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Status eines Forschungsmentors schaffen, damit pensionierte Forscherinnen und Forscher weiterhin Zugang zu Forschungsgeldern haben

17.4242 · Postulat · 2017-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung des Status eines Forschungsmentors zu prüfen, der es pensionierten Forscherinnen und Forschern ermöglichen würde, weiterhin Finanzmittel für Forschungsprojekte zu bekommen. Solche Forschungsmentorinnen und -mentoren würden Projekte initiieren, Forschungsteams zusammenstellen oder bestehende Forschungsteams unterstützen, ihr Wissen und ihre Erfahrung zur Verfügung stellen; sie würden nur in bescheidenem Ausmass entschädigt. Die bei diesen Personen akkumulierte Kompetenz könnte so weiterhin unserer Wirtschaft in Form von hochstehender Innovation zugutekommen. Dies wäre auch ein starkes Zeichen, dass Erfahrung wertvoll ist. Gefördert würde damit auch die Flexibilisierung des Übergangs ins Rentenalter.

Verschiedene Argumente sprechen für einen solchen Ansatz:

1. Forscherinnen und Forscher, die in Pension gehen, sind oft auf dem Höhepunkt ihres Wissens, haben eine grosse Erfahrung und über die Jahre ein weitgespanntes Beziehungsnetz aufgebaut.

2. Einmal offiziell in Rente, sind sie von zahlreichen beruflichen Verpflichtungen entbunden und haben damit mehr Zeit.

3. Statt nichts mehr zu tun und sich "unnütz" zu fühlen, wären einige von ihnen sicherlich glücklich darüber, wenn sie ihre Kompetenzen dem einen oder anderen Forschungsprogramm zugutekommen oder ihr Wissen in partizipative Projekte, die von jüngeren Forscherinnen und Forschern getragen werden, einfliessen lassen könnten.

4. Eine bescheidene Entschädigung würde es ihnen erlauben, ihre Renten, die manchmal wegen eines relativ späten Eintritts ins Erwerbsleben etwas geschmälert sind, aufzubessern.

5. Schliesslich wäre dieser Ansatz ein gutes Mittel zur Bekämpfung einer negativen Grundeinstellung gegenüber älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zur Förderung eines aktiven Rentnerdaseins.

Über das Kriterium der Qualität der eingereichten Forschungsprojekte müsste dem Risiko begegnet werden, dass die Forschungsmentoren die zur Verfügung stehenden Finanzmittel horten und so den jüngeren Forscherinnen und Forschern die Geldmittel entziehen würden, die diese für die Lancierung ihrer eigenen Projekte benötigen. Denn tatsächlich müssen die Jüngeren Priorität haben. Doch könnte gerade ein Mentor, eine Mentorin oder ein "Götti" die Erfolgschancen von Projekten jüngerer Forscherinnen und Forscher erhöhen, dank der eingebrachten Erfahrung und Kompetenz.

Für einen solchen Ansatz bräuchte es die Schaffung eines besonderen Status, verbunden mit einem Budgetrahmen. Er hätte zweifellos positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und ihren Status als internationalen Hotspot der Innovation.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das grundsätzliche Anliegen des Postulanten, wonach Arbeitnehmenden in begründeten Fällen die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, über das Rentenalter hinaus erwerbstätig zu sein. Die Erwerbsbeteiligung der älteren Personen wird in den kommenden Jahren aufgrund der demografischen Alterung zunehmend wichtiger. Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung des Themas für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft bewusst und hat dies wiederholt unterstrichen. Ein Handlungsfeld der Fachkräfte-Initiative (FKI) des Bundesrates zielt beispielsweise explizit auf die Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit bis zum Rentenalter und darüber hinaus ab. Zugleich hat der Bundesrat im hochschulpolitischen Kontext mit der BFI-Botschaft 2017-2020 die Förderung des akademischen Nachwuchses an den Schweizer Hochschulen als thematischen Schwerpunkt definiert. Die Hochschulen sind derzeit daran, ihre Laufbahnstrukturen nachhaltig anzupassen, um jungen, talentierten Forschenden möglichst früh in ihrer Karriere wissenschaftliche Selbstständigkeit und ein hohes Mass an Verantwortung zu ermöglichen. Die Frage der Weiterbeschäftigung von Forschenden über das Rentenalter hinaus muss deshalb auch unter Berücksichtigung des Anliegens nach der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beurteilt werden.

Es ist festzuhalten, dass die Regelung der personalrechtlichen Rahmenbedingungen im Hochschulbereich in der Kompetenz der Träger und ihrer Hochschulen liegt. Tatsächlich ist die Weiterbeschäftigung von älteren Forschenden im Sinne des Postulanten an verschiedenen Hochschulen bereits heute möglich: Beispielsweise nutzen die ETH diese Möglichkeit für exzellente Forschende in begründeten Ausnahmefällen und profitieren von der Erfahrung und den herausragenden Kompetenzen dieser Forschenden. Auch an den kantonalen Hochschulen können emeritierte Professorinnen und Professoren unter gewissen Bedingungen für die Hochschule tätig bleiben. Es liegt in der Kompetenz und Autonomie der Träger und Hochschulleitungen, wie auch der Ämter, welche Forschungsvorhaben unterstützen, im Lichte ihrer jeweiligen Strategie zu entscheiden, in welchen Fällen und in welchem Ausmass die Weiterbeschäftigung über das Pensionsalter hinaus sinnvoll sein kann. Aus den erwähnten Gründen erachtet der Bundesrat eine weiterführende Prüfung nicht als zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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