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17.4184 · Interpellation · 2017-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Mit welchen konkreten Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat, die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten zu steigern und so dazu beizutragen, dass weniger unnötige medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden?

2. Wurden in den Nachbarländern in dieser Hinsicht Massnahmen getroffen, die sich bewährt und dazu beigetragen haben, dass die Verantwortung der Patientinnen und Patienten gestiegen ist und sie sich nun stärker in die Gesundheitspolitik einbringen können?

3. Unterstützt der Bundesrat die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Information der Patientinnen und Patienten definieren und regeln würde (zentraler Zugang zu Informationen über die Patientenrechte und über Beratungsangebote), wie das im Bericht "Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz" aus dem Jahr 2015 empfohlen wurde? Wenn ja, in welcher Form? Welche Alternativen sind allenfalls vorgesehen?

Begründung

Vor zehn Jahren hat der Bundesrat die Motion Heim 07.3525 angenommen. In dieser Motion wurde er beauftragt, durch die Stärkung der Gesundheitskompetenz die aktive Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Im obenerwähnten Bericht, der 2015 veröffentlicht wurde, sagte der Bundesrat, dass ein zentraler Zugang zu Informationen über die Patientenrechte und über Beratungsangebote für Patientinnen und Patienten fehle. Als mögliche Massnahme wurde die Errichtung einer zentralen Plattform genannt, die durch die Patientenorganisationen und in Abstimmung mit den Kantonen und weiteren Akteuren betrieben werden könnte. Im Bericht wurde ausserdem betont, dass Patientinnen und Patienten, die informiert sind und gleichberechtigt in den Behandlungsprozess einbezogen werden, auch dazu beitragen, das Gesundheitssystem zu verbessern.

Im kürzlich veröffentlichten Expertenbericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" wird eine ähnliche Massnahme empfohlen, mit der die Informiertheit der Patientinnen und Patienten sowie die damit verbundene Selbstverantwortung gestärkt werden sollen. Dies würde dazu führen, dass die Bevölkerung sorgsamer mit ihrer Gesundheit umgehen könnte. Mit einer Informationskampagne soll das Konsumverhalten der Schweizer Bevölkerung beeinflusst werden mit dem Ziel, unnötige Behandlungen und Kosten zu vermeiden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat trägt mit verschiedenen Massnahmen dazu bei, die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten zu erhöhen. So wird beispielsweise in der Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten das Selbstmanagement für Menschen mit chronischen Krankheiten mit diversen Massnahmen gestärkt. Im Rahmen der Umsetzung der schweizerischen Integrationspolitik unterstützt das Bundesamt für Gesundheit ein Informationsportal im Internet, auf dem Gesundheitsinformationen in diversen Sprachen zur Verfügung stehen (www.migesplus.ch). Zudem gibt es verschiedene Aktivitäten privater Akteure: So will z. B. der Trägerverein "Smarter Medicine - Choosing Wisely Switzerland" (www.smartermedicine.ch), welchem nebst medizinischen Fach- und Berufsorganisationen auch Patienten- und Konsumentenorganisationen angehören, die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, dass bei gewissen Behandlungen weniger Medizin mehr Lebensqualität für die Betroffenen bedeuten kann. Der Bundesrat begrüsst dieses Engagement aus Fach- und Patientenkreisen.

2. Die Schweiz steht im Themenbereich Gesundheitskompetenz in engem Austausch mit verschiedenen europäischen Ländern, insbesondere mit Österreich und Deutschland. In Österreich wurde 2014 - im Anschluss an die europäische Erhebung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung - die Plattform Gesundheitskompetenz gegründet, die die Umsetzung des Gesundheitsziels "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" vorantreiben soll. In Deutschland wurde auf Initiative von Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft ein Aktionsplan Gesundheitskompetenz erarbeitet. Die Wirkung der entwickelten Massnahmen, die sich alle erst in der Anfangsphase befinden, ist noch nicht evaluiert. Es ist aber vorgesehen, voraussichtlich in den Jahren 2019/20 auf europäischer Ebene eine erneute Erhebung der Gesundheitskompetenz durchzuführen.

3. Im Auftrag des Bundesrates prüft das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) derzeit die Vor- und Nachteile einer neuen bundesgesetzlichen Grundlage mit dem Ziel, das bestehende Angebot für objektive, sachgerechte und verständliche Informationen im Patientenrechtsbereich zentral zu koordinieren und für die Bevölkerung besser zugänglich zu machen. Es soll auch geprüft werden, ob ein solches Gesetz die Möglichkeit der Förderung und finanziellen Unterstützung von krankheitsbezogenen Informationen Dritter umfassen sollte, um auch diesbezüglich die Patientinnen und Patienten im Behandlungsverhältnis zu stärken. Das EDI wird die Ergebnisse dieser Abklärungen dem Bundesrat voraussichtlich im Frühling 2018 unterbreiten.

Antwort des Bundesrates.