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17.4146 · Postulat · 2017-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Partnern einen Bericht zu erstellen, der aufzeigt, wie älteren Berufstätigen der Zugang zu einer kostenlosen Standortbestimmung erleichtert werden kann.

Ein Verfahren zur Prävention und Früherkennung, das eine marktorientierte Analyse der Kompetenzen und Bedürfnisse der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschliesst, und eine Weiterbildungsplanung dürften zum einen das Risiko einer (oftmals langen) Arbeitslosigkeit verringern und zum andern die Produktivität dieser qualifizierten und erfahrenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ankurbeln.

Begründung

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen und insbesondere die strukturellen Entwicklungen, die durch die neuen Technologien hervorgerufen werden, machen lebenslanges Lernen zu einer Grundvoraussetzung für den beruflichen Erfolg. Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt der Anteil von Berufstätigen über 50 stetig zu. Diese Entwicklung führt zu einer Neugestaltung des Arbeitsmarktes. Dieser funktioniert zwar gut, aber es besteht dennoch Handlungsbedarf. Auf lange Sicht werden die strukturelle Erneuerung sowie die Innovationskraft der schweizerischen Wirtschaft immer mehr davon abhängen, ob sich die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Entwicklungen anpassen und im Arbeitsmarkt integriert bleiben können. Weiterbildung ist die beste Waffe, um sich diesen Veränderungen zu stellen. Die Verantwortung für die Einführung von Standortbestimmungen liegt bei den verschiedenen institutionellen und privaten Partnern. So würden vorteilhafte Synergien zwischen den Partnern entstehen. Diese frühzeitigen Massnahmen sollen sowohl während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als auch im Falle einer Arbeitslosigkeit ergriffen werden.

Mit einer Standortbestimmung für alle Berufstätigen ab 50 Jahren werden zwei Ziele verfolgt: zum einen, für den Arbeitgeber, die Früherkennung und zum andern, für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer, die Prävention und die Steuerung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit. Solche Standortbestimmungen mit Schwerpunkt auf der Laufbahn- und insbesondere Weiterbildungsplanung tragen zur Übereinstimmung der Interessen der Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Sie erfassen die Bedürfnisse jeder und jedes Einzelnen und sind auf jene Gruppe von Erwerbstätigen ausgerichtet, die für die schweizerische Wirtschaft eine Schlüsselrolle spielt. Der Bundesrat soll prüfen, ob eine Dynamik in Gang gesetzt werden könnte.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Postulantin, dass die Weiterbildung für das Individuum, die Gesellschaft und die Wirtschaft eine wichtige Rolle spielt. Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) liegt die Weiterbildung primär in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Ergänzend dazu fördert der Bund Weiterbildungsmassnahmen für Erwachsene auf der Grundlage verschiedener Spezialgesetze, wie des Berufsbildungsgesetzes (BBG).

Gemäss Artikel 49 BBG unterstützt die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn durch Information und persönliche Beratung. Zuständig für ein entsprechendes Angebot - dazu zählt beispielsweise auch eine Standortbestimmung - sind die Kantone (Art. 51 BBG). Laut Statistik der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung (KBSB) betrug der Anteil Erwachsener an der Gesamtzahl Ratsuchender im Jahr 2016 rund 38 Prozent.

Der Bundesrat ist sich der spezifischen Herausforderungen älterer Arbeitnehmender bewusst. Er hat in seinem Kompetenzbereich darum bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. Dies ging bereits aus den Stellungnahmen zur Motion der sozialdemokratischen Fraktion 15.3998 und zum Postulat Heim 16.4058 hervor. In der Zwischenzeit sind weitere Massnahmen hinzugekommen.

Im November 2017 hat der Bundesrat beispielsweise mit dem Förderschwerpunkt "Grundkompetenzen am Arbeitsplatz" eine Massnahme verabschiedet, die Arbeitnehmenden helfen soll, mit den sich stetig verändernden Anforderungen der Arbeitswelt Schritt zu halten und auch in fortgeschrittenem Alter im Erwerbsleben zu verbleiben.

Bis im Frühjahr 2018 wird das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Auftrag des Bundesrates abklären, welche Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich von strukturell bedingter beruflicher Umorientierung bestehen. Ein Schwerpunkt der Analyse liegt dabei unter anderem auf Bereichen mit einer hohen Langzeitarbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden.

Zudem soll im Frühjahr 2018 zum vierten Mal eine nationale Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende" stattfinden, an welcher wiederum zahlreiche Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern teilnehmen.

Aus diesen Gründen und unter Berücksichtigung der genannten Zuständigkeiten sieht der Bundesrat zurzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.