17.4139 · Motion · 2017-12-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, nichtkooperative Steuergebiete gemäss der "schwarzen Liste" der EU und allenfalls weitere Steuerwüsten mindestens mit denselben Sanktionen zu belegen, wie sie die EU vorsieht.
Begründung
Voraussichtlich im Laufe des Dezember 2017 wird die Europäische Union eine Liste von nichtkooperativen Steuergebieten (Drittstaaten) publizieren, die sogenannte "schwarze Liste". Diese Liste führt Staaten auf, die sich inzwischen anerkannten internationalen Standards in Sachen Steuertransparenz, gerechte Besteuerung und Umsetzung der Anti-Beps-Massnahmen verweigern. Noch offen ist die Frage, ob und mit welchen Sanktionen Staaten auf der Liste belegt werden sollten. Soweit sich die Sanktionen auf den Ausschluss von EU-Kooperationen o. Ä. beziehen, kann die Schweiz natürlich nicht mitziehen. Sie kann aber soweit möglich äquivalente Sanktionen ergreifen und dem Anliegen der EU so zusätzliches Gewicht verleihen. Bei anderen bereits öffentlich diskutierTen Sanktionen, z. B. dem Zugang zu IWF-Krediten, kann sich die Schweiz der Haltung der EU anschliessen. Der Bundesrat wird mit dieser Motion zudem dazu aufgefordert, die EU-Liste kritisch zu prüfen und wenn nötig mit Staaten zu ergänzen, die die Kriterien erfüllen, sich aber aus rein politischen Gründen nicht auf der EU-Liste finden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Am 5. Dezember 2017 hat der Rat der EU Schlussfolgerungen zu einer EU-Liste nichtkooperativer Länder und Gebiete für SteuerZwecke verabschiedet. Die Liste beruht auf drei Hauptkriterien (Transparenz im Steuerbereich, Steuergerechtigkeit, Umsetzung von Anti-Beps-Massnahmen) und enthält 17 Länder und Gebiete (Anhang I der Schlussfolgerungen).
Die Schlussfolgerungen thematisieren auch die Frage der Abwehrmassnahmen gegenüber Ländern und Gebieten auf der Liste. Die Liste wurde mit den Finanzierungen der EU im Rahmen des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) verknüpft. Ein Verweis auf die Liste könnte auch in künftige gesetzgeberische Vorlagen aufgenommen werden. Im Steuerbereich müssen die EU-Mitgliedstaaten mindestens eine der folgenden Verwaltungsmassnahmen einführen: verstärkte Überwachung bestimmter Transaktionen oder Erhöhung der Prüfungsrisiken für Steuerzahler, die die in Rede stehenden Regelungen oder die Strukturen nutzen, an denen diese Länder oder Gebiete beteiligt sind. Ergänzend nennen die Schlussfolgerungen Abwehrmassnahmen im Steuerbereich, deren Anwendung die Staaten beschliessen können: Dazu gehören beispielsweise Quellensteuermassnahmen, die Nichtabzugsfähigkeit von Kosten oder besondere Dokumentationspflichten.
Es besteht keine rechtliche Grundlage, die es erlauben würde, die in dieser Motion vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen. Aus Sicht der Schweiz ist die OECD der am besten geeignete Rahmen, um gleich lange Spiesse im internationalen Steuerwettbewerb sicherzustellen. Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch und das Inclusive Framework on BEPS prüfen die Umsetzung der internationalen Standards und identifizieren Länder und Gebiete, die sie nicht einhalten. Nach Auffassung des Bundesrates ist ein koordinierter multilateraler Ansatz unilateralen Listen nichtkooperativer Länder oder Gebiete vorzuziehen. Daher besteht aus Sicht des Bundesrates kein Anlass, sich den Initiativen der EU in diesem Bereich anzuschliessen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.