17.4232 · Motion · 2017-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, um für die Bereitstellung von Tabakprodukten auf dem Markt eine kostenpflichtige Lizenz einzuführen. Die Erträge sollen die Kosten der amtlichen Kontrollen und Massnahmen durch die Vollzugsorgane finanzieren.
Begründung
Tabakkonsum ist klar der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für vorzeitige Krankheits- und Todesfälle in der Schweiz. Mit einem Anteil von 8 Prozent an der gesamten Krankheitslast führt er zu einem enormen Verlust an Lebensqualität und Lebensjahren. Dazu kommen die hohen medizinischen Kosten und die Produktionsverluste durch Arbeitsunfähigkeit und frühzeitigen Tod. Diese Kosten fallen jedes Jahr erneut an.
Wenn Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr nicht mit dem Rauchen anfangen, rauchen sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ihr Leben lang nie. 57 Prozent der Rauchenden beginnen als Minderjährige mit dem Tabakkonsum.
Die Sucht- und Gesundheitsgefahr von Tabak rechtfertigen nicht nur eine genauere Vertriebskontrolle, sondern lassen eine solche zwingend notwendig erscheinen.
Der Erwerb einer Verkaufsbewilligung (Lizenz) für alle am Handel mit Tabakwaren beteiligten privaten und juristischen Personen bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem herkömmlichen System:
1. Es vereinfacht, die Anzahl der Vertriebskanäle zu beschränken, insbesondere auch über das Internet. Zweckmässig ist eine abgestufte Lizenzierung für Produzenten und Grosshändler, Importeure und Kleinhändler.
2. Die Vertriebskanäle lassen sich genauer kontrollieren und Verstösse schneller erfassen und ahnden.
3. Falls E-Zigaretten den Tabakwaren gleichgestellt werden, kann das Angebot besser kontrolliert werden.
4. Die Kontrolle zur Einhaltung des Abgabeverbots an Minderjährige ist einfacher zu bewerkstelligen. Der Jugendschutz kann dadurch wirksamer gestaltet werden.
Die Hürde für Kinder und Jugendliche zum Erwerb von Tabakprodukten würde erhöht, was dem Wunsch des Parlamentes entspricht: Gemäss dem Auftrag der eidgenössischen Räte an den Bundesrat zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabak sollen Kinder und Jugendliche künftig besser vor Tabakwerbung geschützt werden.
Die Lizenzvergabe soll an einen Betrag gebunden sein, mit dessen Ertrag die amtlichen Kontrollen und Massnahmen finanziert werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 den zweiten Vorentwurf für ein Tabakproduktegesetz (TabPG) in die Vernehmlassung geschickt (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende > EDI). Wie schon im ersten Entwurf des TabPG ist kein Lizenzsystem für Tabakverkaufsstellen vorgesehen. Die Einhaltung der Abgabevorschriften soll mittels Testkäufen und entsprechenden Sanktionen sichergestellt werden. Diese Instrumente haben sich bewährt und sind ausreichend.
In der Vernehmlassung zum ersten Entwurf TabPG im Jahre 2014 wurde ein im Entwurf nicht enthaltenes Lizenzsystem von Gesundheitskreisen und drei Kantonen neu gefordert. Grundsätzlich können verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels ergriffen werden. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Diener 14.3062 ausgeführt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass das bestehende Instrumentarium im Tabaksteuergesetz eine wirkungsvolle Betrugsbekämpfung gewährleistet und eine gesetzliche Anpassung nicht nötig ist. Auch im Rückweisungsbeschluss des Parlamentes wurde keine Anpassung des ersten Entwurfes des TabPG in diese Richtung verlangt. Der Bundesrat hat deshalb davon abgesehen, eine solche Massnahme einzuführen.
Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung entscheiden, ob Anpassungen am Vorentwurf angezeigt sind. Dabei ist auch der Rückweisungsbeschluss des Parlamentes zu berücksichtigen.
Schon heute führen die Kantone Testkäufe durch, um die Einhaltung der Abgabevorschriften zu kontrollieren (vgl. Antwort auf die Anfrage Heim 17.1073).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.