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17.4261 · Motion · 2017-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, einen konkreten Massnahmenplan auszuarbeiten und umzusetzen, um die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Werkplatzes zu stärken. Diese Strategie soll folgende Massnahmenbereiche enthalten:

1. Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts;

2. Flexibilisierung des Arbeitsmarktes;

3. Umsetzung konkreter und systematischer Deregulierungsmassnahmen;

4. Verringerung von staatlich aufgebürdetem Bürokratie-, Statistik- und Papieraufwand;

5. Aufgabenverzichtplanung auf Stufe Bund und Stärkung des Subsidiaritätsprinzips;

6. Steuerliche Anreize schaffen zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz;

7. Vereinfachung im öffentlichen Beschaffungswesen und Ausrichtung auf das hiesige Gewerbe;

8. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in Start-ups und Gewerbebetriebe sowie Forschung, Entwicklung und Innovation.

Begründung

Der Stellenabbau von General Electric (GE) im Kanton Aargau muss uns aufhorchen lassen und verlangt nach einer Antwort. Es darf aber dabei keine zentral gesteuerte Industriepolitik eingerichtet werden, die eingreift, sobald Arbeitsplätze gefährdet sind. Es braucht jetzt keinen Aktivismus, der zu mehr Staatsinterventionen und neuen Regulierungen führt. Was es braucht, sind hervorragende Rahmenbedingungen, dass Unternehmen gerne in der Schweiz sind und auch bleiben, sobald externe Faktoren Druck erzeugen (Währungskrise, Weltkonjunktur usw.). Neben der Industrie und Grossunternehmen merken beispielsweise auch die Bauwirtschaft und das Gewerbe den Konkurrenzdruck aus dem Ausland. Wertschöpfung und Arbeitsplätze wandern nicht nur wie im Fall GE auf einen Schlag, sondern auch schleichend ins Ausland.

Grossunternehmen und KMU schaffen jedoch Arbeitsplätze und Wohlstand. Und Arbeit ist das beste Mittel gegen Armut. Somit muss es oberstes Ziel unseres freiheitlichen Staates sein, die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Werkplatzes mit optimalen Rahmenbedingungen zu erhalten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die laufende Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen eine der Kernaufgaben der Schweizer Wirtschaftspolitik ist. Daher hat er in den vom Motionär genannten Bereichen bereits zahlreiche Massnahmen in Angriff genommen. Er erachtet daher einen zusätzlichen Massnahmenplan nicht als zielführend und möchte die Ressourcen vielmehr für die Umsetzung der eingeleiteten Projekte einsetzen:

1. Das Parlament hat am 15. Juni 2017 das Postulat Herzog 15.3679, "Bürokratieabbau durch Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechts", überwiesen. Der Bundesrat ist damit bereits beauftragt, das Arbeitsrecht zu überprüfen. Er wird dem Parlament entsprechend Bericht erstatten und allenfalls Massnahmen unterbreiten.

2. Der Schweizer Arbeitsmarkt weist eine hohe Anpassungsfähigkeit mit adäquater sozialer Absicherung aus. Dies spiegelt sich im internationalen Vergleich in sehr guten und gesellschaftlich ausgewogenen Arbeitsmarktergebnissen wider. Eine einseitige Flexibilisierung des Arbeitsmarktes - bspw. bei der Zuwanderung, bei der Lohnbildung oder beim Kündigungsschutz - wäre nicht geeignet, bessere Arbeitsmarktergebnisse zu erzielen. Hingegen werden derzeit Vor- und Nachteile einer Flexibilisierung im Bereich des Sozialversicherungsrechts geprüft, um neuen Arbeitsformen, die im Zuge der Digitalisierung entstehen, Rechnung zu tragen.

3./4. Im September 2017 hat der Bundesrat den jüngsten Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Massnahmen zur administrativen Entlastung publiziert. Die Zwischenbilanz zeigt ein positives Bild: 80 Prozent der insgesamt 91 Massnahmen und Prüfaufträge zur administrativen Entlastung, die der Bundesrat in drei Berichten seit 2011 beschlossen hat, sind umgesetzt oder befinden sich in planmässiger Umsetzung. Ausserdem prüft der Bundesrat gegenwärtig, die Bundesverwaltung zu beauftragen, elektronische Behördengeschäfte zwischen Bundesstellen und Unternehmen inskünftig hauptsächlich über EasyGov.swiss anzubieten. Der Bundesrat betrachtet die administrative Entlastung als Daueraufgabe. Zurzeit wird zudem die Umsetzung der Motionen Vogler 15.3400, "Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen", und der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445, "Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken", vorbereitet.

