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17.4259 · Motion · 2017-12-15

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Sicherung des Luftraums und im Rahmen der angekündigten Investitionen zum Ersatz der wichtigsten Waffensysteme der Armee die folgenden Massnahmen zu ergreifen:

1. zur Sicherung des Luftraums: Zuwarten bis 2025 mit der Durchführung des Verfahrens zum Ersatz unserer Kampfflugzeuge und Ergreifen der nötigen Massnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer unserer F/A-18 auf 7000 oder 8000 Flugstunden;

2. zur gegebenen Zeit: Volksabstimmung über den Typ des neuen Kampfflugzeugs als Ersatz für die F/A-18;

3. Vorlegen einer langfristigen Budgetplanung zuhanden des Parlamentes betreffend die notwendigen Investitionen im Bereich Verteidigung.

Begründung

Im sicherheitspolitischen Bericht der Schweiz vom 24. August 2016 schreibt der Bundesrat, dass sich insgesamt sagen lässt, "dass eine direkte Bedrohung durch einen bewaffneten Angriff auf die Schweiz - ob im herkömmlichen Sinne oder in unkonventioneller Form - für die nächsten Jahre wenig wahrscheinlich ist" und dass "keine Staaten oder Gruppierungen erkennbar" sind, "die sowohl über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, die Schweiz mit militärischen Mitteln anzugreifen, als auch entsprechende Absichten hegen". Die gleichen Überlegungen finden sich auch im kürzlich publizierten Bericht "Luftverteidigung der Zukunft".

Insbesondere aufgrund der Schuldenbremse bekundet unser Parlament Jahr für Jahr Mühe beim Budget und beschliesst Budgetkürzungen in sensiblen Bereichen. Angesichts der Sicherheitsrisiken und der finanziellen Schwierigkeiten muss vorderhand auf die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen zur Sicherung des Luftraums verzichtet werden. Mit der Verlängerung der Nutzungsdauer der Hightech-Flugzeuge F/A-18 analog zur Strategie der US-Navy wird diese Verschiebung ermöglicht. Zudem braucht es eine sofortige detaillierte Analyse der künftigen Investitionen zum Ersatz der wichtigsten Waffensysteme unserer Armee bis Anfang der 2030er Jahre.

Zur gegebenen Zeit muss schliesslich zwingend das Stimmvolk über den Typ des neuen Kampfflugzeugs entscheiden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat und das VBS haben bereits mehrfach dargelegt, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 der Schweizer Luftwaffe über 6000 Flugstunden pro Flugzeug hinaus in Bezug auf die Wirksamkeit der Flugzeuge, das technische Risiko und die Wirtschaftlichkeit keine taugliche Option ist (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Sommaruga Carlo 17.3817; Bericht der Expertengruppe Neues Kampfflugzeug vom 30. Mai 2017).

Ein Moratorium für die Arbeiten zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge bis 2025 würde bedeuten, dass selbst im besten Fall eine mehrjährige Lücke zwischen dem Ende der Nutzungsdauer der bestehenden Flotte und dem Beginn der Nutzung einer neuen Flotte entstünde. Dies ist im Hinblick auf die Sicherheit des Luftraums der Schweiz und der Bewohner der Schweiz nicht akzeptabel. Die Beschaffung muss wie begonnen vorangetrieben werden, um eine solche Lücke zu vermeiden.

2. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Beschaffung von Kampfflugzeugen in jedem Fall einer Volksabstimmung zu unterstellen. Da es sich um einen Entscheid von grosser Tragweite handelt, strebt der Bundesrat aber für die in den nächsten Jahren anstehende Erneuerung aller Mittel zum Schutz und zur Verteidigung des Luftraums (Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung) einen Planungsbeschluss des Parlamentes gemäss Artikel 28 Absätze 2 und 3 des Parlamentsgesetzes an. Er kann und will aber nicht auf sieben bis zehn Jahre hinaus eine Verpflichtung eingehen, die über die gesetzliche Regelung hinausgeht.

3. Das VBS ist - als normaler Teil seiner längerfristigen Planung - dabei, die Rüstungsbeschaffung bis 2032 zu konkretisieren und zu verfestigen, und wird diese Planung im Verlaufe des Jahres 2018 den Sicherheitspolitischen Kommissionen vorlegen und die Öffentlichkeit informieren. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich - jenseits der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums - um Planungen handelt, die sich innerhalb der nächsten Jahre noch verändern können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.