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Strategie des Bundesrates bezüglich der Agrarpolitik 2018–2021 und darüber hinaus

17.4173 · Interpellation · 2017-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Gegenentwurf zur eidgenössischen Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" und in der Strategie des Bundesrates finden sich widersprüchliche Aussagen zu Artikel 104a Buchstabe d der Bundesverfassung (BV).

Zur Klärung der Situation fordere ich den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist Artikel 104a Buchstabe d BV nach Ansicht des Bundesrates als Ergänzung der Inlandproduktion oder als Förderung der Einfuhr von billigeren Landwirtschaftsprodukten zu verstehen?

2. Wird mit dieser Regelung einer Intensivierung des Freihandels mit der Europäischen Union Tür und Tor geöffnet?

Begründung

Der vom Schweizer Bauernverband lancierten Initiative "für Ernährungssicherheit" hat der Bundesrat einen Gegenentwurf entgegengestellt. Gemäss Artikel 104a Buchstabe d dieses Gegenentwurfes schafft der Bund zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.

Für die Versorgung mit Lebensmitteln ist die Schweiz auf Importe angewiesen. Die Importe müssten jedoch so reguliert werden, dass sichergestellt werden kann, dass auch die Exportländer auf eine nachhaltige Landwirtschaft setzen. Nach Aussagen des Bundesrates hat Artikel 104a Buchstabe d BV nichts mit Freihandel zu tun. Es gehe ausschliesslich um Fairtrade!

Auf eine Frage hatte Bundesrat Schneider-Ammann im Abstimmungskampf erklärt, in Artikel 104a Buchstabe d BV werde der internationale Handel verankert und eine Auslandproduktion sei notwendig, um die Ernährungssicherheit im Inland zu gewährleisten. Es handle sich dabei um eine Ergänzung der Inlandproduktion, die 55 Prozent beträgt; der Wortlaut der Bestimmung lasse hinsichtlich Absichten für einen Freihandel mit der Europäischen Union keine Zweideutigkeit zu. In seinem Bericht vom 1. November 2017 über die Zukunft der Landwirtschaftspolitik erklärt der Bundesrat nun aber das Gegenteil, nämlich, dass er für Landwirtschaftsprodukte den Freihandel fördern wird.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Volk hat am 24. September 2017 mit Artikel 104a eine neue Verfassungsbestimmung angenommen, die fordert, dass die Ernährungssicherheit langfristig mit inländischen und mit importierten Lebensmitteln gewährleistet werden kann. Der neue Artikel will mit Buchstabe a die Produktionsgrundlagen für die Landwirtschaft sichern. Buchstabe b verlangt eine nachhaltige Lebensmittelproduktion, die standortangepasst und ressourceneffizient ist. Buchstabe c fordert eine auf die in- und ausländischen Märkte ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft. Buchstabe d verlangt explizit eine gute Vernetzung der internationalen Handelsbeziehungen unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit. Buchstabe e spricht den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln an. Der Bundesrat hat auf der Grundlage dieser neuen Verfassungsbestimmungen in seiner Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik entsprechende agrarpolitische Stossrichtungen vorgeschlagen. Der Volkswille wird damit vollumfänglich respektiert.

Bei der Interpretation von Buchstabe d des neuen Artikels hält sich der Bundesrat an die Erläuterungen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), der Autorin des Gegenentwurfes zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" des Schweizer Bauernverbandes. In ihrem Bericht vom 3. November 2016 hält die WAK-S fest, dass stabile und breitabgestützte Handelsbeziehungen mit dem Ausland zentral sind für die Ernährungssicherheit der Schweiz. Zur Verringerung des Risikos einer Angebotsverknappung seien zum einen die Handelsbeziehungen zur EU aufrechtzuerhalten und zum andern diversifizierte Handelsbeziehungen mit Drittstaaten notwendig. Zu Letzteren zählt der Bundesrat unter anderem Handelsbeziehungen mit Ländern wie Indonesien oder den Mercosur-Staaten.

Der Handlungsspielraum für neue sowie für die Weiterentwicklung bestehender Handelsabkommen, sei es mit der EU oder mit Drittstaaten, wird mit dem neuen Verfassungsartikel aus Sicht des Bundesrates weder vergrössert noch eingeschränkt. Aus dem Verfassungstext und den Erläuterungen der WAK-S lassen sich auch keine Aussagen über eine bestimmte, vom Volk gewünschte Höhe des Selbstversorgungsgrads - das heisst den Anteil der im Inland hergestellten Lebensmittel am Gesamtverbrauch - ableiten. Indes fordern der bestehende Artikel 104 BV und der neue Artikel 104a BV eine marktausgerichtete und nachhaltige (ökonomisch, ökologisch, sozial) inländische Landwirtschaft. Damit werden der Höhe der Inlandproduktion aufgrund der limitierten landwirtschaftlichen Nutzfläche, der Tragfähigkeit der Ökosysteme und der bereits hohen Produktionsintensität Grenzen gesetzt. Der Bundesrat hat mit der gegenwärtigen Agrarpolitik das Ziel gesetzt, die Inlandproduktion kalorienmässig gegenüber den Jahren 2007/09 konstant zu halten. Im Durchschnitt der letzten Jahre wurde dieses Ziel erreicht.

Zusätzlich zur Höhe der Inlandproduktion ist der Selbstversorgungsgrad auch von Faktoren wie dem Bevölkerungswachstum oder den Konsumgewohnheiten (z. B. Fleischkonsum) abhängig. So sinkt beispielsweise der Selbstversorgungsgrad bei konstanter Inlandproduktion, wenn die Bevölkerung wächst. Auch wenn der Selbstversorgungsgrad in den letzten Jahrzehnten weitgehend stabil blieb, hat der Bundesrat aus den obengenannten Gründen bisher auf quantifizierte Zielwerte beim Selbstversorgungsgrad verzichtet.

Antwort des Bundesrates.

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