17.4203 · Motion · 2017-12-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) eine maximale Geltungsdauer festzulegen für die gestützt auf die Artikel 61ff. BGBB erteilten Bewilligungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken.
Begründung
Wer ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück erwerben will, braucht dazu nach Artikel 61 BGBB eine Bewilligung. Der vereinbarte Preis darf nicht übersetzt sein. Ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück kann auch von Personen, die das Gewerbe oder das Grundstück nicht selbst bewirtschaften, erworben werden, wenn trotz öffentlicher Ausschreibung zu einem nichtübersetzten Preis kein Angebot einer Selbstbewirtschafterin oder eines Selbstbewirtschafters vorliegt.
In den letzten Jahren wurden bedeutende landwirtschaftliche Güter Erwerbern veräussert, die nicht Selbstbewirtschafter waren, zu Preisen, die die Bewilligungsbehörde als nicht übersetzt einstufte, die aber für den Immobilienmarkt durchaus erheblich waren. Es kommt vor, dass beim Ablauf der Ausschreibungsfrist die Person, die das Gewerbe oder das Grundstück erwerben darf, ihre Rechte nicht wahrnimmt oder dass sie ein Kaufrecht mit dem Eigentümer vereinbart und dabei lediglich einen grösseren Vorschuss leistet.
Es stellt sich damit die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt der als nichtübersetzt eingestufte Preis für die Transaktion noch als zulässig angesehen werden kann. Das Gesetz sagt dazu nichts und sollte entsprechend ergänzt werden. Mit der heute im BGBB festgelegten Regelung des Erwerbs von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken zu einem nichtübersetzten Preis besteht auch die Gefahr von illegalen Kapitalanlagen, ein Aspekt, dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des BGBB verständlicherweise nicht Rechnung getragen worden war.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach der Erteilung einer Bewilligung an einen Nichtselbstbewirtschafter zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks zum Zeitpunkt der Einräumung eines Kaufrechts eine Problematik innewohnen kann. Liegen Einräumung und Ausübung des Kaufrechts zeitlich weit auseinander, stellt sich tatsächlich die Frage der effektiven Kontrolle des Preises durch die zuständige Behörde. Der Bundesrat ist deshalb bereit, das Anliegen zu prüfen. Dabei werden neben der vorgeschlagenen Massnahme auch alternative Lösungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen, insbesondere auch auf der Ebene des Vollzugs.
Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang etwa der Bedarf nach einer Auslegungshilfe zur Verdeutlichung des massgeblichen Zeitpunkts für den Erlass von Erwerbsbewilligungen. Der Bundesrat will den Gestaltungsspielraum für eine optimale Lösung beibehalten und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.