17.4186 · Interpellation · 2017-12-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 24. September 2017 haben 78 Prozent der Bevölkerung sowie sämtliche Stände den neuen Verfassungsartikel 104a über die Ernährungssicherheit angenommen.
Dieser hält fest, dass der Schweizer Boden als zentrale Produktionsgrundlage zu schützen ist. Weiter verankert er, dass die Schweiz eine standortangepasste und ressourceneffizente landwirtschaftliche Produktion verfolgt. Dies bedeutet, dass die Tragfähigkeit der Ökosysteme nicht überbelastet werden darf und die Ressourcen (z. B. Boden, Wasser und Nährstoffe) effizient genutzt und für die Zukunft erhalten werden müssen.
Zusätzlich zum Volkswillen ist fachlich unbestritten, dass die Schweizer Landwirtschaft ökologischer werden muss. Dass keines der 13 Umweltziele Landwirtschaft (UZL) erreicht wurde, zeigt die Dimension des Vollzugsnotstands. Auch die Gesamtschau Agrarpolitik des Bundesrates vom 1. November 2017 bestätigt diesen Befund. Insbesondere punkto Pestizidreduktion, Stickstoffbelastung, Biodiversitätsförderung und Kulturlandschutz hat die Schweiz offensichtlichen Nachholbedarf.
Die Unterzeichnenden stellen folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat bereit, griffige gesetzliche Bestimmungen zur Senkung der Pestizid-, Nitrat- und Ammoniakbelastung zu erlassen? Wenn nein, welche anderen Massnahmen ergreift er, um die offensichtlichen Probleme zu beheben?
2. Wissenschaftlich ist unbestritten, dass die Biodiversität für eine standortangepasste und ressourceneffizente Landwirtschaft entscheidend ist. Wie stellt er sicher, dass die Schweizer Landwirtschaft ressourcenschonender wird und effektiv zum Erhalt der Biodiversität beiträgt?
3. Im Bereich des Kulturland- und Bodenschutzes sind insbesondere der Schutz und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dringend. Welche Massnahmen ergreift er?
4. Ist er bereit, die Chancen und Risiken aus Sicht der Umwelt und Volkswirtschaft für die gemäss Gesamtschau Agrarpolitik beabsichtigten Marktöffnungsschritte zu evaluieren? Wird er ein ökologisches Monitoring einführen, um dem Nachhaltigkeitsprinzip bei den grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen Nachachtung zu verschaffen?
5. Wie beabsichtigt er die angekündigten Marktöffnungsschritte unter Einhaltung der ökologischen Ziele zu realisieren?
6. Keines der Umweltziele Landwirtschaft (UZL) wurde bisher erreicht, Bis wann werden diese erreicht und wie stellt er die Zielerreichung sicher?
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik hat der Bundesrat sein Konzept für die Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP 2022 plus) vorgelegt. Dieser Bericht beschreibt, dass die mit der AP 2014-2017 angestrebten Ziele in vielen Bereichen erreicht oder sogar übertroffen werden konnten. Es verbleiben aber auch Ziellücken. Handlungsbedarf besteht gemäss Gesamtschau insbesondere bei der Reduktion der Umweltbelastungen auf ein für die Ökosysteme tragbares Niveau.
Das Parlament wird nun von den strategischen Leitlinien des Bundesrates für die AP 2022 plus Kenntnis nehmen und sich dazu äussern. Der Bundesrat wird in Kenntnisnahme dieser Rückmeldungen im vierten Quartal 2018 eine Vernehmlassung zur AP 2022 plus durchführen. Die entsprechende Botschaft soll dem Parlament im Sommer 2019 unterbreitet werden.
Neben der Agrarpolitik spielen gemäss dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Bertschy 13.4284 auch die Ausgestaltung und der Vollzug der Umweltpolitik eine wichtige Rolle für eine bessere Zielerreichung im Umweltbereich.
1.-3. Der Bundesrat wird im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur AP 2022 plus darlegen, welche gesetzlichen Bestimmungen geändert und welche anderen Massnahmen, auch im Hinblick auf einen gestärkten Vollzug, ergriffen werden sollen, um die Ziellücken in der Umwelt (Gewässer, Luft, Boden, Biodiversität) zu verringern und eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion zu gewährleisten. Er wird dabei die bestehenden Strategien und Aktionspläne Biodiversität, Klima und Pflanzenschutz berücksichtigen. Bezüglich Kulturland- und Bodenschutz sieht er die Entwicklung einer Bodenstrategie Schweiz und die Überarbeitung und Stärkung des Sachplans Fruchtfolgeflächen vor. Zudem ist die Ressortforschung des Bundes für die erwähnten Themen darauf ausgerichtet, Lösungen und Konzepte zu entwickeln, welche zu einer ressourcenschonenderen Landwirtschaft beitragen.
4./5. Bezüglich Marktzugang und -öffnung hält die Gesamtschau grundsätzlich fest, dass eine Marktöffnung im Agrarbereich volkswirtschaftlich vorteilhaft und ein partieller Abbau des Grenzschutzes, begleitet mit geeigneten Unterstützungsmassnahmen, für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft und die einheimische Produktion bewältigbar wäre. Konkrete Schritte in Bezug auf die Marktöffnung werden in der Gesamtschau nicht vorgeschlagen. Eine Evaluation von Chancen und Risiken für Volkswirtschaft und Umwelt sowie ein allfälliges Monitoring können erst auf der Basis von konkreten Schritten erfolgen.
6. Der Bundesrat wird in der Vernehmlassungsvorlage zur AP 2022 plus seine Vorschläge inklusive Etappenziele darlegen.
Antwort des Bundesrates.