5. Die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen wird derzeit im Rahmen der Umsetzung der Motion 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", überprüft. Zudem hat der Bundesrat im November 2017 ein Vorgehenskonzept für strukturelle Reformen auf Bundesebene verabschiedet, um wieder mehr Spielraum im Bundeshaushalt zu erhalten. Er will in zwei Richtungen weiterarbeiten: Im Hinblick auf mögliche Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen, Auslagerungen sowie eine Lockerung von Ausgabenbindungen hat er eine Reihe von Vertiefungsaufträgen erteilt, erste Massnahmen werden im Rahmen der Erarbeitung des Voranschlags 2019 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022 umgesetzt.

Zudem werden in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Informatik und Drucksachen Effizienzsteigerungen mit entsprechendem Sparpotenzial angestrebt.

6. Der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz ist ein langjähriges Ziel des Bundesrates. Das Steuersystem soll auch weiterhin in der Lage sein, einen Beitrag dazu zu leisten. Der Bundesrat hat deshalb vom 6. September bis 6. Dezember 2017 eine Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 durchgeführt und am 31. Januar 2018 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende März 2018 die Botschaft auszuarbeiten. Die Vorlage leistet einen entscheidenden Beitrag zu einem attraktiven Standort und damit zugunsten von Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Zudem hat der Bundesrat am 21. Dezember 2017 beschlossen, mit gezielten Massnahmen den Schweizer Börsen- und Finanzplatz zu stärken, und das EFD beauftragt, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

7. Zurzeit wird das öffentliche Beschaffungsrecht der Schweiz auf Stufe Bund und Kantone revidiert. Die Vorlage des Bundesrates zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (E-BöB) vom 15. Februar 2017 wird gegenwärtig von der zuständigen Kommission des Erstrates (WAK-N) beraten. Ziel der Revision ist vor allem die weitgehende Harmonisierung der beschaffungsrechtlichen Regelungen von Bund und Kantonen. Hiermit werden insbesondere die Komplexität des Beschaffungsrechts und der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert sowie die Rechtssicherheit und die Anwenderfreundlichkeit erhöht. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit verschiedentlich zur "Ausrichtung auf das hiesige Gewerbe" geäussert. Zu erwähnen sind insbesondere die Interpellationen Pantani 14.4142, Derder 14.4297 und Föhn 15.3217 sowie die Frage Flückiger-Bäni 16.5542. Eine Bevorzugung des einheimischen Gewerbes verbietet sich einerseits bereits aus grundsätzlichen Überlegungen (Wettbewerbsneutralität des Staates). Andererseits ist es gerade der Sinn der internationalen Vereinbarungen, die die Schweiz geschlossen hat, bei öffentlichen Beschaffungen im Allgemeinen eine Gleichbehandlung sämtlicher in- und ausländischer Marktteilnehmer in den jeweiligen Vertragsstaaten zu gewährleisten. Dadurch wird einerseits der Wettbewerb in der Schweiz erhöht und andererseits auch der internationale Marktzugang von Schweizer Unternehmen regelmässig überhaupt erst ermöglicht.

8. Wie der Bundesrat in seinem am 29. März 2017 veröffentlichten Bericht "Rasch wachsende Jungunternehmen in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Derder 13.4237 festhält, präsentiert sich die Situation der rasch wachsenden Jungunternehmen in der Schweiz insgesamt als gut bis sehr gut. Die Schweiz zählt zu den Ländern mit den besten Rahmenbedingungen für unternehmerische Aktivitäten. Trotz dieses insgesamt positiven Befunds erkannte der Bundesrat bereits in der Vergangenheit Handlungsbedarf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und hat zahlreiche Massnahmen beschlossen (siehe S. 11 und 12 des Berichtes). In der Steuervorlage 17 ist ausserdem vorgesehen, dass die Kantone nach Bedarf steuerliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben gewähren können. Ferner werden sie eine Patentbox einführen. Beide Massnahmen dienen der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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