Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial. Die Praxis und die Vorschriften in der Schweiz dürfen nicht strenger sein als in der Europäischen Union
17.4274 · Postulat · 2017-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen kurzen Bericht über seine Politik und die Vorschriften im Bereich der Kriegsmaterialexporte und der Dual-Use-Güter vorzulegen. Mit dem Bericht soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Schweiz in diesem Bereich keine strengere Praxis verfolgt als ihre Partner in der Europäischen Union.
Begründung
Es geht hier um die Möglichkeit für unser Land, an der industriellen und technologischen Entwicklung der europäischen Verteidigungspolitik teilzuhaben. Es geht um den Zugang zu verschiedenen internationalen Märkten für unsere Industrie und ihre Angestellten, die ohne diesen Zugang finanziell benachteiligt werden oder unter Druck geraten. Es ist zur Wahrung unserer Unabhängigkeit wesentlich, im Bereich der Verteidigung das Know-how und die ausgezeichnete industrielle Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Nur wenn unter den Partnern und den Konkurrenten in den verschiedenen Ländern Europas die gleichen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften gelten, ist sichergestellt, dass die Schweizer Unternehmen Chancen auf Erfolg haben. Der Verteidigungssektor ist ein wichtiger Arbeitgeber, er ermöglicht deutliche technologische Fortschritte, von denen die gesamte Schweizer Wirtschaft wird profitieren können. Dieser Sektor muss von den Bundesbehörden unterstützt werden, insbesondere auch deshalb, weil diese ja auch andere strategisch wichtige Sektoren unterstützen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
In seinem Bericht vom 21. November 2012 in Erfüllung des Postulates Frick 10.3622, "Gleich lange Spiesse für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz", setzte sich der Bundesrat ausführlich mit der Frage auseinander, inwieweit die Schweizer Gesetzgebung und Bewilligungspraxis betreffend Rüstungsausfuhren im internationalen Vergleich restriktiver sind und wie sich allfällige Benachteiligungen der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie beseitigen liessen.
Obschon der Bundesrat in Erfüllung der Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 13.3662, "Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen", die Kriegsmaterialverordnung (SR 514.511) geändert hat, sind die Ausführungen im Bericht von 2012 nach wie vor aktuell.
Beim Güterkontrollgesetz (SR 946.202) handelt es sich um ein Ermächtigungsgesetz zur Umsetzung internationaler Vorgaben. Es erlaubt dem Bundesrat, Bewilligungspflichten für doppelt verwendbare Güter (Dual-Use-Güter) einzuführen, wenn dies für die Durchführung internationaler Abkommen oder zur Durchsetzung völkerrechtlich nicht verbindlicher internationaler Kontrollmassnahmen erforderlich ist.
Da sich die Rechtslage in der Europäischen Union nicht entscheidend geändert hat und mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Güterkontrollgesetzes sieht der Bundesrat keinen Anlass für einen weiteren Bericht, der kaum zu neuen Erkenntnissen führen würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.