Inverkehrbringen von völkerrechtswidrig abgebauten Rohstoffen. Handlungsmöglichkeiten des Bundes
17.4153 · Postulat · 2017-12-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie der Handel oder das Inverkehrbringen von Rohstoffen, welche unter Missachtung des Völkerrechts gewonnen wurden, in der Schweiz unterbunden werden kann.
Begründung
Die Schweiz hat sich zu einer der grössten Drehscheiben des Rohstoffhandels entwickelt, obwohl sie selber kaum über Bodenschätze verfügt. Rohstoffe werden in einigen der ärmsten Länder der Welt unter Missachtung des Völkerrechts (Korruption, Menschenrechtsverletzungen, Umweltschädigung) abgebaut. Der Bundesrat selbst erwartet gemäss seinem "Grundlagenbericht Rohstoffe" vom März 2013 "von allen in oder aus der Schweiz operierenden Unternehmen ein integres und verantwortungsvolles Verhalten in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten sowie von Umwelt- und Sozialstandards im In- und Ausland". Die Affäre "Paradise Papers" hat ebenfalls gezeigt, dass das Korruptionsrisiko im Rohstoffhandel gross ist. Vermögen aus Rohstoffhandel, der aufgrund von Verletzungen der Standards als illegitim oder zumindest verwerflich gelten muss, soll nicht in der Schweiz "gewaschen" werden können. Im "Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz" der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) vom Juni 2015 wurde ebenfalls festgestellt, dass die Schweiz Gefahr laufe, von gewissen Akteuren des Rohstoffhandelssektors als Plattform zur Geldwäscherei benutzt zu werden. Der Bundesrat wird aus diesen Gründen gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten der Bund hat oder welcher gesetzlichen Grundlagen es bedarf, um den Handel mit oder das Inverkehrbringen von völkerrechtswidrig gewonnenen Rohstoffen in der Schweiz zu reduzieren bzw. zu verhindern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat räumt der Einhaltung des Völkerrechts, der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt auch im Bereich der Wirtschaft einen hohen Stellenwert ein. Der Bundesrat setzt dabei auf ein international abgestimmtes Vorgehen und beobachtet laufend die Entwicklungen. Von den in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen erwartet der Bundesrat, dass sie ihre Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und wo immer sie aktiv sind auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung wahrnehmen. Der Bundesrat anerkennt das bereits bestehende Engagement der Wirtschaft in diesen Bereichen.
Bei der Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung und insbesondere der Achtung der Menschenrechte stützt sich der Bundesrat auf den 2015 verabschiedeten Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom Dezember 2016. Er veröffentlichte 2017 einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen. Im CSR-Kontext unterstützte die Schweiz die Ausarbeitung der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, der OECD-Leitfäden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in den Lieferketten sowie der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte oder der Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte und setzt sich für deren Umsetzung ein.
Am 27. März 2013 genehmigte der Bundesrat die 17 Empfehlungen des Grundlagenberichtes Rohstoffe. Dazu gehören insbesondere transparentere Finanz- und Produktflüsse, Verbesserungen bei der Bekämpfung der Geldwäscherei sowie die Förderung der Verantwortung von Unternehmen und Staat im Bereich der Menschenrechte und der sozialen und ökologischen Normen. Die Umsetzung des Grundlagenberichtes Rohstoffe wird 2018 weitergeführt.
Zudem hat der Bundesrat die interdepartementale Plattform Rohstoffe beauftragt, bis November 2018 eine Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoffbranche betreffend Wettbewerbsfähigkeit, Integrität, Umwelt und andere Aspekte vorzunehmen und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorzuschlagen. Dieser Prozess stellt einen guten Rahmen dar für die Behandlung der im Postulat aufgeworfenen Fragen.
Der Gafi-Bericht zur vierten Länderprüfung der Schweiz wurde am 7. Dezember 2016 veröffentlicht. Die Schweiz schneidet insgesamt gut ab. Die Gafi anerkennt insgesamt die Qualität des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Der Bericht enthält keine spezifischen Empfehlungen für den Rohstoffsektor.
Der Bericht in Erfüllung des Postulates Recordon 15.3877, "Goldhandel und Verletzungen der Menschenrechte", wird einen Überblick über den Goldsektor in der Schweiz und seine Hauptakteure geben und greift auch die im Postulat aufgeworfenen Fragen für den Goldsektor auf. Der Bericht wird voraussichtlich Mitte 2018 veröffentlicht werden.
Angesichts der laufenden Arbeiten und der für Ende 2018 vorgesehenen Neubeurteilung des Rohstoffsektors, die im Sinn des Postulates ist, sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für einen weiteren Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.