17.4262 · Postulat · 2017-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erarbeiten, der aufzeigt, welche Auswirkungen die Massnahmen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung auf die Gesundheitskosten in der Schweiz haben. Der Bericht soll alle Massnahmen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Ausgaben im Gesundheitswesen in der Schweiz detailliert aufzeigen. Insbesondere werden auf europäischer und auf internationaler Ebene eine Bestandesaufnahme der Praktiken im Bereich der Gesundheitsvorsorge und ein Vergleich ihrer Wirtschaftlichkeit gewünscht. Ziel ist es, anhand neuer Vorschläge unter Einbezug der Prävention eine Senkung der Kosten im schweizerischen Gesundheitssystem zu erreichen.
Begründung
Dass sich Investitionen in die Prävention lohnen, wurde wiederholt nachgewiesen, insbesondere mit der Studie von 2009 des Institut de recherches économiques (übersetzt: Institut für Wirtschaftsforschung) der Universität Neuenburg, die betonte, dass die Präventionsmassnahmen zwischen 1997 und 2007 zu einem erheblichen Rückgang der Fälle von Tabakmissbrauch und von übermässigem Alkoholkonsum geführt haben. Zudem hat sich jeder Franken, der in die Tabakprävention investiert wurde, für die Gesellschaft mit zwischen 18 und 24 Franken ausbezahlt, beim Alkohol bewegt sich dieser Betrag zwischen 11 und 29 Franken.
Der Bericht des Bundesrates soll diese Untersuchung auf alle Bereiche des Gesundheitswesens ausdehnen, in denen Präventionsmassnahmen ergriffen werden, und dabei den Fokus auf die Wirtschaftlichkeit der Massnahmen legen. Denn nur eine Gesamtsicht erlaubt es, die Bereiche mit dem grössten Potenzial für die Präventionsmassnahmen auszumachen und so grössere Einsparungen in unserem Land zu ermöglichen.
Die anderen europäischen Länder sind mit derselben Problematik konfrontiert, nämlich das Kostenwachstum im Gesundheitsbereich einzudämmen. Die Massnahmen der Schweiz müssen daher im Licht der Präventionsmassnahmen in anderen Ländern in Europa und weltweit analysiert werden. Denn die positiven Erfahrungen im Ausland können dazu genutzt werden, die Kosten des schweizerischen Gesundheitssystems zu senken.
Auch wenn es kein einfaches Unternehmen ist, soll im Bericht des Bundesrates dennoch auch der Versuch unternommen werden, die Auswirkungen der Senkung der Beiträge des Bundes im Bereich der Prävention auf die Ausgaben im Gesundheitsbereich abzuschätzen. Heute machen die Massnahmen in den Bereichen Prävention und Gesundheit nur noch 2,2 Prozent der Gesundheitskosten in unserem Land aus. Diesen politischen Entscheid, der in meinen Augen nicht weise ist, gilt es zu dokumentieren und zu hinterfragen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weiss um die Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention für die Minderung der Krankheitslast und damit auch für die Dämpfung der Ausgaben für die Behandlung von Krankheiten. In der Schweiz sind 80 Prozent aller Gesundheitskosten verursacht durch die Folgen chronischer, nichtübertragbarer Krankheiten. Durch die Vermeidung bzw. Verzögerung solcher Krankheiten mittels Prävention kann ein massgeblicher Beitrag zur Dämpfung des Kostenwachstums geleistet werden. Die bundesrätliche Agenda Gesundheit 2020 stellt sich den Herausforderungen.
