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17.4141 · Interpellation · 2017-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Seit der Reform im Jahr 2008 basiert die Regionalpolitik des Bundes auf einem System von vierjährlichen Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen. Die Erfahrungen mit dem aktuellen Impulsprogramm für den Tourismus zeigen, dass dieses Setting nur beschränkt tauglich ist, um flexibel und rasch auf neue Herausforderungen reagieren zu können.

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Wie kann das Instrumentarium der Regionalpolitik flexibilisiert werden, damit es rasch auf neue Herausforderungen reagieren kann?

2. Müsste allenfalls ein System vorgesehen werden, bei dem ein Teil der Mittel des Bundes nicht direkt in die Programmvereinbarungen mit den Kantonen investiert wird, sondern als eine Art strategische Reserve für Schwerpunktprogramme flexibel zur Verfügung steht?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Grossteil der Mittel der neuen Regionalpolitik (NRP) fliesst in vierjährige Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen. Flankierend setzt der Bund Mittel für strategische und strukturierende Projekte zur Nutzung von Synergien mit anderen Sektoralpolitiken sowie zur Förderung von Regionen mit besonderen Problemen ein (Art. 13 des Bundesgesetzes). Diese Aufgaben- und Mittelzuteilung hat sich aus Sicht des Bundesrates und der Kantone bewährt.

Die Bundesversammlung definiert mittels Bundesbeschluss in einem achtjährigen Mehrjahresprogramm den politischen Rahmen und die Hauptstossrichtungen der kantonalen Programme bzw. der flankierenden Massnahmen des Bundes. Die Kantone legen die Schwerpunkte ihrer vierjährigen Programme gestützt auf diese Vorgaben fest und entscheiden über die zu fördernden Projekte. Die im Mehrjahresprogramm definierten Hauptstossrichtungen sorgen für einen fokussierten Mitteleinsatz und erlauben den Kantonen gleichzeitig eine grosse Flexibilität in der regionalen Ausgestaltung.

Zusätzlich zum Hauptinstrument der Programmvereinbarungen mit den Kantonen trifft der Bund flankierende Massnahmen. Damit hat der Bund in den letzten Jahren unter anderem die Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung mitgetragen oder regionale Strategieprozesse angestossen.

1. Der gesetzliche Rahmen erlaubt es bereits jetzt, auf aktuelle Herausforderungen einzugehen und Schwerpunktprogramme wie das tourismuspolitische Impulsprogramm 2016-2019 oder das Pilotprogramm Handlungsräume Wirtschaft zu lancieren. Diese zusätzlichen Massnahmen wurden in das Mehrjahresprogramm einfügt und die finanziellen Mittel dafür aus dem Fonds für Regionalentwicklung bewilligt. Die Regionalpolitik ist aber im Grundsatz als langfristig ausgelegte Strukturpolitik konzipiert. Sie muss nur beschränkt kurzfristig auf z. B. konjunkturelle Veränderungen reagieren können.

2. Die Bundesmittel für Regionalpolitik werden dem Fonds für Regionalentwicklung entnommen. Mit dem Fonds steht bereits heute ein Instrument zur Verfügung, um mit allfälligen Schwerpunktprogrammen rasch und flexibel auf geänderte Rahmenbedingungen eingehen zu können. Allerdings ist gesetzlich vorgeschrieben, soweit möglich die längerfristige Werterhaltung des Fonds anzustreben. Kurzfristig mit strategischem Fokus eingesetzte Mittel in den flankierenden Massnahmen müssen daher mit tieferen Ausgaben für die Programmvereinbarungen mit den Kantonen oder mit höheren Einlagen in den Fonds kompensiert werden. Aufgrund der Aufgabenteilung und mit Rücksicht auf das Subsidiaritätsprinzip liegt die Hauptkompetenz zur Umsetzung der NRP bei den Kantonen. Es sollen aber auch in Zukunft gezielt Schwerpunkte gesetzt werden. Für die Periode 2020-2023 prüft der Bundesrat die Digitalisierung und die Entwicklung im Berggebiet verstärkt als Schwerpunkte zu verankern.

Antwort des Bundesrates.