17.4204 · Postulat · 2017-12-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die Wirksamkeit der indirekten Aufsicht über die Handelstätigkeiten der Finanzintermediäre unter dem Blickwinkel der Geldwäschereibekämpfung darstellt. Darin soll geschätzt werden, wie hoch der Prozentsatz der Handelsgeschäfte ist, die von der Schweiz aus getätigt werden und Gegenstand einer Finanzierung durch die Banken sind. Der Bundesrat soll in dem Bericht zudem die Sorgfaltspflichten darstellen, denen die Banken bei derartigen Geschäften unterstehen, und untersuchen, inwiefern diese Pflichten konkret eingehalten werden. Er behandelt deren Wirksamkeit und die Mittel für eine Verbesserung.
Begründung
Die Schweiz spielt im Rohstoffhandel eine bedeutende Rolle. Die Schweizer Behörden haben ihre Verantwortung bei der Bekämpfung des "Rohstofffluchs" erkannt. So steht im "Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierungsrisiken" von 2015 auf Seite 120: "Die Schweiz läuft Gefahr, von gewissen Akteuren des Rohstoffhandelssektors als Plattform zur Geldwäscherei benutzt zu werden. Dabei geht es zur Hauptsache um Gelder aus Korruptionshandlungen, die in Förderländern mit dem Ziel der Auftragsakquise begangen werden." Die Behörden haben bisher aber darauf verzichtet, die Wirksamkeit der Massnahmen zur Geldwäschereibekämpfung in diesem Sektor zu verstärken. Sie berufen sich auf eines der Hauptargumente, das die Banken und der Rohstoffsektor selbst immer wieder anführen: Die Transaktionen der Rohstoffhandelsunternehmen würden indirekt von den Banken, die sie finanzieren, beaufsichtigt. Im erwähnten Bericht wird gesagt, die Geldwäschereirisiken in diesem Sektor würden bei der Kreditgewährung "durch systematische Zusatzüberprüfungen gemindert, die die Banken zur Minimierung ihrer Finanz- und Reputationsrisiken durchführen" (S. 62).
Ein Bericht von Public Eye vom September 2017 dokumentiert Geschäfte einer bedeutenden Schweizer Rohstofffirma, die zur Unterschlagung kongolesischer Erdöl-Einnahmen und zur Einleitung eines Verfahrens wegen Korruption und Geldwäscherei durch die Bundesanwaltschaft geführt haben. Dieses Unternehmen hat der nationalen Erdölgesellschaft der Republik Kongo Kredite gewährt und als Gegenleistung Erdöl zu Vorzugsbedingungen erwerben können. Diese Kredite verletzten die internationalen Verpflichtungen Kongos. Die Beträge, die die Rohstoffhandelsfirma als Kredit gewährte, stammten zum Teil aus ihren eigenen Mitteln, zum Teil wurden sie von einer Bank finanziert. In diesem konkreten Fall hat die obenerwähnte indirekte Aufsicht keinerlei Wirkung entfaltet.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Frage 17.5358 dargelegt, dass er der Ansicht ist, dass das gesetzliche Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei den Risiken angesichts der sonstigen geltenden Kontrollmassnahmen angemessen Rechnung trägt. Bestätigt wird dies von der Groupe d'action financière, die im Rahmen ihres letzten Länderexamens (2016) insgesamt die Qualität und die Wirksamkeit des Schweizer Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei anerkennt und keine Empfehlungen für Folgemassnahmen im Rohstoffsektor abgibt.
Der Bundesrat wird diese Angelegenheit jedoch weiter verfolgen, unter anderem im Rahmen der Arbeiten der interdepartementalen Plattform Rohstoffe zur Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoffbranche, deren Ergebnisse für November 2018 erwartet werden. Mit dem in Ausarbeitung befindlichen Revisionsentwurf des Aktienrechts strebt der Bundesrat ferner eine grössere Transparenz und eine bessere Nachverfolgbarkeit der Transaktionen an.
Schliesslich ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass Geldwäscherei nach Artikel 305bis des Strafgesetzbuches strafbar ist und dieser Straftatbestand auf jede, also auch auf eine im Rohstoffsektor tätige Person anwendbar ist.
Der Bundesrat sieht vor dem Hintergrund der derzeit stattfindenden Prozesse keine Notwendigkeit für einen weiteren Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.