17.4279 · Motion · 2017-12-15
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Militärdienst oder Zivilschutzdienst leisten, zu erhöhen, damit diese Dienste wieder attraktiver werden.
Begründung
Der Zivildienst setzt sich zulasten des Militärdienstes immer mehr durch. Dies geschieht ganz im Widerspruch zum Sinn der Bundesverfassung. Es wird immer deutlicher, dass der Militärdienst weniger attraktiv ist als der Zivildienst. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), namentlich die Armeeführung, hat verschiedene Massnahmen in Erwägung gezogen, um dem entgegenzuwirken. Mit dieser Motion wird der Bundesrat aufgefordert, eine zusätzliche gewichtige Massnahme zu treffen, nämlich die Erwerbsausfallentschädigung zu erhöhen.
Zur Erinnerung: Diese Entschädigung wird, genau wie die AHV, durch eine obligatorische Abgabe finanziert, die auf allen Löhnen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz erhoben wird. Die Abgabe wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer getragen und muss nach Vollendung des 17. Altersjahrs, unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Militärdienstpflicht, ausgerichtet werden. Alle Personen, ob berufstätig oder nicht, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, erhalten eine Erwerbsausfallentschädigung.
Nun wird mit der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee die Anzahl der geleisteten Militärdiensttage ab 2018 im Vergleich zu den Vorjahren stark zurückgehen. Dieser Rückgang liegt zwischen 500 000 und einer Million Tage. Es sollte möglich sein, die Leistungen aus der Erwerbsersatzversicherung zugunsten der Personen, die Militärdienst oder Zivilschutz leisten, zu erhöhen, ohne die Bilanzen von AHV, IV und EO zu beeinflussen. Dies wäre eine wichtige Massnahme zur besonderen Anerkennung militärdienstpflichtiger Personen, die im Allgemeinen härteren Bedingungen ausgesetzt sind als Zivildienstleistende (Einsatz weit entfernt von zu Hause, vorgegebene Einsatzdaten und Einsatzart usw.).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren mehrere Massnahmen ergriffen, um den Militärdienst gegenüber dem Zivildienst attraktiver zu gestalten. Beispielsweise wurden mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) die Ausbildungsgutschriften für höhere Unteroffiziere und Offiziere geschaffen. Weiter werden verschiedene militärische Ausbildungen von Hochschulen anerkannt. Davon profitieren die Militärdienstleistenden im Unterschied zu den Zivildienstleistenden. Zudem dauert der Zivildienst eineinhalbmal so lange wie der Militärdienst. Weiter erhalten die Armeeangehörigen ab Beginn eines Gradänderungsdienstes sowie ab ihrer Beförderung mehr Sold und ab Beginn eines Gradänderungsdienstes höhere EO-Mindestentschädigungen; im Zivildienst gibt es keine solchen Möglichkeiten, weil es keine Kader gibt. Schliesslich hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zu einer Revision des Zivildienstgesetzes bis Herbst 2018 beauftragt. Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen soll eine substanzielle Reduktion der Anzahl Zulassungen erreicht werden.
Gestützt auf die Erwerbsersatzordnung (EO) erhalten erwerbstätige Dienstleistende eine Grundentschädigung von 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, wobei ein Höchstbetrag von 196 Franken pro Tag festgesetzt ist. Die Ersatzquote von 80 Prozent des versicherten Verdienstes entspricht dem Satz, wie er auch bei den übrigen Sozialversicherungen Anwendung findet (Taggelder der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und der Arbeitslosenversicherung). Wie der Begriff Erwerbsausfallentschädigung verdeutlicht, handelt es sich um eine schadenorientierte Leistung. Während dem Militärdienst und anderen Dienstpflichten entsteht dem Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbenden ein Erwerbsausfall bzw. dem Arbeitgeber ein Arbeitsausfall. Die EO schafft dem Dienstpflichtigen oder seinem Arbeitgeber, der während der Dienstzeit weiter Lohn ausrichtet, einen angemessenen finanziellen Ausgleich. Würde die Entschädigung nur für Militärdienstleistende erhöht, würde dies zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Versicherten oder deren Arbeitgebern führen. Zudem würde insbesondere bei Wiederholungskursen meist der Arbeitgeber und nicht der Dienstleistende von dieser Entschädigung profitieren, da der Arbeitgeber in der Regel den Lohn weiter ausrichtet und den Erwerbsersatzanspruch mit seinen Lohnfortzahlungen verrechnen kann.
Mit der WEA wurde auf eine Erhöhung der EO-Leistungen verzichtet. Der EO-Fonds verfügt nicht über den notwendigen Spielraum. Er erreicht zurzeit die gesetzliche Mindesthöhe von 50 Prozent einer Jahresausgabe knapp. Auch in den nächsten Jahren bleibt der Spielraum gering, obwohl die Anzahl der Militärdiensttage sinkt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.