiv für eine Modernisierung und Weiterentwicklung des FHWPA Schweiz-Japan einsetzen.
Antwort des Bundesrates.