17.4083 · Interpellation · 2017-12-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 12. November 2017 hat die Sonntagspresse Entwicklungspläne der ETH Zürich bis 2024 enthüllt, wozu die Schaffung von rund 100 zusätzlichen Lehrstühlen gehört. Die Schulleitung der ETH Zürich hat namentlich im Sinn, diese Weiterentwicklung aus den angehäuften Reserven der Anstalt zu finanzieren, die sich auf 400 Millionen Franken belaufen.
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Hatten das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, das Eidgenössische Finanzdepartement und der ETH-Rat Kenntnis von diesen Reserven?
2. Wie hoch sind genau die Reserven der ETH Zürich? Hat die ETH Lausanne ebenfalls Reserven?
3. Aus welchen Quellen - öffentlichen und privaten - stammen diese Reserven? In welchen Proportionen?
4. Können die ETH über ihre Reserven frei verfügen, oder haben die betroffenen Geldgeber, namentlich der Bund, auch ein Wörtchen mitzureden?
5. Der ETH-Rat hat im September 2017 angekündigt, dass er die Studiengebühren erhöhen will, um die Betreuungsverhältnisse für die Studierenden zu verbessern. Warum nutzt er nicht vielmehr die Reserven zu diesem Zweck?
6. Auf wie viel werden die zusätzlichen Einnahmen aufgrund der Erhöhung der Studiengebühren geschätzt?
7. Um wie viel müssten die Studiengebühren erhöht werden, wenn man sich darauf beschränken würde, lediglich die seit der letzten Erhöhung von 2004 aufgelaufene Teuerung auszugleichen?
Begründung
Am 26. September 2017 hat der ETH-Rat angekündigt, dass er die Studiengebühren an den beiden ETH um 500 Franken erhöhen will, das heisst von gegenwärtig jährlich 1160 Franken auf jährlich 1660 Franken ab dem Jahr 2020. Zur Begründung seines Entscheids führte der ETH-Rat an, dies sei das einzige Mittel, mit dem man der Situation "knapper werdender finanzieller Ressourcen und nach wie vor zunehmender Studierendenzahlen" Herr werden könne. Zwei Monate später erfahren wir aus der Sonntagspresse, dass die ETH Zürich ihre Entwicklung in die Zukunft aus ihren Reserven finanzieren will, die sich auf 400 Millionen Franken belaufen. Es fällt schwer zu verstehen, wie unsere Institutionen lauthals über knapper werdende finanzielle Ressourcen klagen können, während sie gleichzeitig auf Reserven gebettet sind. Ich verlange, dass über diese Reserven Transparenz geschaffen und dass eine politische Diskussion über ihre Verwendung geführt wird.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Artikel 11 der Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen des ETH-Bereichs (SR 414.123) können auf Stufe ETH-Rat sowie ETH und Forschungsanstalten Reserven gebildet werden. Der ETH-Rat regelt in Weisungen die Bildung und die Auflösung von Reserven. Er kann gemäss ETH-Gesetz (SR 414.110) die Studiengebühren eigenständig festlegen, sofern diese sozialverträglich sind.
Der Bundesrat beantwortet die in der Interpellation gestellten Fragen wie folgt:
1. Der ETH-Rat gibt in seinem der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterbreiteten Finanzbericht gemäss den 2015 eingeführten Rechnungslegungsstandards Ipsas jährlich Auskunft über die Reserven des ETH-Bereichs. Dieser Bericht wird vom Bundesrat genehmigt, den Geschäftsprüfungskommissionen und den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte vorgelegt und schliesslich veröffentlicht.
2. Gemäss dem Finanzbericht des ETH-Rates beliefen sich die freien Reserven der ETH Zürich am 31. Dezember 2016 auf 404 Millionen Franken und jene der ETH Lausanne auf 163 Millionen Franken.
3. Die Rechnungslegung des ETH-Bereichs orientiert sich an den International Public Sector Accounting Standards (Ipsas). Es wird nicht mehr nach der Herkunft der Reserven unterschieden, sondern nur noch, ob es externe oder interne Auflagen gibt, welche die Entscheidungsfreiheit einschränken (zweckgebundene Reserven), oder nicht (freie Reserven). Daher liegen keine auditierten Zahlen über die Herkunft der Reserven (aus öffentlichen oder aus privaten Mitteln) vor.
4. Wie eingangs erwähnt, hat der ETH-Bereich die Möglichkeit, Reserven zu bilden. Dabei wird zwischen zweckgebundenen und freien Reserven unterschieden. Zweckgebundene Reserven müssen erwirtschaftet worden sein und sind mit gewissen Auflagen verbunden. Sie umfassen Schenkungen und Legate, Reserven für Lehr- und Forschungsprojekte sowie Reserven für Infrastruktur- und Verwaltungsprojekte. Der ETH-Bereich verfügt eigenständig über die mögliche Verwendung der freien Reserven. Die Jahresabschlüsse werden am Ende jedes Rechnungsjahres dem Bundesrat vorgelegt, der davon Kenntnis nimmt und in diesem Rahmen Stellung beziehen kann.
5. Der ETH-Rat hat entschieden, die Studiengebühren der ETH zu erhöhen, zumal diese aktuell im unteren Drittel der Gebührenspanne der Schweiz liegen und in der Deutschschweiz gar die tiefsten sind. Im Übrigen bieten die ETH erstklassige und grösstenteils kostspielige Studiengänge an. Die Erhöhung der Studiengebühren ist eine mittel- bis langfristige Massnahme, während die Reserven nicht zur Finanzierung dauerhafter Massnahmen eingesetzt werden können.
Wie unter Punkt 4 erwähnt, ist nur ein Teil der Reserven frei, der andere ist zweckgebunden. Ausserdem kann mit der von der ETH Zürich angekündigten Massnahme, die Schaffung zusätzlicher Lehrstühle aus den Reserven zu finanzieren, auch das Betreuungsverhältnis für die Studierenden verbessert werden. Die beiden Massnahmen ergänzen sich also.
6. Gemäss ETH-Rat würden die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Studiengebühren, wie sie aktuell zur Ämterkonsultation vorliegt, ab 2021 pro Jahr rund 7,5 Millionen Franken für die ETH Zürich und rund 3,9 Millionen Franken für die ETH Lausanne betragen. 30 Prozent dieser Einnahmen sollen für Ausgleichsmassnahmen eingesetzt werden, um Beschränkungen bei der Studienzulassung oder eine Selektionswirkung der Anmeldegebühren zu vermeiden.
7. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) belief sich die Teuerung zwischen 2004 und 2016 auf 3,4 Prozent.
Antwort des Bundesrates.