17.4081 · Interpellation · 2017-12-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Eine neue Studie zeigt, dass über 65-jährige Heimbewohnerinnen und -bewohner durchschnittlich 9 Medikamente gleichzeitig einnehmen.
Dies bedeutet, dass diese Menschen oft unter schweren Nebenwirkungen leiden. Zum Beispiel wird das Neuroleptikum Quetiapin, ein Medikament gegen Schizophrenie, gegen Schlafstörungen abgegeben, obschon es dagegen nicht zugelassen wäre. Oder es werden abhängig machende Benzodiazepine als Schlaf- und Beruhigungsmittel verabreicht, was die Gefahr von Stürzen erhöht. Die Nebenwirkungen dieser Medikamentencocktails bewirken zusätzliche Gesundheitsprobleme der Heimbewohnenden, was neben den Medikamentenkosten von 210 Millionen Schweizerfranken pro Jahr nichtbezifferbare Gesundheitskosten auslöst.
Fragen:
1. Sind dem Bundesrat diese Missstände bekannt?
2. Welche Massnahmen will er gegen die gesundheitsschädigende Medikamentenabgabe sowie gegen die hohen Kostenfolgen einleiten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat kennt die Studie des Arzneimittelreports 2017 der Helsana, auf die sich die Interpellantin bezieht. Es ist eine Tatsache, dass ein grosser Teil der älteren Personen, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben, an mehreren Erkrankungen leidet (Polymorbidität) und entsprechend mit mehreren Arzneimitteln gleichzeitig behandelt werden muss. Dabei müssen die Arzneimittelnebenwirkungen sowie mögliche Arzneimittelinteraktionen berücksichtigt und gut aufeinander abgestimmt werden.
Die Verschreibung von Arzneimitteln liegt in der Kompetenz der Ärztinnen und Ärzte. Nach den heilmittelrechtlichen Vorgaben müssen sie dabei und bei der Abgabe von Arzneimitteln die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachten.
In der Geriatrie müssen Arzneimittel häufig im Off-Label Use (d. h. ausserhalb des von Swissmedic zugelassenen Anwendungsgebietes und Dosierung) angewendet werden, weil mit über 60-jährigen Personen keine klinischen Studien durchgeführt werden und daher keine ausreichende Grundlage für eine Zulassung in dieser Altersgruppe existiert. Müssten die Ärztinnen und Ärzte auf die Off-Label Anwendung verzichten, würden die Therapiemöglichkeiten für ältere Personen fehlen. Unter Einhaltung der Sorgfaltspflichten sind sogenannte Off-Label-Anwendungen zulässig und erfolgen ebenfalls in der Verantwortung des behandelnden Arztes.
2. Die Überwachung der ärztlichen Tätigkeiten (z. B. Verschreibungs- und Anwendungsverhalten) liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Die Kantonsapothekervereinigung hat Empfehlungen zur Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln für medizinische Fachpersonen publiziert, welche einer gesundheitsschädigenden Medikamentenverschreibung bzw. -abgabe vorbeugen sollen.
Auch die Heime sind der kantonalen Aufsicht unterstellt. Besteht ein Verdacht auf eine gesundheitsschädigende Medikamentenabgabe, sollten die Heimbewohner bzw. deren Angehörige dies der Heimleitung oder der kantonalen Aufsichtsbehörde melden. Die Heimangestellten haben gar die Pflicht, allfällige Verstösse zu melden.
Der Bundesrat sieht vor dem Hintergrund der gemachten Ausführungen derzeit keinen Handlungsbedarf.
Antwort des Bundesrates.