17.4086 · Interpellation · 2017-12-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit einigen Tagen erscheinen in der Presse Artikel, dass die gedruckte Version von "Le Matin" in mehr oder weniger absehbarer Zeit verschwinden wird. "Le Matin" ist die einzige populäre kostenpflichtige Tageszeitung der Westschweiz. Die Romands wissen um die Bedeutung dieser Zeitung, vor allem für ältere Menschen und diejenigen, die nicht ins Bistro gehen, um Kaffee zu trinken. Es ist fast wie eine Tradition in der Westschweiz. Das langfristige Verschwinden der Printversion wäre mit Blick auf den Zusammenhalt schockierend.
Hinzu kommen seit Jahren das langsame Verschwinden von Wochenzeitungen (z. B. "L'Hebdo") oder Sparpläne, die praktisch ganze Redaktionen auslöschen (z. B. "Le Temps"). Auch der angekündigte Zusammenschluss von SDA und Keystone wirft in diesem Zusammenhang einige Fragen auf.
Speziell besorgniserregend ist die Situation der Printmedien der Gruppen Tamedia und Ringier in der Westschweiz. Also bleiben vorerst (und bis wann?) nur noch drei Pole:
- die Redaktion von "Le Temps";
- die Redaktion von "Matin Dimanche", "24 Heures" und "Tribune de Genève" (auch wenn die beiden Letzteren im Moment noch je Büros in Lausanne bzw. Genf haben);
- ein Zusammenschluss der Redaktionen von "Le Matin" und "20 Minutes".
Auf diese grossen Annäherungen folgte jedes Mal eine Verkleinerung der Redaktionen.
Langfristig ist zu befürchten, dass von der gedruckten Presse nur noch wenig übrig bleibt - was die Informationsvielfalt und damit die Demokratie gefährdet.
Angesichts dieser beunruhigenden und ernsten Entwicklung stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat vor dem Hintergrund der No-Billag-Kampagne auch der Ansicht, dass die Printmedien zum nationalen Zusammenhalt beitragen?
2. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass es eine diversifizierte und starke Presse braucht, damit die Demokratie lebendig bleibt?
3. Was kann der Bundesrat tun, um zu verhindern, dass die Flucht nach vorn in der Westschweizer Presse weitergeht?
4. Welche Strategie will der Bundesrat verfolgen, um zu verhindern, dass die Westschweizer Presse langfristig nur noch aus einem monolithischen Block besteht?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat hat wiederholt festgehalten, dass die Medien im Allgemeinen und die Presse im Speziellen eine wichtige Rolle bei der demokratischen Meinungs- und Willensbildung spielen. Gerade eine direkte Demokratie mit föderalistischen Strukturen ist auf eine Medienlandschaft angewiesen, in der die Vielfalt des Landes und der Meinungen und Ansichten abgebildet wird.
Auch wenn die Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor eines der Länder mit der grössten Medienvielfalt ist, birgt die fortlaufende Konzentration von Verlagen und Titeln die Gefahr einer übermässigen Akkumulation von Meinungsmacht. Vor allem die Tagespresse steht unter wirtschaftlichem Druck, was dazu führt, dass die Schweizer Presse immer mehr von einzelnen Verlagshäusern dominiert wird. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Möglichkeit, bei meldepflichtigen Fusionen Auflagen und Bedingungen zu verfügen oder Fusionen zu verbieten, wenn ein geplanter Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder wirksamen Wettbewerb beseitigt. Die Weko stützt sich bei ihrer Beurteilung ausschliesslich auf wirtschaftliche Kriterien.
Der Bund verfügt über keine Verfassungsgrundlage, um die Struktur der Presselandschaft direkt zu stützen. Dagegen erlaubt ihm Artikel 93 der Bundesverfassung in seiner bestehenden Form, publizistische Leistungsaufträge für Radio und Fernsehen zu vergeben. Die Kohäsion unter den Landesteilen zu fördern ist konzessionsrechtliche Aufgabe der SRG. Mit einer Annahme der No-Billag-Initiative würden Gebührenbeitrag und Leistungsauftrag hinfällig. Die SRG könnte diesen Auftrag nicht mehr wahrnehmen. Abgesehen von der fehlenden Verfassungsgrundlage ist wenig wahrscheinlich, dass dieser Auftrag stellvertretend von der Presse übernommen würde. Ihre vornehmlich regionale publizistische Orientierung prädestiniert sie nicht, den Zusammenhalt der Landesteile zu sichern. Zudem kam der Bundesrat in seinem Bericht zuhanden der SPK-N zum Schluss, dass im laufenden Strukturwandel in erster Linie auf die Eigenverantwortung und Selbstregulierungsfähigkeit der Medien abzustellen ist.
3./4. Da keine Verfassungsgrundlage für eine direkte Förderung der Presse besteht, hat der Bundesrat nur wenig Handlungsspielraum. Dieser beschränkt sich auf indirekte Fördermöglichkeiten. In seinem Bericht 12.3004, "Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien", hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die indirekte Presseförderung vorerst beizubehalten sowie den reduzierten Mehrwertsteuersatz weiterzuführen und auf Online-Medien-Abonnemente auszudehnen.
Weiter hat der Bundesrat in der RTVV-Revision, welche er in die öffentliche Vernehmlassung geschickt hat, vorgeschlagen, die finanzielle Unterstützung gewisser Leistungen der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) zu ermöglichen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 2018 darüber entscheiden.
Antwort des Bundesrates.