Lexipedia

17.4164 · Postulat · 2017-12-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ab wann die Schweiz die Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem verlegen kann.

Begründung

Jerusalem ist die Hauptstadt Israels. Die Knesset ist dort und das höchste israelische Gericht ebenso. Die Beglaubigungen der ausländischen Botschafter findet in Jerusalem statt. Anwar Al Saddat, der ehemalige ägyptische Staatspräsident, hat anlässlich des Friedensabkommens mit Israel in Jerusalem vor der Knesset gesprochen. Der Heuchelei muss ein Ende gesetzt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern ein, der auf einer Zweistaatenlösung basiert. Sie anerkennt die Staatshoheit Israels nur innerhalb der Grenzen von 1967 und engagiert sich für die Schaffung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina mit Ostjerusalem als Hauptstadt.

Der Status Jerusalems als Hauptstadt des israelischen Staates ist völkerrechtlich umstritten. Am 30. Juli 1980 verabschiedete das israelische Parlament einen Verfassungstext, der besagt, dass Jerusalem eins und unteilbar ist sowie die östlichen und westlichen Teile der Stadt zusammengeführt werden. Ebenfalls wurde festgehalten, dass Jerusalem die Hauptstadt des Staates Israel ist. Im Rahmen des völkerrechtlichen Verbots der Annexion, also der Untersagung jeglichen territorialen Erwerbs durch Gewaltanwendung, wurde dieser einseitige Akt - mit Ausnahme der jüngsten Entscheidung der USA - durch die internationale Gemeinschaft nicht anerkannt. Trotz des israelischen Gesetzes von 1980 ist der östliche Teil Jerusalems weiterhin, im Sinne des humanitären Völkerrechts, besetzt worden. Diese Position wurde in der Resolution 478 des Uno-Sicherheitsrates bekräftigt.

Die Schweiz ist der Auffassung, dass eine Lösung des Konflikts im Nahen Osten in Übereinstimmung mit der obengenannten Resolution insbesondere auf einer umfassenden verhandelten Regelung über den endgültigen Status von Jerusalem beruhen muss, welche die Rechte und Forderungen aller interessierten Parteien wahrt.

Folglich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Verlegung der Schweizer Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem nicht auf der Tagesordnung steht. Ein solcher Akt würde der zentralen Frage des endgültigen Status von Jerusalem vorgreifen, die in Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien geregelt werden muss.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.