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17.4160 · Postulat · 2017-12-14

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die von den Schweizer Spitälern in den nächsten Jahren vorgesehenen Investitionen in die Infrastruktur und in Technologien dargelegt werden und in dem aufgezeigt wird, welche Massnahmen nötig sind, um einen Wettlauf um Investitionen zu verhindern, der zu Überkapazitäten führen könnte.

Begründung

Die Regelung der Spitalfinanzierung im KVG hatte unter anderem zum Ziel, über mehr Wettbewerb eine bessere Verteilung der Spitalleistungen zu erreichen. In der Praxis führt aber der verstärkte Wettbewerb zu immer mehr Investitionen in die Infrastruktur und in Technologien, die nicht immer notwendig sind und die zum Kostenwachstum beitragen. Eine aktuelle Studie der Credit Suisse zeigt, dass die Schweizer Spitäler in den nächsten zwei Jahrzehnten 16 Milliarden Franken in ihre Infrastruktur investieren wollen. Ein Grund dafür ist zweifellos die Notwendigkeit, veraltete Spitalinfrastrukturen zu erneuern. Gleichzeitig führt der stärkere Wettbewerb aber dazu, dass die Spitäler ihre Attraktivität mit Investitionen in die Infrastruktur und in ihr technologisches Angebot steigern. Die Finanzierung der Investitionen ist durch die laufenden Einnahmen sichergestellt, die vor allem von Pauschalen stammen. Dadurch könnte es zu einer Verzerrung des Systems kommen: Spitalaufenthalte, die nicht unbedingt nötig sind, und Investitionen, mit denen mehr Patientinnen und Patienten angelockt werden sollen, würden begünstigt. Einige Spitäler verfolgen eine Wachstumsstrategie, die langfristig nicht für alle aufgehen kann und die Überkapazitäten - und für einige Einrichtungen auch Solvabilitätsprobleme - mit sich bringen wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Revision der Spitalfinanzierung bzw. der Einführung der Instrumente der Leistungsfinanzierung und der freien Spitalwahl hat der Gesetzgeber die Förderung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und des Qualitätswettbewerbs beabsichtigt. Die Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung (Art. 39 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10) muss den neuen Vorgaben Rechnung tragen. Dabei verfügen die Kantone über ein wichtiges Instrument für die Gestaltung der Spitallandschaft. Sie müssen unter anderem die Leistungsaufträge so erteilen, dass die einzelnen Einrichtungen die Infrastruktur effizient einsetzen können. Dies impliziert eine Konzentration der Leistungen, die einer spezifischen Infrastruktur bedürfen, auf wenige Spitäler. Damit soll verhindert werden, dass eine Institution einen Leistungsauftrag erhält, die für den effizienten Einsatz der dafür benötigten Infrastruktur ein zu kleines Volumen aufweist. Beschafft sich ein Spital eine teure Infrastruktur, die nicht zur Erfüllung des Leistungsauftrags nötig ist, erhält es dafür zudem keine Finanzierung; dies, weil sich die Vergütung über die Fallpauschalen auf die erbrachten Leistungen (Art. 49 KVG) und nicht auf die vorhandene Infrastruktur bezieht. Schliesslich sollen die Instrumente der Leistungsfinanzierung und der Planung erlauben, die Investitionspolitik der Spitäler zu steuern und ihre Infrastruktur auf das für eine bedarfsgerechte und effiziente Leistungserbringung Nötige zu begrenzen. Wenn ein Spital gleichwohl in eine mit dem Leistungsauftrag nicht zu vereinbarende oder überdimensionierte Infrastruktur investiert, bleibt es für die Finanzierung allein verantwortlich. Der medizinische Fortschritt erlaubt zudem den Transfer von Behandlungen vom stationären zum ambulanten Bereich. Daher ist es umso wichtiger, dass im stationären Bereich unnötige Investitionen und Überkapazitäten vermieden werden.

Im Rahmen der Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung hat das Büro Infras 2016 im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit die Machbarkeitsstudie "Finanzierung der Investitionen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen von Spitälern" erstellt. Diese Studie liefert Erkenntnisse zur Entwicklung der Spitalinvestitionen im Zeitraum 2010-2014. In Erfüllung der Motion 16.3623, "Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone", wird zudem eine Studie erstellt, welche die von den Spitälern bis einschliesslich 2016 getätigten Investitionen untersucht. Diese beiden Studien geben keine Auskunft über die in den nächsten Jahren geplanten Spitalinvestitionen. Hierzu sind weitere Erhebungen erforderlich, damit beurteilt werden kann, ob und welche Massnahmen zur Vermeidung von Überkapazitäten und damit verbundenen Kostensteigerungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung notwendig sein könnten. In diesem Sinne kann das Postulat angenommen werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.