In der Schweiz werden seit Anfang 2017 drei Massnahmen zur Stärkung der Prävention chronischer Krankheiten umgesetzt: die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie; non-communicable diseases), die Nationale Strategie Sucht 2017-2024 sowie die Massnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit. Die Vision der NCD-Strategie ist es, dass mehr Menschen gesund bleiben oder trotz chronischer Krankheit eine hohe Lebensqualität beibehalten können. Mit der Umsetzung der NCD-Strategie wird zudem bezweckt, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen langfristig zu bremsen sowie die Leistungsfähigkeit und Teilhabe der Bevölkerung in Wirtschaft und Gesellschaft zu erhalten bzw. zu verbessern. 2020 werden zur NCD-Strategie und zur Strategie Sucht ein Zwischenbericht und für Teile der Massnahmen im Bereich psychische Gesundheit eine Evaluation publiziert werden. 2024 folgt eine Schlussevaluation zur NCD-Strategie und zur Strategie Sucht.
Im Rahmen der Agenda Gesundheit 2020 bestehen weitere Bestrebungen zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung und somit zur Kostendämpfung. Im Bericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich Langzeitpflege" hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket von Bund und Kantonen vorgeschlagen, um die künftigen Herausforderungen in der Langzeitpflege anzugehen. Dieses beinhaltet insbesondere Massnahmen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit.
Es bestehen bereits Studien und Berichte, die auf Teilfragen des Postulates Antworten geben:
1. Der Bericht zu den Langfristperspektiven der öffentlichen Haushalte in der Schweiz (EFD 2016) sowie das Working Paper Nr. 21 der Eidgenössischen Finanzverwaltung (2017) projizieren den Anstieg der Gesundheitsausgaben primär vor dem Hintergrund der zu erwartenden Alterung der Bevölkerung. Diese Arbeiten unterstreichen, dass dem Gesundheitszustand einer alternden Bevölkerung eine wichtige Bedeutung für das Ausgabenwachstum im Gesundheitswesen zukommt. Es wird insbesondere aufgezeigt, dass ein gesünderes Altern, d. h. weniger in Krankheit verbrachte Zeit und eine geringere Pflegebedürftigkeit, den Anstieg der Gesundheitskosten im Allgemeinen und der Pflegekosten im Besonderen dämpft. Zentrale Instrumente mit Blick auf ein gesünderes Altern sind insbesondere die Stärkung der Gesundheitskompetenz und Präventionsmassnahmen, welche die Häufigkeit von chronischen Krankheiten reduzieren. Diese Massnahmen tragen dazu bei, dass die in Krankheit oder Pflegebedürftigkeit verbrachte Lebenszeit verkürzt werden kann.
2. Die WHO Europa hat 2012 und 2017 zwei Berichte publiziert, die Kosten und Nutzen von Prävention im Lichte einer nachhaltigen und finanzierbaren Entwicklung der Gesellschaft thematisieren. Investitionen in bevölkerungsbezogene, evidenzbasierte Prävention lohnen sich kurz- und langfristig und verursachen weniger Kosten als individuelle Interventionen, z. B. beim Arzt oder bei der Ärztin. Gemäss WHO sind die meisten der vor dem 70. Lebensjahr aufgrund einer nichtübertragbaren Krankheit erfolgten Todesfälle vermeidbar.
3. Die OECD erarbeitet in Koordination mit der WHO Grundlagen zu ökonomischen Aspekten der Prävention. Kosten-Nutzen-Analysen verschiedener präventiver Massnahmen sind ein wichtiges Element dieser Analysen. Die Schweiz verfolgt diese Arbeiten und bringt bei der OECD regelmässig Prioritäten ein.
Die Erstellung eines gemäss Postulat geforderten Berichtes würde grosse finanzielle, zeitliche und vielschichtige methodische Herausforderungen mit sich bringen. Es wäre mit Kosten im Umfang von mehreren Millionen Franken verteilt über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren zu rechnen. Dabei wäre unsicher, inwieweit solche Studien verlässliche Ergebnisse für die konkrete Präventions- und Gesundheitspolitik in der Schweiz liefern könnten. Der Bundesrat erachtet deshalb das Kosten-Nutzen-Verhältnis des verlangten Berichtes als ungünstig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.