17.4247 · Interpellation · 2017-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat in seinem Bericht zum internationalen Personenverkehr eine grundsätzliche Haltung zum Fernbusverkehr in der Schweiz definiert und nationale konzessionierte Fernbuslinien befürwortet. Fernbusse werden im grenzüberschreitenden Verkehr seit Jahrzehnten betrieben. Neu ist, dass Konzessionsgesuche für Fernbuslinien im Binnenverkehr in Konkurrenz zum Fernverkehr und zum subventionierten regionalen Personenverkehr (z. B. Interlaken-Grindelwald) auf der Schiene angekündigt und eingereicht werden. Es droht, dass plötzlich Gesuche bewilligt werden, die Kurse parallel zum abgeltungsberechtigten Personenverkehr zum Gegenstand haben. Dadurch könnte das bestehende Angebot weniger effizient betrieben werden, was den Abgeltungsbedarf für Bund und Kantone erhöhen würde. Die plötzliche Änderung der bisherigen Praxis durch das BAV ohne politische Grundsatzentscheide erstaunt. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wie viele Konzessionen für nationale Fernbuslinien wurden seit 1990 beantragt und erteilt?
2. Wie viele Bewilligungen für internationale Fernbuslinien wurden seit 1990 beantragt und erteilt?
3. Wie viele Gesuche sind aktuell beim BAV hängig?
4. Der Bundesrat vertritt gemäss Bericht die Haltung, wonach die Vergabe von nationalen Fernbuskonzessionen mit geltendem Recht vereinbar sei. Nach bisheriger Praxis war der nationale Fernverkehr mit wenigen Ausnahmen der Bahn vorbehalten. Wie ist der Paradigmenwechsel zu erklären, respektive worauf stützt sich dieser? Sieht der Bund Handlungsbedarf?
5. Ist er nicht der Meinung, dass vor einem solchen Paradigmenwechsel eine Diskussion hätte geführt und ein politischer Grundsatzentscheid hätte gefällt werden müssen?
6. Wie stellt er sich zum offensichtlichen Widerspruch, wonach nationale konzessionierte Fernbuslinien das bestehende Bahnangebot als "3. Klasse" ergänzen, andererseits aber die Bahn im Fern- und Regionalverkehr nicht konkurrenzieren sollen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die bestehende Praxis bezüglich der nationalen Fernbuslinien nicht geändert. Neu ist, dass in diesem Bereich auch Konzessionsgesuche gestellt werden für Verbindungen, wo auch gute Bahnangebote bestehen. Die Gesuche werden auf der Grundlage der geltenden Gesetze beurteilt.
1. Das Personenbeförderungsgesetz beinhaltet die Rechtsgrundlagen zur Konzessionierung von ÖV-Angeboten. Es umfasst alle Verkehrsarten und behandelt diese gleich. Deshalb wird bezüglich Konzession nicht zwischen Fernbussen, Regionalbussen und Ortsbussen unterschieden. Es liegen daher keine spezifischen Zahlen zu konzessionierten nationalen Fernbuslinien vor. Nebst seinerzeitigen oder noch bestehenden Nachtbuslinien, einzelnen Regionalverkehrslinien mit Fernbus-Charakter - wie etwa Chur-Bellinzona oder Luzern-Altdorf - gibt es derzeit für den Transport von Fahrgästen internationaler Fernbusse eine Konzession für Zubringerfahrten von Genf zum Fernbushalt bei der Autobahnraststätte Neuenkirch/LU. Zudem gibt es rund ein Dutzend Konzessionen für sogenannte Flughafentransfers. Dabei handelt es sich um Linienverkehre zum Transfer von Fluggästen zwischen einem Flughafen und einem touristischen Ort oder Gebiet.
2. Das UVEK hat bis heute 112 Genehmigungen für den Linienbusverkehr mit EU-Staaten und 436 Bewilligungen für den Linienbusverkehr mit Drittstaaten erteilt. Aktuell sind für den EU-Verkehr 58 Genehmigungen und für den Drittstaaten-Verkehr 85 Bewilligungen gültig. Hinzu kommt eine Vielzahl von Genehmigungen, welche durch ein EU-Land für grenzüberschreitende Linien mit Halt in der Schweiz erteilt wurden. Davon sind zurzeit 211 Genehmigungen gültig. Aktuell sind demzufolge 354 Bewilligungen bzw. Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Linienverkehr gültig. Die Anzahl der gestellten Gesuche lag höher, da nicht sämtliche Gesuche mit Erteilung einer Bewilligung abgeschlossen wurden. Erfahrungsgemäss werden einzelne Gesuche zurückgezogen oder abgelehnt, weil nicht alle Voraussetzungen für eine Erteilung gegeben sind.
3. Zurzeit liegen dem BAV zwei Konzessionsgesuche für nationale Fernbuslinien vor (Domo-Reisen und Eurobus). Bei beiden Gesuchen ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Zudem sind aktuell 145 Gesuche auf Erteilung, Erneuerung oder Änderung einer Bewilligung oder Genehmigung für den grenzüberschreitenden Linienbusverkehr pendent.
4. Es trifft zu, dass der nationale Fernverkehr bis heute fast exklusiv durch die Bahn angeboten wird. Das System mit Bahn- und Busangeboten im Regionalverkehr sowie Bahnangeboten im Fernverkehr ist in der Schweiz historisch gewachsen. Fernbusse wurden erst mit der Liberalisierung in benachbarten Ländern als mögliche Ergänzung des ÖV-Angebots wahrgenommen. Der Bundesrat hat mit dem Bericht zum internationalen Personenverkehr dargelegt, dass nationale Fernbuslinien auch im schweizerischen öffentlichen Verkehr ein systemergänzendes Produkt darstellen können. Die rechtliche Abklärung hat ergeben, dass die nationalen Fernbusse aufgrund der bestehenden Gesetzesgrundlage konzessioniert werden können, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen einhalten. Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf.
5. Für den Bundesrat entspricht der vom Parlament eingeforderte Bericht zum internationalen Personenverkehr der politischen Auslegeordnung. Dieser zeigt auf, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zweckmässig sind, um einerseits einen angemessenen Konkurrenzschutz zu bieten und andererseits eine beabsichtigte und kontrollierte Weiterentwicklung des Angebotes des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen.
6. Das gemäss den Konzessionsgesuchen geplante Angebot an Sitzplätzen im nationalen Fernbusverkehr liegt derzeit in einem sehr bescheidenen Rahmen. Im Vergleich zum Platzangebot im Bahnfernverkehr und Regionalverkehr (Bahn und Bus) ist das Fernbusangebot vernachlässigbar. Zurzeit liegt deshalb weder übergeordnet noch bezogen auf einzelne Angebote eine wesentliche Konkurrenzierung von bestehenden Konzessionen vor.
Bei jedem Gesuch beurteilt das BAV die Situation bezüglich einer allfälligen Konkurrenzierung von bestehenden Konzessionären (Bus und Bahn). Sollte eine wesentliche Konkurrenzierung festgestellt werden, würde das Konzessionsgesuch abgelehnt oder mit Auflagen verbunden werden.
Antwort des Bundesrates.