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17.4103 · Interpellation · 2017-12-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mehrere Länder bekennen sich zu den TCFD-Richtlinien (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) des Finanzstabilitätsrates und unterstützen die Firmen, welche diese umsetzen wollen. In der Schweiz gehen die drei Unternehmen Swiss Re, UBS und Glencore voraus. Sie haben sich dazu verpflichtet, die Richtlinien umzusetzen und ihr jährliches Reporting entsprechend anzupassen.

Ich bitte den Bundesrat, diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:

1. Unterstützt er die TCFD-Richtlinien?

2. Wie unterstützt er diejenigen Unternehmen, die sich bereits freiwillig zur Umsetzung der TCFD-Richtlinien verpflichtet haben?

3. Wie unterstützt er Unternehmen, die sich noch nicht zur Umsetzung der TCFD-Richtlinien verpflichtet haben? Welche Anreize können eine breite Umsetzung fördern?

Begründung

Der Klimawandel birgt Risiken für Unternehmen, speziell auch für Finanzdienstleister. Diese richtig einzupreisen ist eine grosse Herausforderung, aber auch eine wichtige Grundlage, um informierte Entscheidungen zu treffen. So schätzt das Beratungsunternehmen Vivid Economics, dass beim Szenario eines moderaten Anstiegs der Temperaturen bis zu 4,2 Billionen Dollar Verluste an den Finanzmärkten einberechnet werden müssten (50 Prozent Eintrittswahrscheinlichkeit).

Schlecht informierte Entscheide können die Investoren teuer zu stehen kommen. Die Hurrikane Irma und Harvey bestätigen dies. Accuweather berichtet, dass diese 290 Milliarden Dollar kosten werden. Das sind 1,5 Prozent des BIP der USA. 2006 berechnete Lord Stern, dass es jährlich 1 Prozent des weltweiten BIP kosten würde, um den Klimawandel auf maximal 2 Grad Celsius zu beschränken - 11 Jahre später kosten zwei Hurrikane mehr, als die gesamten Anpassungsmassnahmen in den USA gekostet hätten ...

Stellungnahme des Bundesrates

Das internationale Financial Stability Board (FSB) hat 2015 eine von der Industrie geleitete Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingesetzt, die sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmarktstabilität befasst hat. Die TCFD-Richtlinien, die im Juni 2017 publiziert wurden, empfehlen betroffenen Unternehmen die freiwillige Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken. Dabei wird insbesondere empfohlen, szenariobasierte Analysen durchzuführen.

1. Der Bundesrat begrüsst die bisherigen Arbeiten der TCFD sowie die weiteren Anstrengungen zur Umsetzung dieser Richtlinien, weil das Verständnis der klimabezogenen Finanzrisiken sowohl für die privaten Akteure wie auch für die Bundesbehörden relevant ist.

2./3. Die von der TCFD empfohlenen Analysen sind ebenfalls wichtig zur Umsetzung des im Klimaübereinkommen von Paris festgehaltenen Ziels, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten (Art. 2.1.c). Mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris hat sich auch die Schweiz zu diesem Ziel bekannt. Wie in den Antworten auf die Interpellationen Jans 17.3914, "Wann wird der Finanzsektor in die Pflicht genommen?", und Thorens Goumaz 17.3946, "Ein Nachhaltigkeitstest für die künftigen Regulierungen der Finanzmärkte?", erläutert, unterstützt der Bundesrat in erster Linie die freiwilligen Anstrengungen der Finanzmarktakteure. Er stellt dafür Grundlagen zur Verfügung und engagiert sich aktiv für international vergleichbare Messmethoden und Standards.

2017 haben das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) beispielsweise freiwillige und kostenlose 2-Grad-Celsius-Szenarioanalysen der Aktien- und Unternehmensobligationenportfolios für alle Schweizer Pensionskassen und Versicherungen initiiert. 79 Pensionskassen und Versicherungen, die insgesamt rund zwei Drittel der von diesen Investoren verwalteten Vermögen repräsentieren, haben sich beteiligt. Das Bafu veröffentlichte im Oktober 2017 eine anonymisierte Meta-Analyse. Die Resultate zeigen, dass im Durchschnitt eher ein 4- bis 6-Grad-Celsius-Zielpfad anstelle des angestrebten Zielpfads von höchstens 2 Grad Celsius unterstützt wird. Das breite Interesse an diesen Klimaverträglichkeitstests deutet aber darauf hin, dass die Thematik in der Branche an Bedeutung gewinnt. Ob die Teilnehmenden ihre Resultate offenlegen, wie die TCFD-Richtlinien dies empfehlen, oder ob sie ohne Offenlegung Schlüsse für ihr zukünftiges Investitionsverhalten ableiten, bleibt ihnen überlassen.

Mit der Bereitstellung weiterer Daten- und Analysegrundlagen, beispielsweise 2018 zur Klimaverträglichkeit von Finanzanlagen in Schweizer Immobilien, will der Bund die Kosten insbesondere für mittlere und kleinere institutionelle Investoren senken und so zu einer breiteren Umsetzung der TCFD-Richtlinien beitragen. Der Bund strebt an, die Wirkungen der freiwilligen Anstrengungen auf das Klima periodisch zu erfassen und damit Anreize zu schaffen, dass die Finanzinstitute auf freiwilliger Basis Massnahmen ergreifen.

Die Offenlegung der Anstrengungen - wie von der TCFD gefordert - schafft für Bankkunden und Versicherte jedoch erst Transparenz, wenn vergleichbare Resultate kommuniziert werden.

Antwort des Bundesrates.