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17.4120 · Interpellation · 2017-12-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Nach Artikel 3g des Bankengesetzes ist die Finma "ermächtigt, Vorschriften über Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung, gruppeninterne Risikopositionen und Rechnungslegung für Finanzgruppen zu erlassen". Neben den Eigenmitteln und der Liquidität ist also auch die Risikoverteilung Gegenstand von Vorschriften der Finma.

Heute sind die monetären Bedingungen auf den Finanzmärkten sehr günstig für Personen und Gesellschaften, die Geld aufnehmen wollen. Die Zinssätze sind tatsächlich historisch tief. Bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit arbeiten die Banken jedoch noch immer mit sehr hohen fiktiven Zinssätzen von beinahe 5 Prozent. Folglich wirken sich die Vorteile der tiefen Zinssätze nicht auf die Realwirtschaft aus.

Ist diese Praxis der Analyse (Rechnungsmethode zur Prüfung der Kreditwürdigkeit) nach Ansicht des Bundesrates den Rahmenbedingungen angemessen?

Gedenkt der Bundesrat, die Finma bzw. die Banken darauf hinzuweisen, dass sie ihre Methode den gegenwärtigen Marktbedingungen anpassen sollten?

Stellungnahme des Bundesrates

Das historisch tiefe Zinsniveau wirkt sich stimulierend auf die Wirtschaft aus, dies insbesondere, weil Kreditnehmer bei tieferen Zinsen weniger für ihre Schulden bezahlen müssen, unabhängig davon, welcher kalkulatorische Zins für die Beurteilung der Tragbarkeitsrisiken durch Banken angewendet wird. Daher stiegen die Nachfrage und auch die Vergabe von Hypothekarkrediten in der Schweiz in den letzten Jahren stark an. Daraus resultierten erhöhte Risiken einer Preisblase am Schweizer Immobilienmarkt. Um diese zu verringern, wurden seit 2012 verschiedene Massnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors sowie zur Beruhigung der Preis- und Volumensteigerungen auf dem Immobilien- und Hypothekarmarkt eingeführt. Konkret sind dies die Einführung eines antizyklischen Kapitalpuffers sowie eine verstärkte, von der Finma genehmigte Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung im Bereich der Hypothekarfinanzierung.

Ein wichtiges Element dieser Selbstregulierung ist das von der Interpellantin angesprochene Kriterium der Tragbarkeit. Diese soll sicherstellen, dass Kreditschuldner auch langfristig und insbesondere bei steigenden Zinsen in der Lage sind, ihre Kredite zu bedienen. Die langfristige Betrachtungsweise ist wichtig, da es sich bei Hypothekarkrediten üblicherweise um eher langfristige Kredite handelt, die eine rasche Reaktion auf veränderte Umstände (z. B. Anstieg des Zinsniveaus) nur bedingt zulassen. Gemäss Selbstregulierung ist der bei der Berechnung der Tragbarkeit verwendete kalkulatorische Zinssatz vorsichtig zu ermitteln und basiert auf langfristigen Mittelwerten. Dieser Zins reflektiert dabei nicht die aktuellen oder die erwarteten Hypothekarzinsen, sondern ein konservatives Zinsniveau, bei dem der Kreditschuldner die Schuldenlast auch langfristig tragen kann. Dies ist eine Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Finanzierung, sowohl im Interesse der Kreditnehmer, der Solidität des Bankensystems, als auch gesamtwirtschaftlich. Der Entscheid über die Kreditvergabe liegt in der unternehmerischen Freiheit und Risikobereitschaft der Banken. Dabei ist die Einschätzung der finanziellen Situation der Kreditnehmer und von deren Ausfallrisiken von zentraler Bedeutung.

Trotz Selbstregulierung haben die Tragbarkeitsrisiken in den letzten Jahren auf hohem Niveau kontinuierlich zugenommen. Gemäss der Schweizerischen Nationalbank war 2016 bei 46 Prozent der Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, welche eine neue Hypothek abgeschlossen haben, die langfristige Tragbarkeit bei einem unterstellten Zinssatz von 5 Prozent ausgereizt. Das bedeutet, dass die kalkulatorischen Finanzierungskosten des Wohneigentums bei einem Zinssatz von 5 Prozent einen Drittel des Bruttoerwerbseinkommens übersteigen würden.

Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass es im derzeitigen makroökonomischen Umfeld nicht angezeigt ist, die bestehenden Kriterien der Tragbarkeit von Hypothekarkrediten zu senken. Er erachtet im Gegenteil das Kriterium der Tragbarkeit als zentralen Pfeiler zur Eindämmung der Risiken am Immobilienmarkt und begrüsst ein umsichtiges Vorgehen der Banken bei der Vergabe von Hypotheken. Eine Lockerung der Tragbarkeitsnormen würde den eingeleiteten Massnahmen zur Beruhigung der Preis- und Volumensteigerungen auf dem Immobilien- und Hypothekarmarkt zuwiderlaufen und die Tragbarkeitsrisiken weiter erhöhen. Beides ist nicht erwünscht. Aus den dargelegten Gründen erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, den Banken bezüglich Selbstregulierung im Bereich der Hypothekenvergabe Ratschläge zu erteilen.

Antwort des Bundesrates.